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Donnerstag, 2. Februar 2012

MfS - Im Interesse der Wahrheit

Bildung, Rechtsgrundlagen, Aufgaben und Befugnisse des Ministeriums für Staatssicherheit

Vorbemerkung:

Der II. Weltkrieg endete mit einer bedingungslosen Kapitulation und der Besetzung Deutschlands. Deutschland wurde in vier Besatzungszonen aufgeteilt. Das führte zur Spaltung des Landes. Damit wurden historisch die entscheidenden Voraussetzungen für die Rolle Deutschlands in der Nachkriegsentwicklung markiert.
Nur kurze Zeit hatten die Alliierten gemeinsame Interessen an der Verfolgung der Nazi- und Kriegsverbrechen. Es entwickelten sich relativ schnell eigene Interessen in und an Deutschland und Zentraleuropa. Es entfaltete sich eine weltweite Systemauseinandersetzung. Der Kalte Krieg brach aus. Mit dem Bruch der Militärkoalition und der Eskalierung des Konfrontationskurses zwischen den Großmächten verschärften sich zugleich die subversiven Aktivitäten. Als Churchill im März 1946 in Fulton/USA seine berühmt-berüchtigte Rede hielt, in der er den Begriff vom Eisernen Vorhang gebrauchte, waren bereits in den damaligen Westzonen wesentliche Voraussetzungen für subversive Aktivitäten geschaffen. In der sowjetischen Besatzungszone etablierte sich der sowjetische Geheimdienst und verstärkte seine Aktivitäten. Die Dienste der Länder des späteren Warschauer Vertrages nahmen ihre Tätigkeit auf.
Deutschland wurde einer der Hauptbrennpunkte des Kalten Krieges. Hinzu kam, daß durch Deutschland der sensibelste und zugleich politisch von beiden Seiten am meisten instrumentalisierbare Teil der Grenze zwischen den Machtblöcken verlief. Das war nicht nur eine Grenze sich ausschließender politischer Systeme und Eigentumsordnungen, sondern eine militärische Grenze für die weltgeschichtlich bisher größten und hochgerüstetsten Militärkoalitionen. Es gab eine beiderseitige grenznahe Dislozierung mächtiger militärischer Potenzen.
Die Besatzungszonen in Deutschland und später die BRD und die DDR waren fest in die Machtblöcke eingebunden. Sie standen sich in der Ost-West-Konfrontation, vor allem in der Hochzeit des Kalten Krieges, feindlich gegenüber. Die Handlungen des einen beeinflußten die Reaktionen des anderen. Einerseits ordneten sie ihre Interessen, auch ihre nach innen und außen gerichtete geheimdienstliche Tätigkeit, in den weltweiten Systemkonflikt ein. Andererseits wurden sie fester Bestandteil dieses Konflikts, zu Juniorpartnern und Spezialisten für "deutsch-deutsches". Sie verfolgten aber auch eigene Interessen und Ziele.
Nicht zuletzt lieferten die Besatzungszonen und später die beiden deutschen Staaten fast einmalige Bedingungen für die gegenseitige Penetration und Infiltration. Das bezieht sich vor allem auf gemeinsame Sprache, gemeinsame Geschichte und Mentalität, bestehende Beziehungen und Kontakte der Bürger eines Staates zum anderen, die damit verbundene Kenntnis der "Regimefragen" sowie nicht zuletzt auf ein Potential von Menschen, Parteigängern und Verbündeten auf der einen und auf der anderen Seite.

