...zwei Seiten einer Medaille
Vor dem Hintergrund der in der Verhandlung des Bundessozialgerichts vom 14.12.2011 ergangenen abweisenden Entscheidung von Revisionen zu § 7 AAÜG sind in letzter Zeit bekannt gewordene Aktivitäten in Sachen »NS-Vergangenheit« durchaus von Interesse und regen zu Fragen an. Beides sehe ich in einem Zusammenhang mit der unsäglichen These von den zwei Diktaturen, um deren »Aufarbeitung« es in der »Erinnerungsschlacht« gehen soll, wobei der Schwerpunkt augenscheinlich aus dem 1991 verkündeten Auftrag zur Delegitimierung der DDR und »Entmystifizierung« des Antifaschismus resultiert und auf Diskriminierung und Kriminalisierung des »SED-Unrechtsstaates« sowie seiner Sicherheits- und Justizorgane abzielt.
Nach dem Auswärtigen Amt wollen sich nunmehr auch andere Ministerien, wie z.B. das Bundesjustizministerium und selbst die geheimen Dienste der BRD mit den braunen Wurzeln und den in ihren Amtsstuben untergekommenen »alten Kameraden« befassen. Das verwundert vor allem deshalb, weil eben gerade das, was jetzt mehr und mehr eingestanden wird, lange Zeit geleugnet und als »kommunistische Propaganda aus dem Osten« abgetan worden ist.
In Erstaunen versetzten auch Meldungen über aktuelle Bemühungen in Richtung strafrechtlicher Ahndung von Nazi-Verbrechen, wie beispielsweise Ankündigungen aus der Ludwigsburger Zentralen Stelle, Hunderte von eingestellten Verfahren zu NS-Verbrechen neu aufrollen zu wollen und die Zahl der Verdächtigen aus über 1.000 Akten bei 4.000 Personen liege. Ebenso erstaunlich ist, dass im Falle eines holländischen SS-Verbrechers Haftvollstreckung in Deutschland geprüft werden soll, nachdem die seit Jahrzehnten geforderte Auslieferung an die Niederlande im Jahre 2011 mit der Begründung abgelehnt wurde, er gelte entsprechend einem »Führerbefehl« aus dem Jahre 1943 durch seinen Beitritt zur SS als Deutscher und sei damit gemäß Grundgesetz vor Auslieferung geschützt.
Von ganz besonderem Interesse und bezeichnend für die »Aufarbeitung der Vergangenheit« aber erscheint das Anfang Dezember 2011 ausgelöste Medienecho zu einer Meldung über eingeleitete Ermittlungen gegen sechs »mutmaßliche Kriegsverbrecher« wegen Beihilfe zum Mord beim SS-Massaker in Oradour-sur-Glane. Galt doch Beihilfe zum Mord in Sachen »NS-Verbrechen« in der BRD seit 1968 rückwirkend ab Mai 1960 (15 Jahre nach Kriegsende) als verjährt.
Aus eigener jahrzehntelanger Erfahrung und im Wissen um die Kompliziertheit strafrechtlicher Ahndung von Nazi-Verbrechen zolle ich all jenen Respekt, die sich jetzt, mehr als 67 Jahre nach den faschistischen Massenmorden, einer solchen Aufgabe stellen. Mit »besser spät als gar nicht« könnte man dem vorbehaltlos folgen, wenn da nicht mit der Art und Weise der Berichterstattung in den Medien erneute Angriffe gegen die DDR und das MfS einher gehen würden. In den Mittelpunkt der medialen Betrachtungen rückten erneut in Szene gesetzte Verbalinjurien gegen den Antifaschismus und die DDR sowie deren Justiz- und Sicherheitsorgane, denen jegliche antifaschistische Motivation abgesprochen wird. Behauptet wird, der Antifaschismus der DDR sei »doppelbödig« gewesen, die DDR und speziell das MfS habe Nazi-Verbrecher geschützt und der Strafverfolgung entzogen und das sei »Strafvereitelung im Amt« gewesen.
Auffällig ist auch, dass hauptsächlich über einen Tatverdächtigen aus Brandenburg ausgiebig berichtet, bei den anderen fünf in Westdeutschland wohnhaften Tatverdächtigen aber kein Wort über deren Biografien verloren wird.
