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Dienstag, 6. Dezember 2011

Bekleidungsordnung der Gesellschaft für Sport und Technik (GST) - 1. Teil

Schautafel im Bestand des DDR-Kabinett-Bochum


I/D/a

GESELLSCHAFT FÜR SPORT UND TECHNIK
Zentralvorstand


ORDNUNG

über die Arten und Trageweisen der Bekleidungen, der Dienststellungskennzeichen
und Embleme sowie die Trageweise von Auszeichnungen
in der Gesellschaft für Sport und Technik

- Bekleidungsordnung -
vom 1. August 1980


Zur Sicherung einer den Erfordernissen der sozialistischen Wehrerziehung, der vormilitärischen Ausbildung und des Wehrsports entsprechenden einheitlichen Regelung der Arten und Trageweisen der Ausbildungs- und Dienstbekleidungen der GST, der Dienststellungskennzeichen und Embleme sowie der Trageweise von Auszeichnungen.

WIRD FESTGELEGT:

1. Die Bekleidungsordnung legen die Arten und Trageweisen der Bekleidungen,
    der Dienststellungskennzeichen und Embleme sowie die Trageweise von
    Auszeichnungen in der Gesellschaft: für Sport und Technik fest.

2. Die Vorsitzenden der Vorstände und die Leiter der Einrichtungen der GST
    sind für die Durchsetzung der Bekleidungsordnung in ihren Bereichen verant­-
    wortlich.

3. Der Stellvertreter des Vorsitzenden des Zentralvorstandes der GST für Ver­-
    sorgung und Wirtschaft ist berechtigt, Durchführungsanordnungen zur Beklei­-
    dungsordnung zu erlassen.

4. Die Bekleidungsordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1981 in Kraft. Zum
    gleichen Zeitpunkt wird die „Ordnung über die Arten und Trageweise der
    Bekleidungen und Kennzeichen der GST - Bekleidungsordnung - vom
    26. Mai 1970" außer Kraft gesetzt.
    Sie ist mit Ausnahme der Urschrift zu vernichten.

5. Die Anlagen 1 bis 3 werden bestätigt.


                                                          VORSITZENDER DES ZV DER GST





ORDNUNG
über die Arten und Trageweisen der Bekleidungen, der Dienststellungskennzeichen
und Embleme sowie die Trageweise von Auszeichnungen
in der Gesellschaft für Sport und Technik
- Bekleidungsordnung -
vom 1, August 1980

1.

Geltungsbereich


Die Festlegungen der Bekleidungsordnung gelten für alle Funktionäre und
Mitglieder der GST sowie für die an der vormilitärischen Ausbildung teil­-
nehmenden Jugendlichen.
2.

2.1.

Grundsätze


Die Bekleidungsordnung legt die Bekleidungsarten fest, die während der
Ausbildung und zu anderen Anlässen von Funktionären, Mitgliedern und
vormilitärischen Ausbildung teilnehmenden Jugendlichen getragen
werden.

2.2.
Die Vorsitzenden der Vorstände, die Leiter der Einrichtungen und die
Kommandeure der Ausbildungseinheiten legen für die jeweilige Maß­-
nahme in Durchsetzung der Bekleidungsordnung die einheitliche Trage­-
weise der GST-Bekleidung fest und sichern die Einhaltung der Festlegun­-
gen dieser Ordnung,
2.3.
Die Kommandeure der Ausbildungsebenen haben ständig - u. a. auch
durch Bekleidungsappelle - darauf einzuwirken, daß Mitglieder und an
er vormilitärischen Ausbildung teilnehmende Jugendliche beim Tragen
der GST-Bekleidung ein einheitliches sauberes Äußeres und ein vorbild­-
liches Gesamtverhalten zeigen. Es ist zu erreichen, daß die Einhaltung der
Bekleidungsordnung als ein Ausdruck der Disziplin und Ordnung betrachtet
und dadurch die Gesellschaft für Sport und Technik als sozialistische Wehr­-
organisation der DDR würdig repräsentiert wird.
2.4.
Durch eine gute Pflege und Instandhaltung sowie durch die ordnungs­-
gemäße Lagerung der GST-Bekleidungen sind maximale Tragezeiten zu
erreichen.

2.5.
.
Zur Vermeidung von Verlusten und zweckentfremdeter Nutzung von GST­-
Bekleidungen ist die Einrichtung von Bekleidungskammern anzustreben.
Es ist zu sichern, daß nach Abschluß der vormilitärischen Ausbildung bzw.
von anderen Maßnahmen die GST-Bekleidungen eingezogen und gerei­-
nigt werden, um erneut eingesetzt zu werden.
Bei vorsätzlich verschuldeten Beschädigungen und bei Verlusten von
GST-Bekleidungsstücken ist entsprechend der Wiedergutmachungsordnung
der Gesellschaft für Sport und Technik zu verfahren.

2.6.
Die Bekleidung ist entsprechend den Festlegungen der Grundmittelord­nung der Gesellschaft für Sport und Technik vom 27. Juli 1979 zu erfassen
und nachzuweisen sei,
Bei Aussonderungen von nicht mehr gebrauchsfähiger Bekleidung ist
entsprechend Ziffer II, 10.4., der Grundmittelordnung zu verfahren.

3

3. Bekleidungsarten und deren Trageweise

3.1.
Bekleidung für die vormilitärische Ausbildung - Ausbildungsbekleidung
(außer Maritime Ausbildung)

Die Ausbildungsbekleidung besteht aus:
-  Käppi, grau, mit GST-Emblem
-  Jacke, grau
-  Hose, grau
Dazu sind feste Schuhe oder Stiefel zu tragen.
Sie kann durch ein FDJ- oder GST-Hemd ergänzt werden.
Arten der Trageweise   - siehe Anlage 3.
           