Die Bildung des Ministeriums für Staatssicherheit - MfS

Der subversive Kampf verstärkte sich nachweislich nach der am 7. 10. 1949 erfolgten Gründung der DDR. Als Abwehrorgan wirkten die Volkspolizei, hier das für politische Delikte zuständige Kommissariat K 5, sowie die Hauptverwaltung zum Schutze der Volkswirtschaft. Der Ministerrat der DDR nahm in seiner Sitzung am 26. 1. 1950 Berichte des Vorsitzenden der Zentralen Kommission für Staatliche Kontrolle, des Chefs der Hauptverwaltung Kriminalpolizei und des Chefs der Hauptverwaltung zum Schutze der Volkswirtschaft über die "Tätigkeit feindlicher Elemente auf dem Gebiet der DDR" entgegen. (S. Berichte vor der Regierung der DDR am 26. 1. 1950, Neues Deutschland vom 28. 1. 1950).
Übereinstimmend wird darin festgestellt, daß es in den letzten Monaten in erhöhtem Maße zu Sprengungen in volkseigenen Betrieben und Werken, im Verkehrswesen, auf volkseigenen Gütern und auf Neubauernhöfen gekommen war. Es wurde eine Zunahme der Tätigkeit von Spionen festgestellt und der Nachweis ihrer Steuerung durch westliche Geheimdienste erbracht. Daher wurde der Beschluß über die "Abwehr gegen Sabotage" gefaßt. (Mitteilungsblatt der Provisorischen Volkskammer, 10. Sitzung, 8. 2. 1950). Zugleich wurde beschlossen, der Provisorischen Volkskammer einen Gesetzentwurf über die Bildung eines Ministeriums für Staatssicherheit vorzulegen.
Der Minister des Inneren, Dr. K. Steinhoff, begründete in der 10. Sitzung der Provisorischen Volkskammer am 8. 2. 1950 den Entwurf. Er führte u.a. aus, daß Spionage-, Diversions- und Sabotagetätigkeit nicht nur den volkswirtschaftlichen Aufschwung der DDR schädigen, sondern auch geeignet sind den Frieden zu gefährden. Er arbeitete die wichtigsten Aufgaben des MfS heraus. Wörtlich sagte er: "Die hauptsächlichsten Aufgaben dieses Ministeriums werden sein, die Volkseigenen Betriebe und Werke, das Verkehrswesen und die volkseigenen Güter vor Anschlägen verbrecherischer Elemente sowie gegen alle Angriffe zu schützen, einen entschiedenen Kampf gegen die Tätigkeit feindlicher Agenturen, Diversanten, Saboteure und Spione zu führen, unsere demokratische Entwicklung zu schützen und unserer demokratischen Friedenswirtschaft eine ungestörte Erfüllung der Wirtschaftspläne zu sichern.". (Gesetzblatt DDR, 1950, Nr. 15 vom 21. 2. 1950, S. 95). Die Provisorische Volkskammer nahm in erster und zweiter Lesung einstimmig das "Gesetz über die Bildung eines Ministeriums für Staatssicherheit" an (ebenda).
In den ersten Jahren konzentrierte sich das MfS mit seinen Aktivitäten fast ausschließlich auf das Territorium der DDR. 1951 wurde der DDR-Auslandsnachrichtendienst gegründet und 1953 in das MfS als Hauptverwaltung Aufklärung (HVA) eingegliedert. Vor und nach den Ereignissen um den 17. Juni 1953 verstärkte sich in der BRD und in den Sektoren von Westberlin die geheimdienstliche Tätigkeit. Das Politbüro der SED hatte auf seiner 15. Tagung festgestellt, daß der damalige Minister Zaisser versucht haben sollte, das MfS von der Parteiführung zu isolieren, und dem MfS wurde ein Versagen "im Kampf gegen die feindlichen Agenturen" angelastet. Zaisser wurde als Minister abgelöst. ("Zwischen Parteibefehl und Bannbulle", in: Neues Deutschland vom 19./20. 6. 1993).

 Das MfS arbeitete mit gesetzlicher Legitimation

Im Zusammenhang mit der Verurteilung der DDR als "Unrechtsstaat" wird immer wieder behauptet, dieses Ministerium hätte ohne gesetzliche Legitimation, außerhalb der Verfassung, als Staat im Staate und ständig gegen die Gesetze der DDR verstoßend gearbeitet. Das MfS war jedoch fest in das die Gesellschaft kennzeichnende System staatlicher und gesellschaftlicher Herrschaftsausübung eingebunden. Es war ein wesentlicher Teil eines Systems, an dessen Spitze die SED stand.

Bei der Behauptung, daß das MfS außerhalb der Rechtsordnung der DDR gestanden hätte, wird darauf verwiesen, daß es kein spezielles Gesetz gäbe, in welchem die Stellung, die Aufgaben und die Befugnisse der Staatssicherheit geregelt waren. Dabei wird bewußt verschwiegen, daß der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel dem Bundesamt für Verfassungsschutz der BRD erst durch Gesetz am 7.8.1972 gestattet worden ist, und daß es bis zum heutigen Zeitpunkt kein Gesetz gibt, das dem MAD den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel erlaubt. (S. weiter Prof. Dr. Axel Azzola "Siegerjustiz liefert ein weiteres Lehrstück ab", in: Neues Deutschland vom 9.5.1992). Der BND operierte bis zum Ende des Kalten Krieges ohne gesetzliche Grundlage (S. Schmidt-Eenbom, ND vom 25. 1. 1994).
Ministerium für Staatssicherheit - Eingang Normannenstraße - Berlin

Volkskammer

Bezogen auf das MfS ist grundsätzlich davon auszugehen, daß die gesetzlichen Grundlagen von der Volkskammer der DDR beschlossen wurden. Seine Aufgaben waren gemäß Artikel 7 (2) der Verfassung von 1974 sowie Artikel 12 StGB/DDR fester Bestandteil der Landesverteidigung und der Gewährleistung der verfassungsmäßigen Ordnung der DDR.