Die »aktuellen« Ermittlungen richten sich gegen zur Tatzeit des Massakers von Oradour 18 bis 20 Jahre alte unterste Chargen in der SS-Hierarchie. Hauptverantwortliche wie SS-Brigadeführer Heinz Lammerding, als Kommandeur der SS-Div. »Das Reich«, SS-Obersturmbannführer Sylvester Stadler, Kommandeur des 4. SS-Regiments »Der Führer« und SS-Hauptsturmführer Otto Kahn, Chef der 3. Kompanie im SS-Regiment »Der Führer«, und damit unmittelbarer Vorgesetzter des Zugführers Heinz Barth, hingegen kamen straffrei davon.
Kürzungen von Pensionen bzw. Renten für diese wie andere Alt-Nazi-Eliten und Angehörige verbrecherischer SS-Formationen kamen bis heute nicht in Frage. Auch »fremdvölkischen Hilfswilligen«, wie beispielsweise lettischen SS-Angehörigen, die an der Seite des faschistischen Deutschland für die »Befreiung vom Kommunismus« und »sowjetischer Okkupation« im »Einsatz« waren und dafür im heutigen Lettland als Nationalhelden geehrt werden, wurden deutsche Rentenzahlungen zugebilligt.
Der Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland erkannte Heinz Barth nach dem 3.10.1990 seine Dienstzeit bei der faschistischen Polizei und in der Waffen-SS an, berechnete seine Altersrente neu und legte noch eine nicht unerhebliche Kriegsopferrente oben drauf. Als dieser Skandal 1997 publik wurde, ist im Bundestag die so genannte Lex Barth verabschiedet worden, nach der eigentlich geprüft werden sollte, ob weitere verurteilte Nazi-Verbrecher derartige »Kriegsopfer-Zuwendungen« erhalten. Dieser gesetzliche Auftrag scheiterte an »Personalmangel« und fehlenden finanziellen Mitteln. Für das Weiterbestehen der mit Delegitimierung der DDR und Kriminalisierung ihrer Justiz- und Sicherheitsorgane befassten »Stasi-Unterlagenbehörde« (BStU) und die Herrichtung diverser »Gedenkstätten«, für Forschungseinrichtungen zum »SED-Unrecht« sowie für rührselige »Geschichten zur Geschichte« ist Mangel an Mitteln und Kräften hingegen nicht erkennbar.
Auch daran wird deutlich, wo für die politisch Herrschenden und deren Meinungsmacher der »Feind von gestern und heute« steht - nämlich immer noch links. Und auch deshalb halte ich es für angebracht, daran zu erinnern, dass der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder anno 2004 bei den D-Day-Feiern in der Normandie zur »Versöhnung mit dem Feind von gestern« aufgerufen hat. Soll das nur in Bezug auf den der deutschen Nazi-Verbrecher gelten oder auch für diejenigen, die in den »Schützengräben des Kalten Krieges« auf der »anderen Seite« standen? Letzteres wohl kaum, wenn der aus der Zeit des Faschismus überkommene Antikommunismus noch immer hoffähig ist und immer wieder neue Aktivitäten zur Delegitimierung all dessen, was DDR war und an sie erinnern könnte, gestartet werden. Dazu gehört die Kriminalisierung der Angehörigen ihrer Justiz- und Sicherheitsorgane und Diskreditierung des Antifaschismus als angeblich für den demokratischen Kampf gegen »rechts« ungeeignetes Mittel. Dazu gehört auch die erneute Verlängerungdes »Stasi-Unterlagengesetzes« bis vorerst 2019 und die damit einhergehende Hetzjagd auf als »Täter« diffamierte Angehörige und inoffizielle Mitarbeiter des MfS sowie das Festhalten an Ungleichheit beim Rentenrecht und dessen Missbrauch für Strafrenten gegen »Ehemalige«, Aber waren das nicht auch gerade diejenigen, die schon vor Jahrzehnten dazu beigetragen haben, auf den braunen Sumpf und alte Seilschaften von Nazis und »NS-Verbrechern« aus den Reihen der Gestapo, des RSHA, des SD, der SS und Waffen-SS usw. in Ämtern und Diensten aufmerksam zu machen (erinnert sei hier z.B. an das »Braunbuch« oder Dokumentationen über »Nazi-Blutjuristen« oder Nazi-Diplomaten im Auswärtigen Amt usw.) und faschistische Massenmörder vor Gericht zu bringen?
