Diesem Betriebskollektivvertrag wurde nach intensiver Beratung in den Arbeitskollektiven auf einer gewerkschaftlichen Vertrauensleutevollversammlung zugestimmt und am 28. Januar 1987 von Betriebs – und Gewerkschaftsleitung des Betriebes unterzeichnet. Betriebskollektivverträge wurden jährlich in allen Betrieben der Volkswirtschaft der DDR in den Arbeitskollektiven auf demokratischer Grundlage beraten. Die Vorschläge, Hinweise und Kritiken aus den Kollektiven wurden in die Verträge mit eingearbeitet, auf Vertrauensleutevollversammlungen (VVV) der Betrieblichen Gewerkschaft beraten und beschlossen und von der Betriebsleitung und Gewerkschaftsleitung (BGL) als verbindliches betriebliches Dokument unterzeichnet. Ein BKV hatte den Charakter eines betrieblichen Gesetzes.
Mit freundlicher Genehmigung von Günther Tröge, (Gesellschaftswissenschaftler)

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