Staatsrat

Das MfS arbeitete auf der Grundlage und in Durchführung der Beschlüsse des Staatsrates der DDR, welcher gemäß Artikel 73 der Verfassung von 1974 Beschlüsse zur Verteidigung und Sicherheit des Landes faßte. Der Staatsrat organisierte die Landesverteidigung entsprechend dieses Artikels mit Hilfe des Nationalen Verteidigungsrates der DDR. (Gesetz über die Bildung des Nationalen Verteidigungsrates der DDR vom 10. 2. 1960, GB1. 1, Nr. 8, S. 89; Verfassung der DDR von 1974 Abschnitt 11, Artikel 73).

Nationaler Verteidigungsrat

Der Nationale Verteidigungsrat war Verfassungsorgan und das oberste zentrale Leitungsorgan der Landesverteidigung. In seinem Statut war festgelegt, daß der Erste Sekretär bzw. später Generalsekretär des ZK der SED und Vorsitzende des Nationalen Verteidigungsrates über das alleinige Weisungsrecht gegenüber den Leitern der zentralen Führungsebenen - NVA, MdI, MfS verfügte.

Ministerrat

Weitere gesetzliche Grundlagen der Tätigkeit des MfS setzte gemäß Artikel 76 der Verfassung der DDR von 1974 der Ministerrat der DDR. Er legte als Organ der Volkskammer die einheitliche Durchführung der Staatspolitik fest und organisierte die ihm übertragenen Verteidigungsaufgaben. Soweit die Volkskammer nicht dem Nationalen Verteidigungsrat Aufgaben übertrug, gilt das bezogen auch auf das MfS.

Verteidigungsgesetz

Mit dem Gesetz über die Verteidigung der DDR (Verteidigungsgesetz) vom 20. 9. 1961 und vom 30.10.1978 legte die Volkskammer der DDR weitere Grundlagen der Tätigkeit des MfS als fester Bestandteil des Systems der Landesverteidigung der DDR. (S. GBl. I, Nr. 18, S. 175 ff sowie GBl. I, Nr. 35, S. 377 ff). Im Gesetz vom 20. 9. 1961 bestimmte die Volkskammer, daß dem Nationalen Verteidigungsrat die einheitliche Leitung der Verteidigungs- und Sicherheitsmaßnahmen mit der gesetzlichen Befugnis obliegt. Im § 2, Abs. 2 bestimmte die Volkskammer: "Alle staatlichen Organe haben die vom Nationalen Verteidigungsrat der DDR angewiesenen Maßnahmen durchzuführen."

Statut des MfS

Rechtsverbindlich für die Tätigkeit des MfS waren die Statuten. Am 15. 10. 1953 erließ der Ministerpräsident der DDR, Otto Grotewohl, im Auftrag der Volkskammer gemäß Artikel 98 der Verfassung der DDR von 1949 das Statut das Staatssekretariats für Staatssicherheit. In Punkt 4 dieses Statuts wird bestimmt:

"Das Staatssekretariat für Staatssicherheit hat das Recht:

a) Verhaftungen von feindlichen Spionen, Agenten und Diversanten vorzunehmen, wenn auf Grund erworbener Unterlagen für die feindliche Tätigkeit der begründete Verdacht vorliegt oder Beweise für die feindliche Tätigkeit vorhanden sind

b) alle erforderlichen Untersuchungen bis zum Schlußbericht an die Organe der Justiz zu führen,

c) zur Aufdeckung, Unterbindung und Entlarvung feindlicher Tätigkeit die Zensur, die Beobachtung und die Verwendung technischer Mittel (Abhören) durchzuführen,

d) in Westdeutschland, Westberlin und der DDR effektiv arbeitende Agenturen zu errichten und zu unterhalten,

e) sich der Möglichkeit zu bedienen, die andere Polizeiorgane oder sonstige Einrichtungen haben, um die feindliche Tätigkeit erfolgreich zu bekämpfen. Alle Polizeidienststellen und sonstige Einrichtungen haben die Pflicht, ... die Organe der Staatssicherheit zu unterstützen."

Am 30.7.1969 erließ der Nationale Verteidigungsrat ein neues Statut. Rechtsgrundlage dafür waren § 2 des Verteidigungsgesetzes und Anlage I, Ziffer 9 des Statuts des Nationalen Verteidigungsrates vom 22.10.1969. Im neuen Statut, das die Unterschrift Erich Honeckers tragt, wird u.a. bestimmt:

 § 1 (1) das MfS ist ein Organ des Ministerrates. Es gewährleistet als Sicherheits- und Rechtspflegeorgan die staatliche Sicherheit und den Schutz der DDR.

(2) das MfS verwirklicht seine Aufgaben auf der Grundlage

- des Programms der SED

- der Beschlüsse des ZK der SED und des Politbüros

- der Verfassung der DDR

- der Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer

- der Erlasse und Beschlüsse des Staatsrates

- der Beschlusse und Anordnungen des nationalen Verteidigungsrates und der Befehle, Direktiven und Weisungen seines Vorsitzenden

- der Verordnungen und Beschlüsse des Ministerrates

- sowie auf der Grundlage anderer allgemeinverbindlicher Rechtsvorschriften."

