Sport 86 - Jahrbuch des DDR Sports - Archivbestand des DDR-Kabinett-Bochum e.V. |
Körperkultur und Sport erreichten bis 1987/88 einen beachtlichen und international anerkannten Entwicklungsstand. Im DTSB und seinen angeschlossenen Verbänden ADMV und Anglerverband waren 3,2 Millionen Mitglieder in rund 17.500 Grundorganisationen vereint. Darüber hinaus wurden Hunderttausende Bürger sportlich betreut, ohne Mitglied des DTSB zu sein. Rund 270.000 Übungsleiter, 175.000 Kampf- und Schiedsrichter, 4.700 vollbeschäftigte Trainer sowie Sportlehrer in allen Kreisen sicherten eine qualifizierte sportliche Ausbildung. Das Rückgrat der Organisationsstruktur, die Sportgemeinschaften der Betriebe und Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG), wurde ergänzt durch Sportgemeinschaften im kommunalen Bereich, an den Hoch- und Fachschulen und allgemeinbildenden Schulen.
Für eine spezielle Förderung sportlicher Talente im Kindesalter sorgten in 1.650 Trainingszentren 9.000 ehrenamtliche Übungsleiter und 1.960 vollbeschäftigte Trainer. Sie betreuten dort über 3-4 Jahre eine gleichbleibende Zahl von 68.000 der jüngsten zukünftigen Leistungssportler. Auf der nächsten Stufe trainierten in 27 Sportklubs und 11 Fußballclubs 12.500 Sportler. Sie wurden von 1.985 Trainern betreut. Jugendliche Sportler besuchten die dem Sportklub zugeordnete Kinder- und Jugendsportschule. Die Organisationsstruktur des Sportes wurde vervollständigt durch
- die Hochschule und das Forschungsinstitut für Körperkultur und Sport in Leipzig,
- den sportmedizinischen Dienst der DDR mit Beratungsstellen bis in die Kreise, besetzt
mit Fachärzten für Sportmedizin,
- eine Forschungs- und Entwicklungsstelle für Sportgeräte sowie
- zentrale und Bezirkssportschulen des DTSB.
Als wesentliche Faktoren sportlicher Breitenentwicklung seien hier noch der obligatorische Schulsport, die Turnfestbewegung und die Kinder- und Jugendspartakiaden genannt.
Körperkultur und Sport als gesellschaftliches Anliegen zu fördern, war ausdrückliches Verfassungsgebot, niedergelegt in den Artikeln 18, 25, 35 und 44 (Verfassung der DDR, angenommen durch Volksentscheid vom 6.4.1968) sowie in weiteren Gesetzen und Verordnungen ausgeführt und damit Bestandteil der gültigen Rechtsordnung.
Diese Förderung schloss für alle Sportarten und Organisationsformen eine stabile Sicherstellung der notwendigen finanziellen, personellen und materiellen Bedingungen im Rahmen des Gesamthaushaltes der DDR ein und wurde über staatliche Organe, über die volkseigenen Betriebe oder über den DTSB abgestimmt realisiert. Auf eigene Entscheidung sorgten die LPGen für ihre Sportgemeinschaften. Der FDGB förderte insbesondere den Massensport der Werktätigen mit bedeutenden Initiativen und Mitteln.
Für eine spezielle Förderung sportlicher Talente im Kindesalter sorgten in 1.650 Trainingszentren 9.000 ehrenamtliche Übungsleiter und 1.960 vollbeschäftigte Trainer. Sie betreuten dort über 3-4 Jahre eine gleichbleibende Zahl von 68.000 der jüngsten zukünftigen Leistungssportler. Auf der nächsten Stufe trainierten in 27 Sportklubs und 11 Fußballclubs 12.500 Sportler. Sie wurden von 1.985 Trainern betreut. Jugendliche Sportler besuchten die dem Sportklub zugeordnete Kinder- und Jugendsportschule. Die Organisationsstruktur des Sportes wurde vervollständigt durch
- die Hochschule und das Forschungsinstitut für Körperkultur und Sport in Leipzig,
- den sportmedizinischen Dienst der DDR mit Beratungsstellen bis in die Kreise, besetzt
mit Fachärzten für Sportmedizin,
- eine Forschungs- und Entwicklungsstelle für Sportgeräte sowie
- zentrale und Bezirkssportschulen des DTSB.
