Unser Freund und Wegbegleiter
Klaus Kunold
ist am 26. November 2011, wenige Wochen vor seinem 80. Geburtstag, gestorben.
Klaus Kunold, dessen Kindheit und Jugend geprägt war vom Erleben des Faschismus, des Krieges und der Hungerjahre der Nachkriegszeit, setzte sich zeitlebens für die Verwirklichung des Buchenwald-Schwurs der überlebenden KZ-Häftlinge „Nie wieder Faschismus, nie wieder Krieg“ und den Sozialismus ein. Für sein mutiges Eintreten gegen die Restauration und Remilitarisierung wurde er in der Adenauer-Ära mehrfach gemaßregelt und verfolgt und wurde zum Opfer des Verbotes der FDJ und der KPD.
Durch seinen respektvollen, hilfsbereiten und menschlichen Umgang wurden er und seine Einschätzungen auch von politisch anders Denkenden hochgeachtet. In unserer Erinnerung wird Klaus Kunold weiter leben.
Vorstand des DDR-Kabinett-Bochum e.V.
In ehrendem Gedenken an sein Leben dokumentieren wir folgendes Interview mit Klaus Kunold:
Im Kalten Krieg im Knast
Seit dem Fall der Berliner Mauer im Jahr 1989 ist in der Öffentlichkeit viel darüber diskutiert worden, wie man die Opfer des SED-Regimes in DDR ausreichend entschädigt. Sie können heute für das ihnen widerfahrene Unrecht Entschädigung nach dem 1. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz beanspruchen. Kaum bekannt ist jedoch, dass es in der alten Bundesrepublik ebenfalls eine politische Justiz gegeben hat, die den Kalten Krieg im Gerichtssaal führte. Viele Kommunistinnen und Kommunisten, aber auch GewerkschafterInnen und andere Linke waren in den 50er und 60er Jahren von dieser Verfolgung betroffen. Volker Gerwers sprach mit einem von dieser Verfolgung damals Betroffenen, mit dem Kreisvorsitzenden der VVN/BdA in Bochum, Klaus Kunold.
Am 27. Juni fand im Bahnhof Langendreer eine Veranstaltung mit dem Rechtsanwalt Heinrich Hannover statt. Er hat in den 50er und 60er Jahren politisch Verfolgte vor Gericht verteidigt, vor allem Kommunisten. Nach dieser Veranstaltung hat sich eine Initiative gebildet, die die Rehabilitierung und eventuell auch die Entschädigung der damals Verfolgten zu ihrem Ziel gesetzt hat. Klaus, du bist selbst ein Betroffener! Wie hast du die Verfolgung in den 50er und 60er Jahren erlebt?
Anfang der 50er Jahre bin ich mit 19 Jahren Mitglied der FDJ und mit 20 Jahren Mitglied der KPD geworden, weil ich der Meinung war, dass die KPD das richtige Programm hatte, nachdem wir eine Zeit hinter uns hatten, die man als die dunkelste Zeit unserer Geschichte betrachten kann. Wir sind mit Elan daran gegangen und hatten gedacht, etwas verändern zu können, aber die Großwetterlage verschlechterte sich damals, es kam zum Kalten Krieg und Kommunisten waren in diesem Land nicht erwünscht und insbesondere, ich war also auch Mitglied der FDJ, die Jugendlichen, die sich für ein einheitliches Deutschland, für demokratische Verhältnisse sehr stark gemacht hatten, und also auch gegen die Remilitarisierung, die Adenauer vorantrieb, entschieden auftraten. Die FDJ war als Jugendorganisation ein Hindernis und sie wurde im Juli 1951 verboten und also auch alles, was dann Kommunisten waren, oder anrüchig war, Kommunist zu sein oder nur verdächtigt wurde, Kommunisten zu sein, wurde diskriminiert, und es wurde eine ganz üble Hetze gegen diese linken Kräfte, die sich in und um die KPD scharten, begonnen, die persönlich viele traf und auch wirtschaftliche Nachteile für die Einzelnen hatten.
Wie sah das aus? Gab es z.B. eine ständige Beschattung durch die Polizei?
Es gab das K14. Das K14 wurde geschaffen, um die Umtriebe der Kommunisten genauer zu beobachten und bei jeder kommunistischen Veranstaltung oder bei Demonstrationen oder öffentlichen Veranstaltungen, die angekündigt waren, war einer dieser Herren anwesend und hat immer aufgepasst, was sich da wohl abspielen werde.
Die KPD ist 1956 verboten worden. Das war zu einem Zeitpunkt, als die KPD im Niedergang begriffen war, was die Zahl der Wählerstimmen angeht. 1949 bis 1953 war sie noch im Bundestag, mit etwas über 5%. Sie wurde für die etablierten Parteien zumindest auf parlamentarischer Ebene immer weniger gefährlicher.Wie erklärst du dir dieses Verbot?