Das MfS wurde in diesem Statut ausdrücklich beauftragt, seine Abwehr- und Aufklärungsaufgaben unter Anwendung spezifischer Mittel und Methoden wie konspirative Beobachtung, Zusammenarbeit mit Personen auf inoffizieller Basis, konspirative Postkontrolle und das Abhören von Fernmeldeeinrichtungen bei Vorlage eines begründeten Verdachts der Feindtätigkeit, besonders bezogen auf Spionage, durchzuführen.

Die Hauptaufgaben des MfS wurden im § 2 wie folgt vorgegeben:

"Die Hauptaufgaben zum Schutz der Souveränität, bei der allseitigen politischen, militärischen, ökonomischen und kulturellen Stärkung der DDR, der Sicherung der sozialistischen Errungenschaften und der Staatsgrenze der DDR bestehen darin,

a) feindliche Agenturen zu zerschlagen, Geheimdienstzentralen zu zersetzen und andere politisch-operative Maßnahmen gegen die Zentren des Feindes durchzuführen und

- ihre geheimen subversiven Pläne und Absichten, ihre konspirative Tätigkeit gegen die DDR und andere sozialistische Staaten offensiv aufzudecken

- durch rechtzeitiges Aufdecken geplanter militärischer Anschläge und Provokationen gegen die DDR dazu beizutragen, Überraschungen zu verhindern;

b) entsprechend den übertragenen Aufgaben alle erforderlichen Maßnahmen für den Verteidigungszustand vorzubereiten und durchzusetzen;

c) Straftaten, insbesondere gegen die Souveränität der DDR, den Frieden, die Menschlichkeit und Menschenrechte sowie gegen die DDR aufzudecken, zu untersuchen und vorbeugende Maßnahmen auf diesem Gebiet zu treffen;

d) die zuständigen Partei- und Staatsorgane rechtzeitig und umfassend über feindliche Plane, Absichten und das gegnerische Potential sowie über Mängel und Ungesetzlichkeiten zu informieren;

e) die staatliche Sicherheit in der NVA und den anderen bewaffneten Organen zu gewährleisten;

f) in Zusammenwirken mit den staatlichen Organen, insbesondere mit dem Ministerium für Nationale Verteidigung und dem Ministerium des Inneren, die Staatsgrenze mit spezifischen Mitteln und Methoden zu schützen und unter Einbeziehung der Organe der Zollverwaltung der DDR den grenzüberschreitenden Verkehr zu sichern". (Geheime Kommandosache 27/5/69, Beschluß des Nationalen Verteidigungsrates vom 30.07. 1969).
Auswahl von Exponaten aus dem Bestand des DDR-Kabinett-Bochum. U.a.: Faksimile-Stempel vom Minister für Staatssicherheit, Armeegeneral Erich Mielke

Dienstvorschriften, Befehle und andere Bestimmungen

In § 10 des Statuts wird bestimmt, daß der Minister für Staatssicherheit die sich aus der Arbeit des MfS ergebenden Fragen, deren Entscheidung dem nationalen Verteidigungsrat oder dem Ministerrat obliegt, diesen Organen vorzulegen hat und daß er im Rahmen seiner Zuständigkeit allgemeinverbindliche Rechtsvorschriften sowie Dienstvorschriften, Befehle und andere Dienstbestimmungen zu erlassen hat.
Diese Dienstvorschriften waren für die Angehörigen maßgebliche Rechtsgrundlage und Staatspraxis. Der Darmstädter Universitätslehrer, Prof. Dr. Azzola, vertritt diesen Standpunkt nachdrücklich in dem bereits angeführten ND-Beitrag. Wörtlich betonte er: "Da die Richtlinien rechtmäßig waren, waren sie auch zu befolgen." Die Rechtmäßigkeit ergibt sich neben dem Statut auch und gerade aus dem Gesetz über den Ministerrat der DDR (GBl. I, Nr. 16, S. 253), in welchem festgelegt ist, daß die Mitglieder des Ministerrates Rechtsvorschriften erlassen. Es handelt sich also um allgemeinverbindliche Rechtsgrundlagen und nicht um Verwaltungsakte.

weitere Rechtsakte

Im folgenden soll im Interesse der Wahrheit auf weitere Rechtsakte über die Stellung, die Aufgaben und die Befugnisse des MfS verwiesen werden:

- Verordnung über Maßnahmen an der Demarkationslinie zwischen der DDR und der BRD vom 16. 5. 1952. (GBl. I, Nr. 65, S. 405). im § 1 wird bestimmt: Das MfS wird beauftragt, unverzüglich strenge Maßnahmen zu treffen für die Verstärkung der Bewachung, um ein weiteres Eindringen von Diversanten, Spionen, Terroristen und Schädlingen in das Gebiet der DDR zu verhindern.

- Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei. Im § 20 (2) werden den Angehörigen des MfS die Befugnisse der Deutschen Volkspolizei übertragen. (GBl. I, 1968, Nr. 11).

- Strafprozeßordnung der DDR. Darin gilt das MfS als Untersuchungsorgan. Es werden die strafprozessualen Rechte, Pflichten sowie die Weisungsunterworfenheit der Angehörigen des Untersuchungsorgans des MfS festgelegt. Sie unterstanden fachlich dem Generalstaatsanwalt der DDR. (S. weiter § 88 STPO/DDR von 1968, Staatsanwaltschaftsgesetz vom 17. 4. 1963 - GBl. I, Nr. 4, S. 57 und vom 7. 4. 1977, GBl. Nr. 10, S. 93).

Einseitig und der Verfassungswirklichkeit der DDR widersprechend wird von bestimmter Seite behauptet, die Verbindlichkeit der Beschlüsse der SED wäre eine MfS-typische Sache gewesen. Richtig ist, daß die führende Rolle der SED Verfassungsgrundsatz war. Bereits am 12. 7. 1960 faßte das Politbüro der SED einen Beschluß über die "weitere Qualifizierung der Organe des Staatsapparates". Dort heißt es, "alle Beschlüsse des Zentralkomitees bzw. des Politbüros, die die staatliche Tätigkeit betreffen, sind unverändert als Vorlage dem Ministerrat bzw. seinem Präsidium zu unterbreiten." Verknüpft mit der im Artikel 1 der Verfassung der DDR von 1968 festgeschriebenen Führungsrolle der Partei galten Parteibeschlusse als verbindlich.
Auswahl von Exponaten aus dem Bestand des DDR-Kabinett-Bochum.

Auch das MfS hatte einen wesentlichen Anteil an der Erhaltung des Friedens

Im Interesse der historischen Wahrheit kann nicht auf die Feststellung verzichtet werden, daß auch das MfS einen wesentlichen Anteil an der Erhaltung des Friedens hatte. Es hat während der Zeit des Kalten Krieges, besonders in dessen Hochzeit, einen für die Sicherheit der DDR erfolgreichen Aufklärungs- und Abwehrkampf geführt. Es hat in Durchsetzung der von der Partei- und Staatsführung der DDR vorgegebenen Sicherheitspolitik eine anerkannt erfolgreiche Aufklärungsarbeit, besonders in der BRD und in Westberlin, geleistet. Es gelang, oftmals direkt aus den Zentren des subversiven Kampfes, gegen den Frieden und gegen die staatliche Existenz der DDR gerichtete geheime Plane aufzudecken.
Bedingt durch die Unterlegenheit der DDR auf wissenschaftlich-technischem Gebiet sowie aufgrund der gegen sie verhängten Wirtschaftsembargos wurde der Bereich der wissenschaftlich-technischen Aufklärung zu einem wichtigen Teil des MfS. 1949 wurde in den USA die "Koordinierungsstelle für multilaterale Exportkontrolle" COCOM, als eine wichtige Einrichtung des Kalten Krieges geschaffen. COCOM, das war jahrelang die Fortsetzung des II. Weltkrieges mit anderen, ökonomischen Mitteln. Geschaffen, um die Ausfuhr militärisch nutzbarer Güter und Techniken in kommunistische Staaten zu verhindern, bediente sich die USA dieses Instruments, um ihre Bündnispartner zu disziplinieren. Bis auf Island gehörten alle NATO-Staaten der COCOM an, dazu Australien und Japan. COCOM fügte den Ländern des Warschauer Vertrages beträchtlichen Schaden zu. Welche Bedeutung diese Einrichtung für seine Schöpfer hatte, mag im Nachhinein daran ersichtlich sein, daß sie erst in diesem Jahr 1994 aufgelöst wurde.
Nicht unwesentlich war der Anteil des MfS bei der Sicherung der Industrie und Landwirtschaft, des Nachrichten- und Verkehrswesens der DDR. Personen, die Verbrechen gegen die Souveränität der DDR, den Frieden und gegen die Menschlichkeit verübten, wurden ermittelt und den Justizorganen zur Aburteilung übergeben. Dabei standen in den Jahren bis 1970 solche Delikte im Vordergrund wie Kriegshetze, Kriegspropaganda, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, faschistische Propaganda, Völker- und Rassenhetze. Bis Mitte 1970 kam es verstärkt zur Feststellung von Personen, die Diversionsakte verübten, Sabotage durchführten, Brände legten und schwere Havarien verursachten. Spione wurden in großer Zahl aufgespürt - und das bis 1989.
Auch auf den Gebieten der Aufklarung von Straftaten gegen Leben und Gesundheit des Menschen sowie anderer schwerer Straftaten war das MfS im Zusammenwirken mit den Organen des Ministeriums des Inneren wirksam.