Als wesentliche Faktoren sportlicher Breitenentwicklung seien hier noch der obligatorische Schulsport, die Turnfestbewegung und die Kinder- und Jugendspartakiaden genannt.
Körperkultur und Sport als gesellschaftliches Anliegen zu fördern, war ausdrückliches Verfassungsgebot, niedergelegt in den Artikeln 18, 25, 35 und 44 (Verfassung der DDR, angenommen durch Volksentscheid vom 6.4.1968) sowie in weiteren Gesetzen und Verordnungen ausgeführt und damit Bestandteil der gültigen Rechtsordnung.
Diese Förderung schloss für alle Sportarten und Organisationsformen eine stabile Sicherstellung der notwendigen finanziellen, personellen und materiellen Bedingungen im Rahmen des Gesamthaushaltes der DDR ein und wurde über staatliche Organe, über die volkseigenen Betriebe oder über den DTSB abgestimmt realisiert. Auf eigene Entscheidung sorgten die LPGen für ihre Sportgemeinschaften. Der FDGB förderte insbesondere den Massensport der Werktätigen mit bedeutenden Initiativen und Mitteln.
Die Unterhaltung der Sportanlagen einschließlich ihres Personalbestandes lag beim jeweiligen Rechtsträger, also in der Regel bei den Kommunen oder Betrieben. Der DTSB war lediglich Rechtsträger seiner Sportschulen und einiger kleiner Ferienheime.
Für alle organisiert Sporttreibenden galt kostenlose Nutzung aller Sportanlagen und Geräte und für alle Bürger eine kostenlose Betreuung durch den sportmedizinischen Dienst.
Insgesamt lagen die Aufwendungen zur Förderung von Körperkultur und Sport im Jahre 1987 bei rund 2 Milliarden Mark, das heißt, bei ca. 0,8 Prozent des Gesamthaushaltes der DDR.
Rund 25 Prozent dieser Summe wurden für den Leistungssport aufgewendet. Die Turnfeste und die Olympiamannschaften der DDR wurden übrigens aus Spenden finanziert.
Diese Übersicht sollte deutlich machen, was am 3.Oktober 1990 zur Disposition stand und von Optimisten für ein bewahrenswertes Allgemeingut gehalten wurde.
Aber mit der äußerst originellen kapitalistischen Methode zur Beseitigung eines ungeliebten Kontrahenten wurde dem nunmehr ehemaligen DDR-Sport zunächst vorsorglich der Geldhahn zugedreht.
Aber mit der äußerst originellen kapitalistischen Methode zur Beseitigung eines ungeliebten Kontrahenten wurde dem nunmehr ehemaligen DDR-Sport zunächst vorsorglich der Geldhahn zugedreht.
Rund 10.400 Mitarbeiter des DTSB einschließlich aller Trainer und Sportlehrer standen damit zunächst – die meisten von ihnen endgültig – vor dem beruflichen Aus.
Der DSB richtete seine Strukturen in den neuen Bundesländern neu ein. Anstelle der ausgebildeten Sportfachkräfte des DDR-Sports besetzten vorzugsweise Geschäftsleute, Politiker, Juristen und Beamte leitende Positionen. Bei drastisch reduziertem Stellenangebot blieb ehemaligen Mitarbeitern des DDR-Sports lediglich die Möglichkeit, sich neu um eine Stelle zu bewerben. Eine Übernahme von bewährten Spitzentrainern der DDR in Verbandsfunktionen wurde zum Beispiel mehrfach mit dem Argument verhindert, dass Trainer der alten Bundesländer über rechtsgültige Verträge verfügen, ehemalige DDR-Trainer sich aber in vertragslosem Zustand befinden. Nur wenige Verbände hatten den Weitblick, der Qualität der Trainer den Vorzug zu geben. Mehr als 70 der erfolgreichsten Trainer waren gezwungen, Vertragsangebote aus dem Ausland anzunehmen. So wurde mit dem Ende des Volkseigentums dem Sport nicht nur seine wesentliche finanzielle und personelle Grundlage entzogen – Sportanlagen und Geräte standen zunächst unverändert weiter zur Verfügung -, sondern auch der Erkenntnisprozess eingeleitet, dass der Sport nunmehr zur Privatangelegenheit der Bürger und darüber hinaus zur Spielwiese privater Interessen geworden ist.
Helmut Horatschke
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