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| Betriebsfahne aus dem VEB Weimar-Kombinat - Bestand des DDR-Kabinett-Bochum e.V. |
Über Legenden und die Wirklichkeit
In der DDR herrschte Vollbeschäftigung, Arbeitslose gab es nicht! Der Begriff Erwerbslosigkeit spielte in ihrem Wortschatz keine Rolle. Ihn kannte man eigentlich nur aus der BRD, denn Freunde und Verwandte aus "dem Westen" teilten gelegentlich mit, Familienangehörige hätten ihren Job verloren und bezögen nun Arbeitslosengeld. Von BRD-Seite wurde behauptet, in der DDR gäbe es ebenfalls Arbeitslose, die allerdings in den Betrieben säßen. Dabei verwies man auf häufige Wartezeiten wegen fehlenden Materials. Überdies seien die Verwaltungen unverhältnismäßig aufgebläht.
Tatsächlich spielten Ausfall- und Wartezeiten - wie in Betrieben der BRD - eine Rolle. Im Westen überführt man die Beschäftigten dann in Kurzarbeit, während die Betriebe vom Staat entsprechende Lohnzuschüsse aus Steuergeldern erhalten.
Aufgeblähte Verwaltungen? Ohne Zweifel wurden in der DDR oft mehr Leute beschäftigt als in vergleichbaren Einrichtungen der BRD. Der Hauptgrund: Die volkseigenen Betriebe erbrachten etliche soziale Leistungen, welche im Westen Sache privater Träger sind. Dazu gehörten die Unterhaltung von Ferienlagern und Erholungsheimen, Betriebsgaststätten, Kindergärten und -krippen, Sportanlagen, Einrichtungen für Kulturarbeit u. a., deren Mitarbeiter als Verwaltungspersonal ausgewiesen wurden. Dafür sind in der BRD Zehntausende Angestellte in den staatlichen Arbeitsagenturen und anderen Apparaten tätig, von denen die Erwerbslosigkeit verwaltet oder kaschiert wird.
Alle hatten in der DDR ein verfassungsmäßig verbrieftes Recht auf Arbeit. Die meisten Bürger machten davon Gebrauch. Eine Arbeitspflicht, von der viele im Westen ausgehen, gab es nicht. Für eine Arbeitsvermittlung bestand kaum Bedarf. Fast alle Betriebe und Einrichtungen nahmen Arbeitsuchende von sich aus auf. Nur in seltenen Fällen mußten Staatsorgane vermittelnd eingreifen. Wenn Bürger ihr Recht auf Arbeit nicht in Anspruch nahmen, waren die Gründe dafür fast immer persönlicher Natur. Der Frauenanteil bei Beschäftigten lag sehr hoch. Sie waren Männern vom Lohn oder Gehalt her gleichgestellt, besaßen aber eine Reihe von Sonderrechten. So erhielten sie einen bezahlten Hausarbeitstag im Monat und erfuhren allseitige Unterstützung bei der Kinderbetreuung. Auch Freistellungen ohne Lohneinbuße während der Schwangerschaft und zur Betreuung der Neugeborenen zählten dazu.
In der DDR galt die Fünf-Tage-Arbeitswoche mit 40 Stunden als Norm. Sie verteilte sich in den meisten Berufen auf Montag bis Freitag. Nach 1945 wurde zunächst die Sechs-Tage-Woche (einschließlich Sonnabend) eingeführt, die man eine Zeitlang noch für jede zweite Woche aufrechterhielt, bis in den 60er Jahren die generelle Einführung der Fünf-Tage-Woche erfolgte. Eine Registratur der täglichen Arbeitszeit per Stechuhr kannte man nur in wenigen Einrichtungen. In der Regel machte die freiwillig geübte Disziplin solche Maßnahmen nicht erforderlich.
In vielen Betrieben wurde in Fertigungsbereichen von der Zweischichtarbeit ausgegangen (früh und spät). Bei Dreischichtarbeit gab es eine bezahlte nächtliche Arbeitspause von 20 Minuten. Durchgehende Schichtarbeit unter Einbeziehung auch der Wochenenden kannte man nur in Betrieben der Energiewirtschaft, in chemischen Werken und einigen anderen Bereichen. Für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit gab es Zuschläge.
Den Werktätigen wurden etliche bezahlte Freistellungen gewährt. Dazu zählte z. B. die Teilnahme an kostenlosen Weiterbildungsveranstaltungen, die im betrieblichen oder staatlichen Interesse lagen. Bei Eheschließungen, dem Tod von Familienangehörigen, Wohnungswechsel, dringenden Arztbesuchen und anderen Anlässen gab es persönlich bedingte Freistellungen. Frauen wurden diese bei Schwangeren- und Mütterberatungen, während der Stillzeit und im Krankheitsfall von Kindern eingeräumt. In vielen Betrieben hatte man für sie eigene Ruheräume eingerichtet, die sie zu Kurzpausen aufsuchen konnten. Die Bezahlung der Freistellungszeiten entsprach dem Durchschnittslohn der Betreffenden.