Außerordentlich erfolgreich war das MfS bei der Aufspürung und Verfolgung von Nazi- und Kriegsverbrechen

Eine Vielzahl derartiger Verbrechen wurde in der DDR und im Zusammenwirken mit den Sicherheitsorganen der Länder des Warschauer Vertrages auf deren Territorium aufgedeckt. Auch und gerade bei der Entlarvung der braunen Vergangenheit von Bonner Spitzenpolitikern, führenden Personen der Geheimdienste der BRD sowie bezogen auf Richter, Staatsanwälte und Wirtschaftsführer leistete das MfS eine international anerkannte Arbeit. Es sei hier nur erinnert an die Entlarvung des KZ­Erbauers und späteren Bundespräsidenten Lübke, den Nazipropagandisten und späteren Bundeskanzler Kiesinger, den Verfasser der Judenkommentare und späteren Chefs des Bundeskanzleramtes und Vertrauten Adenauers, Staatssekretär Globke, an den Marinerichter und späteren Ministerpräsidenten eines Bundeslandes Filbinger sowie an den Offizier einer faschistischen Sondereinheit, die an Verbrechen gegen die Zivilbevölkerung in Polen und in der Sowjetunion beteiligt war, und späteren Bonner Vertriebenenminister Oberländer.

Mit Beginn der Entspannung entwickelte die SED-Führung kein neues sicherheitspolitisches Konzept

Die zum legitimen Schutz der DDR vor äußeren Angriffen, die von der Auslandsspionage angewandten Mittel und Methoden sowie die Maßnahmen zur Feststellung von Personen, die eine gegen die Existenz der DDR gerichtete Tätigkeit durchführten, entsprachen den international üblichen Normen. Es handelte sich um Praktiken, die alle Sicherheits- und Auslandsnachrichtendienste anwenden.
Die im Rahmen des Kalten Krieges gegen die DDR vorgetragenen Angriffe, der ständige Versuch der BRD, die DDR zu beseitigen, trugen maßgeblich zur Entwicklung und Ausprägung eines besonderen Schutzbedürfnisses der DDR und damit zum Ausbau ihres Schutz- und Sicherheitsapparates bei.
Das veränderte sich auch nicht, als es zu gewissen Entspannungen kam, als das Vierseitige Abkommen über Westberlin 1971 abgeschlossen wurde, als das Abkommen zwischen den Regierungen der BRD und der DDR über den Transitverkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Westberlin, der Grundlagenvertrag zwischen den beiden deutschen Staaten 1973 ratifiziert und 1975 die Schlußakte von Helsinki unterzeichnet wurde.
Die DDR-Führung unternahm zwar verstärkt Versuche, um das Verhältnis zur BRD auf eine neue Grundlage zu stellen, hielt aber zugleich in der Sicherheits- und Innenpolitik an dogmatischen Auslegungen früherer in der Hochzeit des Kalten Krieges getroffener Entscheidungen fest. Hinzu kam, daß die überzogen ausgelegten Sicherheitsinteressen immer mehr die ökonomische Leistungskraft des Landes beeinträchtigten. Die Folgen dieser fehlerhaften Politik für das gesellschaftliche Leben waren bedrückend, der innere Frieden in der DDR wurde gestört.
Natürlich stellten die Geheimdienste und andere Zentralen ihre gegen die DDR gerichtete subversive Tätigkeit nicht ein. Es ist jedoch festzustellen, daß die Partei­ und Staatsführung der DDR keine, alle Bedingungen erfassende sicherheitspolitische Analyse vornahm. Internationale Lageveränderungen wurden nicht zum Ausgangspunkt genommen, um die Gesamtpolitik neu zu durchdenken, um die sich daraus ergebenden Sicherheitserfordernisse abzuleiten, um die Sicherheitspolitik als festen Bestandteil der Gesamtpolitik neu zu bestimmen.

Im Gegenteil: Es verstärkte sich die dem Politik-, Geschichts- und Sicherheitsdenken der Führung entsprechende Grundthese, daß die "weiterreichenden und komplizierten Aufgaben der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft, die umfassende Verwirklichung der ökonomischen Strategie, die Verschärfung der internationalen Lage und die Verstärkung der subversiven Angriffe des Gegners objektiv höhere und teilweise neue Sicherheitserfordernisse erfordern. (E. Mielke, Sozialismus und Frieden, Vortrag vor den Rektoren der zivilen Universitäten und Hochschulen der DDR vom 2. 10. 1986, Dietz-Verlag Berlin 1987).
Im Prinzip wurden aus jeder neuen Aufgabe neue und höhere Sicherheitserfordernisse abgeleitet. In einer Zeit, in welcher sich die ökonomischen Probleme der DDR verschärften, in der Defizite insbesondere im Recht, der Demokratie und Ökologie immer offensichtlicher wurden, kam es also nicht zu einer Korrektur der Politik, sondern wurde auf die entstehenden Probleme immer stärker mit staatlicher Gewalt reagiert.
Auswahl von Exponaten aus dem Bestand des DDR-Kabinett-Bochum.