So ganz würde ich das einmal nicht sehen. Von 1945 bis 1948, vor Gründung der Bundesrepublik, war die KPD in allen Landtagen vertreten. Sie hat auch bei der Erarbeitung der einzelnen Länderverfassungen mitgewirkt. Im Parlamentarischen Rat saßen zwei Kommunisten. Aufgrund des Kalten Krieges oder aufgrund der Entwicklung, wie sie sich bei uns, also in beiden Teilen Deutschlands vollzog, war es so, dass nicht nur der Einfluss der KPD einfach so zurückging, sondern das auch politische Ursachen hatte: Die antikommunistische Hetze war sehr stark, z.B. was die Situation der Kriegsgefangenen, die so lange in der Sowjetunion waren, anging, das wurde natürlich als negativ dargestellt und wurde benutzt, um der KPD zu schaden. Die starke antikommunistische Hetze hat dazu beigetragen, den Einfluss der KPD zurückzudrängen.
Das Verbot der KPD von 1956 war und ist für eine parlamentarische Demokratie in Europa etwas Einmaliges. Ist dies Verbot vielleicht auch darauf zurückzuführen, dass es unter den damaligen Richtern Verfassungsrichtern viele ehemalige NSDAP-Mitglieder gab?
Das würde ich nicht ganz so sehen, das war auch die Adenauersche Politik, also die Politik der Spaltung, heute erinnert man sich nicht gerne daran, man feiert ja immer den ehemaligen Bundeskanzler Kohl als Kanzler der Einheit, aber Adenauer hatte es damals darauf angelegt, Deutschland zu spalten. Er hat immer gesagt: lieber das halbe Deutschland ganz, als das ganze Deutschland und nichts da in der Hand zu haben. Das hat er als Faustpfand für seine Politik betrachtet. Aber Adenauer hat zum Beispiel solche Leute wie Theodor Oberländer mit ins Bundeskabinett aufgenommen, der für den „Block der Heimatvertriebenen und Entrechteten“ kandidierte. Auch in der CDU gab es damals dieses Klientel, das eigentlich ein Deutschland in den Grenzen von 1937 wollte. Dass Adenauer Deutschland spalten wollte, kann man so nicht sagen. Für Adenauer war es politisch unklug, zu diesem Zeitpunkt ein Deutschland in den Grenzen von 1937 zu fordern. Um seine politischen Ziele durchzusetzen zu können, war er mit dem halben Deutschland zufrieden. Mit der Bildung der Bundesrepublik wurde die Spaltung Deutschlands vollzogen.
Wie hast du die Zeit nach 1956 persönlich erlebt?
Inzwischen war ich verheiratet und hatte drei Kinder. Nach dem Verbot der KPD habe ich mich weiterhin als Kommunist betätigt. Bei einer Aktion des K14, also der Politischen Polizei, wie man sie damals nannte, gegen die illegale Organisation der KPD wurde auch ich verhaftet. Mein Prozess fand bei der Politischen Strafkammer in Dortmund statt. Die Anklage lautete: Weiterführung der verbotenen KPD, Geheimbündelei und Verbreitung von kommunistischen Schriften, ja, und dafür bin ich zu insgesamt 15 Monaten Haft verurteilt worden, ohne Bewährung. Obwohl ich eine Familie hatte, habe ich keine Bewährung bekommen. Das spielte keine Rolle, mein jüngster Sohn war gerade geboren und da bin ich in den Knast gegangen. Die waren einfach
unerbittlich, und die haben gesagt: Es gibt keine Haftverschonung, da ich unverbesserlicher Kommunist sei, es würde Fluchtgefahr und Verdunklungsgefahr bestehen und aus diesen Gründen müsste ich weiterhin in Haft gehalten werden. Ich bin kurz vor dem Prozess frei gekommen, aber ich habe ungefähr ein Jahr in Untersuchungshaft zugebracht, 1962 war das.
Für die Tätigkeit für die KPD bis du 1962 inhaftiert worden. Und für die Tätigkeit in der FDJ?
Das war 1953.
Deine Verhaftung geschah damals einzig und allein aus dem Grund, weil du Flugblätter von der KPD besessen hast und weil du Mitglied der KPD warst?
Ja, eben. Bei mir zu Hause zum Beispiel wurde nichts gefunden, man hat mich auch nicht während einer politische Veranstaltung verhaftet, sondern aufgrund einer Aussage, die gemacht wurde von jemanden, der mich als aktiven Kommunisten kannte. Die Aussage stammte von einem Mitglied der KPD, der von der Politischen Polizei unter Druck gesetzt worden war.
Warst du 1961 schon VVN-Mitglied?