Und spätestens hier stellt sich die Frage, wie es in Politik und den Medien um Wahrhaftigkeit bestellt ist beim Umgang mit Geschichte. Wird da möglicherweise parallel zu offiziell eingestandenen »Versäumnissen« und »Fehlern der Vergangenheit« darauf spekuliert, mit einer Art »Operation letzte Chance« auch neue Vorwände zu schaffen, um noch besser mit dem Finger auf »DDR Unrecht« zeigen zu können?
Es ist an der Zeit, beginnend mit der »Aufarbeitung« der braunen Vergangenheit auch Entnazifizierung von Geisteshaltungen nachzuholen sowie klar und deutlich eine Trennschärfe nach rechts herzustellen.
Forderungen nach einem Ende antikommunistischer Denk- und Verhaltensweisen, wie sie sich z.B. in der andauernden Bespitzelung der Linken zeigen, leiten sich nichtnur aus der Rechtsstaatlichkeit her, sondern sind aus historischer Sicht ebenso gerechtfertigt, wie der Kampf gegen Missbrauch des Rentenrechts, gegen Berufsverbote und andere Repressionen als Mittel zur Abstrafung des einstigen Gegners aus Zeiten des Kalten Krieges.
Eingedenk dessen ist Antifaschismus im Kampf gegen Rechts und solidarisches Zusammenstehen für soziale Gerechtigkeit weiterhin zwingend geboten. Und da gibt es Hoffnung, weil sich zunehmender Widerstand gegen rechts regt und organisiert. Also Kopf hoch und nicht die Hände!
Oberstleutnant a. D. Dieter Skiba
Vor dem Hintergrund der in der Verhandlung des Bundessozialgerichts vom 14.12.2011 ergangenen abweisenden Entscheidung von Revisionen zu § 7 AAÜG sind in letzter Zeit bekannt gewordene Aktivitäten in Sachen »NS-Vergangenheit« durchaus von Interesse und regen zu Fragen an. Beides sehe ich in einem Zusammenhang mit der unsäglichen These von den zwei Diktaturen, um deren »Aufarbeitung« es in der »Erinnerungsschlacht« gehen soll, wobei der Schwerpunkt augenscheinlich aus dem 1991 verkündeten Auftrag zur Delegitimierung der DDR und »Entmystifizierung« des Antifaschismus resultiert und auf Diskriminierung und Kriminalisierung des »SED-Unrechtsstaates« sowie seiner Sicherheits- und Justizorgane abzielt.
Nach dem Auswärtigen Amt wollen sich nunmehr auch andere Ministerien, wie z.B. das Bundesjustizministerium und selbst die geheimen Dienste der BRD mit den braunen Wurzeln und den in ihren Amtsstuben untergekommenen »alten Kameraden« befassen. Das verwundert vor allem deshalb, weil eben gerade das, was jetzt mehr und mehr eingestanden wird, lange Zeit geleugnet und als »kommunistische Propaganda aus dem Osten« abgetan worden ist.
In Erstaunen versetzten auch Meldungen über aktuelle Bemühungen in Richtung strafrechtlicher Ahndung von Nazi-Verbrechen, wie beispielsweise Ankündigungen aus der Ludwigsburger Zentralen Stelle, Hunderte von eingestellten Verfahren zu NS-Verbrechen neu aufrollen zu wollen und die Zahl der Verdächtigen aus über 1.000 Akten bei 4.000 Personen liege. Ebenso erstaunlich ist, dass im Falle eines holländischen SS-Verbrechers Haftvollstreckung in Deutschland geprüft werden soll, nachdem die seit Jahrzehnten geforderte Auslieferung an die Niederlande im Jahre 2011 mit der Begründung abgelehnt wurde, er gelte entsprechend einem »Führerbefehl« aus dem Jahre 1943 durch seinen Beitritt zur SS als Deutscher und sei damit gemäß Grundgesetz vor Auslieferung geschützt.
