Eine Studie im Auftrag des schwedischen Möbelherstellers
IKEA untersuchte die Behauptungen von Opferverbänden, politische Gefangene
hätten unter Zwangsarbeit in DDR-Gefängnissen für IKEA arbeiten müssen. Die
Studie kommt zu der sachlichen Feststellung, „dass politische Häftlinge und
Strafgefangene in Teilen an der Produktion von Komponenten oder Möbelstücken,
die vor 25 bis 30 Jahren an Ikea geliefert wurden, beteiligt waren.“
Kein Wort von Zwangsarbeit. Diese falsche Behauptung findet
man nur bei den Äußerungen von Vertretern der Opferverbände oder bei dem für
seine unseriösen Äußerungen bekannten Hubertus Knabe. Laut der Zeitung „Die Welt“ fordert er eine Stiftung, die sich
um die Entschädigung von Zwangsarbeitern aus der DDR kümmert. Es geht also
neben der Verleumdung der DDR um Geld.
Warum verwenden die vielen hörigen Journalisten und
Redaktionen den Begriff „Zwangsarbeit“ oder „Zwangsarbeiter“, obwohl die Studie
solche Begriffe meidet? Diese Begriffe sind in Deutschland und den Ländern der
Anti-Hitler-Koalition besetzt mit den Verbrechen der deutschen Faschisten an
den Zwangsverschleppten, den KZ-Häftlingen, vor allem den Juden und dem
brutalen Umgang mit sowjetischen Kriegsgefangenen.
Wer hat ein politisches Interesse an der Verharmlosung
dieser Verbrechen durch Gleichsetzung mit Verhältnissen in der DDR? Wer hat ein ökonomisches Interesse und wer
ein persönliches?
Jeder Strafgefangene, der während seiner Haftzeit gearbeitet
hat und jetzt erfährt, es sei Zwangsarbeit gewesen, muss sofort zu dem Schluss
kommen, dass die Zwangsarbeit bei den Nazis gar nicht so schlimm war.
Das Hauptinteresse am Wachhalten der Lüge von der
Zwangsarbeit liegt aber bei der Stasi-Industrie. Zum Komplex der
Stasi-Industrie zählen all jene Institutionen, die nun schon über zwanzig Jahre
durch die Stasi-Hetze und Stasi-Hysterie gutes Geld verdienen und mit
Steuergeldern promovieren. Man kann auch die Nutznießer dazu zählen, die vom
Ausschalten der Konkurrenten und dem Freischießen gut bezahlter Posten
profitieren.
Was ist Zwangsarbeit?
Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) definierte 1930
in Artikel 2 Abs. 1 des Übereinkommens über Zwangs- und Pflichtarbeit die
Zwangsarbeit als unfreiwillige Arbeit oder Dienstleistung, die unter Androhung
einer Strafe ausgeübt wird.
Im Abs. 2 heißt es weiter dazu: „ Als Zwangs- oder Pflichtarbeit im Sinne dieses Übereinkommens gelten
jedoch nicht …..c) jede Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person auf
Grund einer gerichtlichen Verurteilung verlangt wird, jedoch unter der
Bedingung, dass diese Arbeit oder Dienstleistung unter Überwachung und Aufsicht
der öffentlichen Behörden ausgeführt wird und dass der Verurteilte nicht an
Einzelpersonen oder privaten Gesellschaften und Vereinigungen verdingt oder
ihnen sonst zur Verfügung gestellt wird.“
Der Einsatz der Gefangenen zur Arbeit im Strafvollzug der
DDR erfüllte alle internationalen Bedingungen und ging darüber hinaus.
Gefangene arbeiteten nicht für Privatunternehmen und es gab auch kein auf
privatkapitalistischer Basis betriebenes Gefängnis, wie dies heute leider immer
mehr zugelassen wird.
Wie sah es in der DDR in den 70-er Jahren aus?
Die Verfassung der DDR garantierte jedem Bürger ein Recht
auf Arbeit. Dies galt auch für gerichtlich zu Freiheitsentzug verurteilte
Bürger. Der Strafvollzug-einrichtung war es nicht erlaubt, einen Gefangenen vom
Arbeitsprozeß auszuschließen. Dieses Verfassungsrecht konnte in den Mauern der
Gefängnisse nicht verwirklicht werden und führte zu dem breiten System des
Einsatzes Strafgefangener in den volkseigenen Betrieben fasst aller
Wirtschaftszweige. Mehr als 65 % aller Strafgefangenen arbeiteten außerhalb der
Vollzugseinrichtung in volkseigenen Betrieben. Dort wurden sie von
Betriebsangehörigen fachlich angeleitet und kontrolliert, arbeiteten teils
gemeinsam mit ihnen. Während des Arbeitseinsatzes galten die gleichen
Lohnbestimmungen, Arbeitszeit-, Arbeitsschutz und Gesundheitsbestimmungen wie
für freie Bürger/Arbeiter dieses Betriebes. Was und wie produziert wurde,
entsprach den Richtlinien der Betriebe für ihre Arbeiter. Über den Verkauf der
produzierten Güter entschied der Betrieb. Viele Betriebe, in denen auch
Strafgefangene arbeiteten, lieferten ihre Waren oft unter hohen Verlust zu
Niedrigpreisen an Unternehmen der BRD und des westlichen Auslandes, weil
Devisen gebraucht wurden. Wenn alle Strafgefangenen eines Landes nicht in
gefängniseigenen Werkstätten, sondern integriert in den Betrieben fasst aller
Wirtschaftszweige arbeiten, dann bleibt es nicht aus, dass sie durch
Teilprodukte und Zulieferketten an einer breiten Warenpalette beteiligt sind.