Ja, ich bin 1955 Mitglied der VVN geworden. Mitglied der VVN werden konnten damals bei der Gründung 1947 Menschen, die in der Emigration waren, die im Zuchthaus oder im KZ oder im Strafbataillon waren und deren Angehörige. Da meine Eltern von den Nazis verfolgt worden sind, konnte ich also auch Mitglied der VVN werden.
1961 hatte das Bundesverwaltungsgericht in Berlin (West) versucht, auch die VVN zu verbieten und das wurde damals aufgrund internationaler Proteste verhindert. Wer hat sich dafür eingesetzt,
dass die VVN nicht verboten wird?
dass die VVN nicht verboten wird?
Also das waren einmal die internationalen Proteste und die internationale Solidarität. Es wurde ein Solidaritätsausschuss gebildet. 1962 begann das Verfahren gegen die VVN. Es wurde aber abgebrochen, weil dem Senatspräsidenten nachgewiesen wurde, dass er schon vor 1933 aktiver SA-Mann war und der Anwalt der Bundesregierung wurde als ehemaliger Nazi-Jurist entlarvt. Der Prozess ist vertagt worden und nie wieder aufgenommen worden.
Der Rechtsanwalt Rolf Gössner hat festgestellt, dass es in den 50er und 60er Jahren ca. 200.000 Ermittlungsverfahren gab. Wie sah das in Bochum aus?
Hier in Bochum gab es eine ganze Menge Leute. Es gab etwa 80 bis 100 Ermittlungsverfahren.
In welchem Gefängnis wurdest du inhaftiert?
Ich habe in Bochum in U-Haft gesessen, bin später dann nach Dortmund gekommen, weil dort der Strafprozess stattgefunden hat und dort der Sitz der Strafkammer war und nach der Verurteilung kam ich dann nach Münster ins Gefängnis. Ich habe einen Teil meiner Strafe dort abgesessen und bin dann nach Herne gekommen. Dort war ich in der Nähe meiner Familie. Mein Rechtsanwalt hatte, aufgrund meiner familiären Verhältnisse, einen Antrag auf Bewährung für den Rest der Strafe gestellt. Dieser wurde vom Landgericht Dortmund abgelehnt. Der Einspruch beim OLG in Hamm hatte Erfolg. Ich wurde vorzeitig entlassen, mit einer Bewährung von fünf Jahren.
Waren nur Kommunisten davon betroffen oder auch Gewerkschafter oder andere Linke, die mit Kommunisten zusammen gearbeitet haben?
Auch andere waren davon betroffen, wie zum Beispiel auch Gewerkschafter, die Kontakte zum FDGB in der DDR aufgenommen hatten oder auch andere, die mit Organisationen in der DDR oder staatlichen Stellen dort Kontakte hatten. Das war strafwürdig, die sind dann also auch verurteilt worden.
Wie würdest Du die Verfolgungen von politischen Gegnern von Seiten des Staates heute im Vergleich zu den 50er und 60ern in der BRD beurteilen?
Hier muss man wirklich differenzieren. Auf dem Höhepunkt des Kalten Krieges sind ja alle diese Urteile gefällt worden, man ist schlimmer und härter vorgegangen. Das heißt allerdings nicht, dass es heute alles légerer zugeht. Bei neofaschistischen Zusammenrottungen wird von der Polizei gegen antifaschistische Gegendemonstranten sehr oft hart vorgegangen und die Verhältnismäßigkeit überschritten.
Wirst du bei der neugegründeten Initiative, die sich für die Rehabilitierung und eventuell auch für die Entschädigung von damals politisch Verfolgten einsetzt, mitarbeiten?
Natürlich. Das einmal aus persönlichen Gründen, aber auch, weil Unrecht geschehen ist. Ich werde nach meinen Möglichkeiten und nach meinen Kräften, ich bin ja jetzt schon ein bisschen älter geworden, da schon mitwirken.
Glaubst du, dass du eine Chance hast, selbst rehabilitiert zu werden oder dass du eine gewisse Summe an Entschädigung bekommst? Es waren ja immerhin insgesamt zwei Jahre, die du im Gefängnis gesessen hast.
Insgesamt 30 Monate. Ich bin ja zweimal zu 15 Monaten verurteilt worden. Einmal 15 Monate für FDJ-Tätigkeit und einmal für die Tätigkeit für die verbotene KPD. Also es sind 30 Monate, davon habe ich über zwei Jahre abgesessen. Ich verbinde keine Hoffnungen damit. Man muss darüber diskutieren und etwas unternehmen und es in die Öffentlichkeit bringen, aber das ist im Moment so, dass in der nächsten Zeit kaum Hoffnung besteht, dass da was Positives für die damals Verfolgten und Eingesperrten dabei herauskommt.
Klaus, Danke für das Gespräch!
aus: Bochumer Stadt- und Studierenden-Zeitung (BSZ), Nr. 528, vom 5. September 2001

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