Von ganz besonderem Interesse und bezeichnend für die »Aufarbeitung der Vergangenheit« aber erscheint das Anfang Dezember 2011 ausgelöste Medienecho zu einer Meldung über eingeleitete Ermittlungen gegen sechs »mutmaßliche Kriegsverbrecher« wegen Beihilfe zum Mord beim SS-Massaker in Oradour-sur-Glane. Galt doch Beihilfe zum Mord in Sachen »NS-Verbrechen« in der BRD seit 1968 rückwirkend ab Mai 1960 (15 Jahre nach Kriegsende) als verjährt.
Aus eigener jahrzehntelanger Erfahrung und im Wissen um die Kompliziertheit strafrechtlicher Ahndung von Nazi-Verbrechen zolle ich all jenen Respekt, die sich jetzt, mehr als 67 Jahre nach den faschistischen Massenmorden, einer solchen Aufgabe stellen. Mit »besser spät als gar nicht« könnte man dem vorbehaltlos folgen, wenn da nicht mit der Art und Weise der Berichterstattung in den Medien erneute Angriffe gegen die DDR und das MfS einher gehen würden. In den Mittelpunkt der medialen Betrachtungen rückten erneut in Szene gesetzte Verbalinjurien gegen den Antifaschismus und die DDR sowie deren Justiz- und Sicherheitsorgane, denen jegliche antifaschistische Motivation abgesprochen wird. Behauptet wird, der Antifaschismus der DDR sei »doppelbödig« gewesen, die DDR und speziell das MfS habe Nazi-Verbrecher geschützt und der Strafverfolgung entzogen und das sei »Strafvereitelung im Amt« gewesen.
Auffällig ist auch, dass hauptsächlich über einen Tatverdächtigen aus Brandenburg ausgiebig berichtet, bei den anderen fünf in Westdeutschland wohnhaften Tatverdächtigen aber kein Wort über deren Biografien verloren wird.
Die »aktuellen« Ermittlungen richten sich gegen zur Tatzeit des Massakers von Oradour 18 bis 20 Jahre alte unterste Chargen in der SS-Hierarchie. Hauptverantwortliche wie SS-Brigadeführer Heinz Lammerding, als Kommandeur der SS-Div. »Das Reich«, SS-Obersturmbannführer Sylvester Stadler, Kommandeur des 4. SS-Regiments »Der Führer« und SS-Hauptsturmführer Otto Kahn, Chef der 3. Kompanie im SS-Regiment »Der Führer«, und damit unmittelbarer Vorgesetzter des Zugführers Heinz Barth, hingegen kamen straffrei davon.
Kürzungen von Pensionen bzw. Renten für diese wie andere Alt-Nazi-Eliten und Angehörige verbrecherischer SS-Formationen kamen bis heute nicht in Frage. Auch »fremdvölkischen Hilfswilligen«, wie beispielsweise lettischen SS-Angehörigen, die an der Seite des faschistischen Deutschland für die »Befreiung vom Kommunismus« und »sowjetischer Okkupation« im »Einsatz« waren und dafür im heutigen Lettland als Nationalhelden geehrt werden, wurden deutsche Rentenzahlungen zugebilligt.
Der Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland erkannte Heinz Barth nach dem 3.10.1990 seine Dienstzeit bei der faschistischen Polizei und in der Waffen-SS an, berechnete seine Altersrente neu und legte noch eine nicht unerhebliche Kriegsopferrente oben drauf. Als dieser Skandal 1997 publik wurde, ist im Bundestag die so genannte Lex Barth verabschiedet worden, nach der eigentlich geprüft werden sollte, ob weitere verurteilte Nazi-Verbrecher derartige »Kriegsopfer-Zuwendungen« erhalten. Dieser gesetzliche Auftrag scheiterte an »Personalmangel« und fehlenden finanziellen Mitteln. Für das Weiterbestehen der mit Delegitimierung der DDR und Kriminalisierung ihrer Justiz- und Sicherheitsorgane befassten »Stasi-Unterlagenbehörde« (BStU) und die Herrichtung diverser »Gedenkstätten«, für Forschungseinrichtungen zum »SED-Unrecht« sowie für rührselige »Geschichten zur Geschichte« ist Mangel an Mitteln und Kräften hingegen nicht erkennbar.