Die Ausbildungsbekleidung wird nur bei der vormilitärischen Ausbildung,
beim Wehrsport auf  besondere Festlegungen bei massenpolitischen
Maßnahmen getragen.

Zur Ausbildungsbekleidung kann bei vorhandenen Beständen ein
Schwarzes Leder- bzw. graues Gurtkoppel und Koppelschloß mit DDR­-
Emblem getragen werden. Funktionären und Ausbildern ab Zugführer
aufwärts ist das Tragen eines braunen Lederkoppels mit Schnalle gestattet.

Angehörige von Sonderformationen wie Ehrenzügen, Regulierungseinheiten
und Lotsen können nach Festlegungen des jeweiligen Vorsitzenden oder
Leiters ein weißes Koppel mit Schulterriemen und weiße Handschuhe
tragen.

3.2.

Ausbildungsbekleidung für die Maritime Ausbildung


Die Ausgangsbekleidung für Teilnehmer an der Maritimen Ausbildung
Sowie für Gruppen- und Bootsführer besteht aus:
-  Tellermütze mit GST-Emblem, Mützenband und blauem oder weißem Bezug
-  Überzieher
-  Kieler Hemd blau, mit Kieler Kragen
-  Kieler Hemd, weiß
-  Klapphose, blau

Dazu sind schwarze Schuhe und schwarze Strümpfe zu tragen.
Zur Tellermütze werden Mützenbänder mit der golddfarbenen Aufschrift

                                                     ,Seesport"
getragen.

Tragezeiten - siehe Anlage 3.

Die Ausbildungsbekleidung kann durch
-  Bordkäppi mit GST-Emblem
-  Arbeitsanzug, blau
-  Arbeitsanzug, weiß
-  Watteanzug

ergänzt werden.

4

3.3.
Bekleidung für hauptamtliche Funktionäre der GST - Dienstbekleidung
(außer Maritime Ausbildung)

3.3.1.
Die Dienstkleidung – männlich – besteht aus:

-  Schirmmütze, blau, mit silberfarbenem Eichenlaub, GST-Emblem und
    silberfarbener Kordel
-  Wintermütze, blau, mit Webpelz, silberfarbenem Eichenlaub und GST-
    Emblem
-  Sommermantel, blau
-  Kutte, blau, mit Gürtel
-  Jacke, blau
-  Hose, blau
-  Oberhemd, grau oder weiß
-  Binder, rot

Dazu sind schwarze Schuhe und schwarze Strümpfe zu tragen.

3.3.2.
Die Dienstkleidung – weiblich – besteht aus:

-  Kappe, blau, mit silberfarbenem Eichenlaub, GST-Emblem
-  Wintermütze, blau, mit Webpelz, silberfarbenem Eichenlaub und GST-
    Emblem
-  Sommermantel, blau
-  Kutte, blau, mit Gürtel
-  Jacke, blau
-  Rock, blau
-  Hemdbluse, grau
-  Bluse oder Pullover, weiß

Dazu sind schwarze, dunkelblaue oder weiße Schuhe bzw. Stiefel und
modfarbene Strümpfe zu tragen.

3.3.3.
Es gelten folgende Trageweisen:

-  Dienstanzug mit Oberhemd, grau oder weiß, Binder, Schirmmütze;
-  Dienstanzug mit Oberhemd, grau, Kragen offen über dem Jacken-
    kragen, Schirmmütze;
-  Hemdbluse, grau, mit offenem Kragen, Hose, Schirmmütze;
-  Dienstanzug, Sommermantel, Schirmmütze;
-  Dienstanzug, Kutte, oberer Knopf offen Schirmmütze;
-  Dienstanzug, Kutte, oberer Knopf geschlossen Wintermütze;
-  Dienstkostüm, Hemdbluse, grau, Kappe;
   (im Sommer wird der Kragen der Hemdbluse über dem Kragen der
   Jacke getragen,)
-  Hemdbluse, grau, mit offenem Kragen, Dienstrock, Kappe;
-  Dienstkostüm, Sommermantel, Kappe;
-  Dienstkostüm, Kutte, oberer Knopf offen, Kappe;
-  Dienstkostüm, Kutte, oberer Knopf geschlossen, Wintermütze.
(siehe Anlage 3)

5

2 Kommentare:

  1. Hallo und Guten Tag

    Ich habe eine Frage zu den Rängen der GST.
    Auf einer Schautafel im I-net sah ich das über dem Hauptabteilungsleiter noch ein Rang kam bzw kommt .
    Dieser war ein Stern umgeben von 2 Ährenzweigen.
    Leider konnte ich die Schrift darunter nicht lesen , was war das für ein Rang?.

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    1. Hallo, nach dem Hauptabteilungsleiter kam der Stellvertretende des Vorsitzenden (ein Stern mit zwei Ährenzweigen). Die Dienststellung Hauptabteilungsleiter wurde aber 1980 abgeschafft. Nach neuer Dienstordnung kam der Stellvertretende des Vorsitzenden dann sofort nach dem Abteilungsleiter. Der Vorsitzende der GST hatte keine GST-Effekten, da immer im Rang eines Generals der NVA bzw. Admirals der Volksmarine.
      Generalleutnant Günther Teller 1. Februar 1968 bis 28. Juni 1982 als Vorsitzender des Zentralvorstandes der GST, Generalmajor Kurt Krämer Juni bis November 1982 als amtierender Vorsitzender des Zentralvorstandes der GST und Vizeadmiral Günter Kutzschebauch 24. November 1982 bis 28. Januar 1990 als Vorsitzender des Zentralvorstandes der GST

      Hier gibt es weitere Tafeln zur Uniform der GST:http://www.ddr-binnenschifffahrt.de/uniformen-ddr-deckblatt.htm

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