Das MfS wurde immer mehr auch Machtinstrument der Parteiführung

Immer mehr wurde das Primat der Politik sowohl bei der Rechtsanwendung als auch auf Entscheidungen über die Aufgaben des MfS angewandt. Entscheidungen des Generalsekretärs der SED hat es, wie erste Ergebnisse der Aufarbeitung der Geschichte zeigen, auch in den früheren, besonders in den 50er Jahren gegeben, als das MfS für parteiinterne Auseinandersetzungen durch die SED-Führung mißbraucht worden war. Sie gab es bezogen auf die Vorbereitung der Prozesse gegen Janka, Harich u.a., und sie gab es im Zusammenhang mit der Durchsetzung interner politischer Strategien der SED-Führung.
Ende der 70er Jahre, aber besonders in den 80er Jahren, ist festzustellen, daß sich der unmittelbare Einfluß des Generalsekretärs des ZK der SED auf das MfS verstärkte. Wichtige sicherheitspolitische Entscheidungen wurden von ihm allein getroffen und als zentrale Entscheidungen den Sicherheitsorganen, aber vor allem dem MfS erteilt. Dieses Ministerium entwickelte sich immer wirksamer als Machtinstrument, als Schild und Schwert der Partei, genauer der Parteiführung. Sichtbarer Ausdruck für den unmittelbaren Einfluß der Parteiführung auf die Strategie und Taktik des MfS war der vom X. Parteitag der SED 1981 erteilte und vom Xl. Parteitag erneuerte Klassenauftrag, "die Souveränität, die territoriale Integrität, die Unverletzlichkeit der Grenzen und die Sicherheit der DDR zu gewährleisten".
Für das MfS hieß das, "der uns übertragenen spezifischen Verantwortung unter allen Bedingungen gerecht zu werden, durch entschlossenes und vorbeugendes Handeln die Macht der Arbeiter- und Bauern zuverlässig zu schützen, Überraschungen durch den Gegner auszuschließen, seine subversiven Angriffe gegen die verfassungsmäßigen Grundlagen unseres Staates zu durchkreuzen ."(E. Mielke, ebenda).
Infolge dieser Grundstrategie wurden dem MfS immer weitere Aufgaben übertragen, die partiell nur noch bedingt als geheimdienstliche Aufgaben anzusehen waren und die in der BRD von solchen Organen erfüllt werden wie Bundesgrenzschutz, GSG 9, Sicherungsgruppe Bonn, Staatsschutz sowie Teilen des Bundeskriminalamtes.

Es handelte sich zum Beispiel um solche Aufgaben:

- Sicherung des Einreise- und Besucherverkehrs aus westlichen Staaten, Durchführung von Paßkontrollen und Fahndungsmaßnahmen an den Grenzübergangsstellen Straße, Schiene, Flughäfen und Häfen der Ostsee, Sicherung des Besucherverkehrs aus Westberlin. Die Gesamtstärke der dazu eingesetzten Angehörigen betrug 12.000.

- Aufbau und enormer Ausbau des Wachregiments, welches vorrangig zum Schutz der Parteien und Organisationen, einschließlich Wandlitz, sowie zur Sicherung von Großveranstaltungen zum Einsatz kam. Die Gesamtstarke betrug 10.211 Angehörige.

- Bedeutsamer Ausbau des Schutzes der Repräsentanten der DDR sowie ihrer ausländischen Gaste. Dafür wurden 3.772 Angehörige eingesetzt.

Diese und die Übertragung weiterer Aufgaben - beispielsweise auf dem Gebiet der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, der "Zurückdrängung" von Anträgen auf Übersiedlung, der Reisen in dringenden Familienangelegenheiten, der "Wer ist Wer?" -Aufklärung, der Durchführung von Sicherheitsüberprüfungen, der Informationstätigkeit an die Partei- und Staatsführung sowie zur Einschätzung der Stimmung der Bevölkerung - führte zu einem ständigen personellen Anwachsen des MfS.

1954 umfaßte die Gesamtstärke 12.000 Angehörige, 1973 waren es 52.000 und 1989 hatte das MfS einen Gesamtbestand von 85.000 Mitarbeitern. Davon waren 1988 ca. 12.000, also 15 % des Gesamtbestandes, als Führungsoffiziere tätig. Diese arbeiteten mit 109.281 inoffiziellen Mitarbeitern ohne GMS (Gesellschaftliche Mitarbeiter für Sicherheit) - zusammen. (S. weiter: BF informiert - IM Statistik 1985-1989, Heft 3/1993 der Gauck-Behörde, Abt. Bildung und Forschung).
Erich Honecker und Erich Mielke - Foto aus dem Bildarchiv des DDR-Kabinett-Bochum e.V.