Auch daran wird deutlich, wo für die politisch Herrschenden und deren Meinungsmacher der »Feind von gestern und heute« steht - nämlich immer noch links. Und auch deshalb halte ich es für angebracht, daran zu erinnern, dass der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder anno 2004 bei den D-Day-Feiern in der Normandie zur »Versöhnung mit dem Feind von gestern« aufgerufen hat. Soll das nur in Bezug auf den der deutschen Nazi-Verbrecher gelten oder auch für diejenigen, die in den »Schützengräben des Kalten Krieges« auf der »anderen Seite« standen? Letzteres wohl kaum, wenn der aus der Zeit des Faschismus überkommene Antikommunismus noch immer hoffähig ist und immer wieder neue Aktivitäten zur Delegitimierung all dessen, was DDR war und an sie erinnern könnte, gestartet werden. Dazu gehört die Kriminalisierung der Angehörigen ihrer Justiz- und Sicherheitsorgane und Diskreditierung des Antifaschismus als angeblich für den demokratischen Kampf gegen »rechts« ungeeignetes Mittel. Dazu gehört auch die erneute Verlängerungdes »Stasi-Unterlagengesetzes« bis vorerst 2019 und die damit einhergehende Hetzjagd auf als »Täter« diffamierte Angehörige und inoffizielle Mitarbeiter des MfS sowie das Festhalten an Ungleichheit beim Rentenrecht und dessen Missbrauch für Strafrenten gegen »Ehemalige«, Aber waren das nicht auch gerade diejenigen, die schon vor Jahrzehnten dazu beigetragen haben, auf den braunen Sumpf und alte Seilschaften von Nazis und »NS-Verbrechern« aus den Reihen der Gestapo, des RSHA, des SD, der SS und Waffen-SS usw. in Ämtern und Diensten aufmerksam zu machen (erinnert sei hier z.B. an das »Braunbuch« oder Dokumentationen über »Nazi-Blutjuristen« oder Nazi-Diplomaten im Auswärtigen Amt usw.) und faschistische Massenmörder vor Gericht zu bringen?
Und spätestens hier stellt sich die Frage, wie es in Politik und den Medien um Wahrhaftigkeit bestellt ist beim Umgang mit Geschichte. Wird da möglicherweise parallel zu offiziell eingestandenen »Versäumnissen« und »Fehlern der Vergangenheit« darauf spekuliert, mit einer Art »Operation letzte Chance« auch neue Vorwände zu schaffen, um noch besser mit dem Finger auf »DDR Unrecht« zeigen zu können?
Es ist an der Zeit, beginnend mit der »Aufarbeitung« der braunen Vergangenheit auch Entnazifizierung von Geisteshaltungen nachzuholen sowie klar und deutlich eine Trennschärfe nach rechts herzustellen.
Forderungen nach einem Ende antikommunistischer Denk- und Verhaltensweisen, wie sie sich z.B. in der andauernden Bespitzelung der Linken zeigen, leiten sich nichtnur aus der Rechtsstaatlichkeit her, sondern sind aus historischer Sicht ebenso gerechtfertigt, wie der Kampf gegen Missbrauch des Rentenrechts, gegen Berufsverbote und andere Repressionen als Mittel zur Abstrafung des einstigen Gegners aus Zeiten des Kalten Krieges.
Eingedenk dessen ist Antifaschismus im Kampf gegen Rechts und solidarisches Zusammenstehen für soziale Gerechtigkeit weiterhin zwingend geboten. Und da gibt es Hoffnung, weil sich zunehmender Widerstand gegen rechts regt und organisiert. Also Kopf hoch und nicht die Hände!
Oberstleutnant a. D. Dieter Skiba
(Dieter Skiba war langjähriger Mitarbeiter und letzter Leiter der im MfS für die Aufklärung von Nazi- und Kriegsverbrechen zuständigen Diensteinheit IX / 11)

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