In der DDR waren Strafgefangene in Bezug auf die produktive Arbeit
gleichberechtigte Arbeitskräfte und wurden zentral vermittelt.
Das Strafvollzugsgesetz der DDR legte, wie auch das der
Bundesrepublik Deutschland, für alle Strafgefangenen eine Arbeitspflicht fest.
Warum nun die Arbeitspflicht im Strafvollzug der DDR Zwangsarbeit sein soll und
die der Gefangenen in der Bundesrepublik nicht, entzieht sich meiner
Vorstellungskraft. Der Unsinn geht ja noch weiter: Alle Strafgefangenen, egal
nach welchem Gesetz sie verurteilt waren, mit oder ohne politische Hintergründe
und Begleitumstände, waren zur produktiven, gesellschaftlich nützlichen Arbeit
eingesetzt und erhielten die gesetzlich festgelegte Vergütung (18 % des Lohnes
eines freien Arbeiters und 100% aller Zuschläge und Prämien). Warum nun
politische Gefangene eine Entschädigung bekommen sollen und die anderen Gefangenen
nicht, kann uns bisher keiner sagen.
IKEA, Neckermann und andere Abnehmer von Waren, an deren
Herstellung Strafgefangene beteiligt waren, hatten keine Kenntnis von den
Verpflechtungen der DDR-Wirtschaft und welche Betriebsabteilungen am Produkt arbeiteten.
Auf Wunsch der Abnehmer wurde die Ware so verpackt und deklariert, dass deren
Herkunft aus der DDR nicht erkennbar war. Es gab schließlich den Kalten Krieg,
Hallstein-Doktrin und Boykottaufrufe
Wer Gefangenen während der Haft einen bezahlten und mit
freien Arbeitern vergleichbaren Arbeitseinsatz ermöglicht, macht nichts
moralisch oder juristisch Anstößiges. Gesellschaftlich nützliche Arbeit trägt
zur Resozialisierung bei, dies weiß jeder, der sich mit Fragen der Behandlung
von Strafrechtsverletzern und deren Wiedereingliederung beschäftigt.
Der Arbeitseinsatz machte erst die sozialen Komponenten für
den Strafgefangenen und deren Angehörige möglich. Wie in jedem Strafvollzug
dieser Welt, erhielten die Strafgefangenen in der DDR nicht den vollen,
erarbeiteten Lohn ausgezahlt, sondern nur einen kleinen Prozentsatz. Die Masse
behält der Staat als Kompensation für seine Aufwendungen für Unterbringung,
Versorgung, med. Betreuung, Bewachung und Sicherstellung ein. Strafgefangene in
der DDR erhielten 18 % des Nettolohnes eines vergleichbaren freien Arbeiters,
jugendliche Strafgefangene 35 % des vergleichbaren Lehrlingsentgeltes als
Vergütung ausgezahlt. Alle Zuschläge wegen Nachtschicht,
gesundheitsgefährdender Arbeit und alle
Prämien ( für Material-einsparungen, Planerfüllung, Neuerervorschläge usw.) wurden zu 100 %
gezahlt.
In der DDR stand die Fürsorge für Kinder im Mittelpunkt
sozialer Anstrengungen. Die Sicherstellung des Unterhalts für Kinder der
Strafgefangenen wurde gesetzlich verankert. Die Angehörigen bekamen den
Unterhalt von der Strafvollzugseinrichtung monatlich überwiesen, auch wenn der
unterhaltsverpflichtende Vater nicht leistungsfähig war. Dies traf zu, wenn ein
Strafgefangener durch Gerichtstermine, Krankheit, Verbüßung von Arreststrafen
oder Verweigerung einer Arbeit nicht von seinem Recht auf Arbeit Gebrauch
machen konnte. Eine solche Situation sollte sich nicht auf die unschuldige
Familie auswirken. Die Höhe des Unterhalts war abhängig vom Nettoverdienst des
Strafgefangenen, also von dem was ein freier Arbeiter verdiente, also von den
100 %, nicht den 18 %, die der Gefangene als Vergütung bekam.