Die Überhöhung der Sicherheitserfordernisse führte zu einer Erweiterung des "Feindbildes"

Es wurde unter Verwendung des Begriffs "feindlich-negative Personen" auf solche Bürger der DDR ausgeweitet, die eine kritische Haltung zu Fehlentwicklungen einnahmen, die Forderungen nach mehr Rechtsstaatlichkeit und Demokratie erhoben, die unter dem Zeichen "Schwerter zu Pflugscharen" eine staatsunabhängige Friedensbewegung entwickelten. Auf unterschiedliche politische Auffassungen, aufgetretene ideologische Konflikte wurde immer weniger politisch reagiert. Anstelle von Dialog, von politischem Meinungsstreit trat immer mehr staatliche Gewalt. Innere Probleme und Widersprüche wurden primär feindlichen Einflüssen von außen, wurden einseitig der politisch-ideologischen Diversion und der gegnerischen Kontaktpolitik/Kontakttätigkeit zugewiesen.
Gegen oppositionelle Kräfte wurden verstärkt nachrichtendienstliche Mittel und Methoden eingesetzt. Es kam zu immer härter werdenden Repressivmaßnahmen, und das in der Regel ohne jegliche Differenzierung. Personen, die die Entwicklung der DDR besonders kritisch begleiteten und die im Rahmen der DDR bestimmte Reformen verlangten, wurden mehr oder weniger genauso kontrolliert und bearbeitet wie solche, die aus ihrer feindlichen Einstellung heraus feindliche Handlungen zur Beseitigung der DDR durchführten. Diese Reformkräfte wurden pauschal in die politische Untergrundtätigkeit eingeordnet. So wurden immer mehr vom Grundansatz her Verbündete verprellt. Aus politischen Gegnern wurden Feinde.
Erinnerungsabzeichen des MfS aus dem Bestand des DDR-Kabinett-Bochum

Schlußbemerkungen

Der Kalte Krieg wurde von der Westseite erklärt und von beiden Machtblöcken erbittert geführt. Es widerspricht den historischen Tatsachen, so zu tun, als wäre nur die DDR daran beteiligt gewesen. Es geht nicht darum, Repressionsmaßnahmen des MfS mit dem Hinweis auf die andere Seite zu rechtfertigen. Aber es muß schon gesagt werden dürfen - und Politiker des Westens bestätigen das immer wieder -, daß von der BRD und von Westberlin aus von Anfang an eine Politik mit dem Ziel betrieben wurde, die Entwicklung im Osten Deutschlands, den Sozialismusversuch in der DDR und damit die DDR selbst zu beseitigen.
Ich vertrete die Auffassung daß die Fragen und Probleme der Bildung, Entwicklung und der Tätigkeiten des MfS nicht objektiv beantwortet werden können, wenn dabei die Entwicklungen in der BRD und in Westberlin, wenn der Kalte Krieg ausgespart und wenn der gegen die DDR geführte subversive Kampf verschwiegen bzw. heilig gesprochen wird. In die Aufarbeitung der untrennbar zur Geschichte der DDR gehörenden Geschichte des MfS müssen also die Anteile der Geheimdienste beider deutscher Staaten am Kalten Krieg, müssen die politischen, militärischen Maßnahmen und Ziele einbezogen werden.
Die Tätigkeit der damals agierenden Geheimdienste und nicht nur des MfS muß öffentlich gemacht werden. Es ist offen zu legen, daß es eine gegenseitige Aufklärung militärischer Doktrinen, Strategien, rüstungspolitischer Entwicklungen gab, daß die Erkenntnisgewinnung über die inneren Entwicklungsprozesse im jeweils anderen deutschen Staat im Mittelpunkt der nach außen gerichteten Tätigkeit sowohl des BND als auch des MfS standen, daß es in beiden Staaten repressive Maßnahmen gab. Also Offenlegung der Archive und Akten auf beiden Seiten, Rehabilitierung der Opfer in Ost und West.


Prof. Willi Opitz war Generalmajor und Rektor der Hochschule des MfS

1 Kommentar:

  1. „Übereinstimmend wird darin festgestellt, daß es in den letzten Monaten in erhöhtem Maße zu Sprengungen in volkseigenen Betrieben und Werken, im Verkehrswesen, auf volkseigenen Gütern und auf Neubauernhöfen gekommen war. Es wurde eine Zunahme der Tätigkeit von Spionen festgestellt und der Nachweis ihrer Steuerung durch westliche Geheimdienste erbracht. Daher wurde der Beschluß über die "Abwehr gegen Sabotage" gefaßt.“

    Entschuldigen Sie. Ich schreibe auf englischer Sprache.
    Regrettably, we never find the images of these acts in the important websites. It is the similar for newspaper articles or extracts of books. Nevertheless, the archives of GDR are public and all the East German publications are available.
    How to explain this absence of tracks?

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