Wie in der BRD hatten die arbeitenden Menschen in der DDR einen gesetzlichen Urlaubsanspruch. Dessen Dauer war zentral geregelt. Er galt für alle volkseigenen Betriebe und ihnen gleichgestellte Einrichtungen. Der Grundurlaub betrug 18 Arbeitstage. Er besaß den Charakter eines Mindesturlaubs. Ein erhöhter Grundurlaub wurde in Abhängigkeit von Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand und Arbeitsbedingungen zugebilligt. So erhielten z. B. Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 21 Tage, Lehrlinge 24 Tage Urlaub. Mütter, die im Schichtsystem arbeiteten, hatten Anspruch auf 20 Tage Grundurlaub. Für Schwerbeschädigte (Behinderte) und Blinde erhöhte sich der Grundurlaub um drei bzw. fünf Tage. Für Beschäftigte mit erschwerten Arbeitsbedingungen wurden bis zu zehn Tagen mehr Grundurlaub gewährt. Hervorzuheben ist, daß Kämpfer gegen den Faschismus und Verfolgte des Naziregimes 27 Tage Grundurlaub erhielten. In den 80er Jahren wurde dieser für alle Werktätigenauf 21 Tage ausgedehnt.
Ein weiterer Komplex von Maßnahmen zur Vollbeschäftigung war das dichtmaschige Netz der Berufsausbildung: Allen Schulabgängern garantierte man eine Lehrstelle sowie einen anschließenden Arbeitsplatz. Die Schule bereitete Kinder und Jugendliche auf das Arbeitsleben vor. In den unteren Klassen geschah das durch den polytechnischen Unterricht, der Grundfertigkeiten vermittelte, während in den höheren Klassen Unterrichtstage in der Produktion bei größeren volkseigenen Betrieben stattfanden. In speziellen Arbeitsstätten fertigten die Schüler dort bereits einfache Zulieferteile.
Mit dem Abschluß der 8. Klasse wurden die im Durchschnitt Vierzehnjährigen in den Kreis der Erwachsenen aufgenommen. Das erfolgte in Form der Jugendweihe oder der Konfirmation. Während die erste von den Schulen mit staatlicher Unterstützung ausgerichtet wurde, war der zweite Weg Angelegenheit der Kirche. Die Teilnahme an beiden Zeremonien war zulässig.
Die meisten Jugendlichen setzten ihre Ausbildung in den zehnklassigen Polytechnischen Oberschulen (POS) fort. Auch ihnen war nach dem Abschluß ein Arbeitsplatz sicher. Besonders befähigte und engagierte Schüler konnten anschließend die 12klassige Erweiterte Oberschule (EOS) besuchen. Dazu war jedoch eine Delegierung bzw. Befürwortung der POS-Schulleitung notwendig. Jetzt ging es um die Vorbereitung auf das Abitur. Nach dessen Ablegung war der Weg für das Studium an einer Universität oder Hochschule frei. Überdies gab es noch das Abitur mit Berufsausbildung, das ebenfalls einen Arbeitsplatz garantierte.
An Hochschulen und Universitäten wurde der akademische Nachwuchs herangebildet. Auch hier galt: Die Abgänger hatten, ob mit oder ohne Diplom, das Recht auf einen Arbeitsplatz. Ihr Einsatz wurde vom Staat und der Hochschule gemeinsam abgesichert. Dazu lagen konkrete Angaben über verfügbare Arbeitsplätze in Betrieben, Kombinaten und anderen Einrichtungen vor.
Das hier kurz skizzierte System der Berufsausbildung konnte natürlich nicht verhindern, daß es - wie überall - auch Störungen in den beschriebenen Abläufen gab. Sie entstanden meist durch individuelles Verhalten der Lernenden oder Auszubildenden, aber auch durch Fehler seitens der Institutionen. In der Mehrzahl der Fälle wurden solche Abweichungen von der Regel im nachhinein jedoch irgendwie korrigiert.
Prof. Dr. Erich Dreyer, Dresden

"In der DDR galt die Fünf-Tage-Arbeitswoche mit 40 Stunden als Norm."
AntwortenLöschenAber erst ab Mitte der 1970er und m.W. _nur_ für 3-Schicht-System sowie vollbeschäftigte Mütter mit zwei Kindern.
Ansonsten galten 43 3/4 Wochenstunden als Norm ... aber wie war das mit den Pausen?! Inklusive oder exklusive?
Fragend, Veith
Die Pausen nach 3,5 Stunden a 1/2 Stunde, waren inklusive und wurden mit Grundlohn bezahlt.
LöschenBei 12 Stundenschichten zwei im Monat im 4 Schichtsysten gab es entprechend 2 Pausen a 30 Minuten
Im 3 Schicht-Wochensystem hatte man in jeder Schicht 20 min. bezahlte Pause, die ca. in der Mitte der Tagesarbeitszeit lag. Darüberhinaus war es in Großbetrieben so, dass es eine warme Mahlzeit zu geben hatte, von der nicht jeder Gebrauch machte.(schmeckt nicht, zu kalt, immer das gleiche) Bei uns hatten wir Glück und es schmeckte immer:
LöschenWolfi
ja echt in der ddr war alles besser
AntwortenLöschenalerta alerta no pasaran