Ähnlich verhielt es sich mit der Sozialversicherung für
Gefangene. In der DDR war die Dauer des Arbeitseinsatzes der Gefangenen einer
versicherungspflichtigen Tätigkeit gleichgestellt, d. h. der Gefangene war
kranken- und rentenversichert. Damit wurde verhindert, dass für ihn und seine
Familie noch lange nach der Entlassung aus dem Strafvollzug, finanzielle
Auswirkungen der Straftat das Leben belasteten.
Wie ist die Lage im Strafvollzug der Bundesrepublik
Deutschland im Jahre 2012?
Nach der Förderalismusreform ist der Vollzug von
Freiheitsstrafen Ländersache. Jedes Land hat eine eigene
Strafvollzugsgesetzgebung. Dadurch liegen Gesamtzahlen zur Arbeit der
Gefangenen und anderen Fragen nicht vor.
Nach dem Grundgesetz
besteht für alle Gefangenen eine Arbeitspflicht, aber kein Recht auf Arbeit.
Sollten Gefangene die zugewiesene Arbeit verweigern, kann der Staat ihnen die
Gefängnisunterbringung in Rechnung stellen. Zudem drohen Sanktionen innerhalb
des Vollzuges, wie Isolationshaft und Einschränkung der Bildungs- und
Informationsrechte.
Frage: „Längst nicht alle Strafgefangenen erhalten die
Möglichkeit, einer Ausbildung oder einer Arbeit nachzugehen – wovon hängt das
ab?“
„Das kommt darauf an,
wie viel Arbeit in der jeweiligen Anstalt vorhanden ist. Ob Firmen Aufträge
dorthin vermitteln oder die Anstalt über eigene Betriebe verfügt,
beispielsweise eine Wäscherei oder Druckerei. Tatsächlich haben mitunter nur
die Hälfte der Gefangenen einer Anstalt Arbeit.“
Frage: „Wie sind denn die Strafgefangenen, denen es gelungen
ist, Arbeit zu ergattern, ansonsten sozial abgesichert?“
„In die Unfall- und
Arbeitslosenversicherung sind sie minimal einbezogen, aber nicht in die
Krankenversicherung…. Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall gibt es nicht, weil
der Arbeitslohn zu gering ist. Sie erhalten nur neun Prozent dessen, was
durchschnittlich außerhalb gezahlt wird.“
Im Gespräch informierte er auch, dass Gefangene in der
Bundesrepublik Deutschland nicht in die Rentenversicherung einbezogen sind,
obwohl dies im Strafvollzugsgesetz von
1977 vorgesehen war. Es fehlt bis heute ein damals dazu versprochenes
Bundesgesetz.
Im Jahre 2008 arbeiteten in NRW 60 % der 17 000 Inhaftierten
und erwirtschafteten 48 Millionen Euro. Sie arbeiten bis zu 41 Stunden in der
Woche und erhalten dafür durchschnittlich 13 Euro pro Tag. Von dieser Vergütung
dürfen sie 50 % zum Einkauf als Hausgeld behalten.
In Berlin erhalten Gefangene, die für ein Modeunternehmen
arbeiten einen Tageslohn von 8 bis 14 Euro. Das entspricht einem Stundenlohn
von 1,75 Euro.
Rechtlich sind diese Löhne nicht zu beanstanden. Sie liegen
für Gefangene zwischen 1,01 bis 1,68 Euro.
Um die laufenden Unterhaltszahlungen kümmern sich die
Vollzugseinrichtungen nicht.
Fazit:
In beiden Teilen Deutschlands wurden und werden die
Strafgefangenen einer Arbeitspflicht unterworfen. Der Gesundheits- und
Arbeitsschutz unterscheidet sich im Arbeitsprozess nicht von dem freier
Arbeiter. Die Entlohnung ist in beiden Systemen gesetzlich geregelt, ein
unmittelbarer Nutzen aus der Arbeit verspürte jeder arbeitende Gefangene.
Die Einbeziehung arbeitender Gefangener in die
Rentenversicherung erfolgte nur in der DDR. Die Fürsorge der
Vollzugseinrichtung für die regelmäßige Unterhaltszahlung an die Kinder war in
der DDR ein Akt der Menschlichkeit.
Es gibt und gab nach 1945 in Deutschland keine Zwangsarbeit,
weder in der DDR noch in der BRD.
Dieter Winderlich

Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Durch Absenden des Kommentars erkläre ich mich einverstanden, dass meine eingegebenen Daten elektronisch gespeichert und zum Zweck der Kontaktaufnahme verarbeitet und genutzt werden. Mir ist bekannt, dass ich meine Einwilligung jederzeit widerrufen kann. Der weitergehende Datenschutzhinweis für Kommentare befindet sich im Impressum.