Die Stalin-Note vom 10. März 1952
Die Periode zu Beginn der 50er Jahre des vergangenen Jahrhunderts war eine wichtige Phase des Kampfes um die Durchsetzung der demokratischen und friedlichen Ziele des Potsdamer Abkommens unter den Bedingungen der Verschärfung der Widersprüche in der Antihitlerkoalition, der Reinthronisierung des Antikommunismus und der Herausbildung zweier deutscher Staaten. Das Potsdamer Abkommen blieb im Westen Deutschlands unerfüllt. Die ökonomischen Grundlagen für eine Politik der Remilitarisierung blieben unangetastet. Das politische System wurde – ebenfalls gestützt auf die Westmächte – schrittweise errichtet.
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| Josef W. Stalin 1879-1953 |
Die Periode zu Beginn der 50er Jahre des vergangenen Jahrhunderts war eine wichtige Phase des Kampfes um die Durchsetzung der demokratischen und friedlichen Ziele des Potsdamer Abkommens unter den Bedingungen der Verschärfung der Widersprüche in der Antihitlerkoalition, der Reinthronisierung des Antikommunismus und der Herausbildung zweier deutscher Staaten. Das Potsdamer Abkommen blieb im Westen Deutschlands unerfüllt. Die ökonomischen Grundlagen für eine Politik der Remilitarisierung blieben unangetastet. Das politische System wurde – ebenfalls gestützt auf die Westmächte – schrittweise errichtet.
Diese Politik führte schon 1950 zum Rücktritt des damaligen Innenministers, Dr. Gustav Heinemann (damals CDU), der am 18. Oktober 1950 in der „Stuttgarter Zeitung" erklärte: „ ... wir legitimieren unser Deutschland selbst zum Schlachtfeld, wenn wir uns in die Aufrüstung einbeziehen ... Es kommt darauf an, dass die Chance für eine friedliche Lösung nicht verloren geht. Unsere Beteiligung an der Aufrüstung würde das Aufkommen einer solchen Chance kaum mehr offen lassen ...".
Jahre später, in einer Bundestagsdebatte vom 23. Januar 1958, kam Dr. Heinemann auf dieses Thema zurück und erklärte unter Hinweis auf den Bundeskanzler: „Er war es, der ohne Beschluss der Bundesregierung den Westmächten westdeutsche Soldaten gegen die vierte, östliche Beatzungsmacht anbot." Eine sehr deutliche Wertung eines unmittelbar beteiligten Zeitzeugen über die Richtung der Bonner Politik, die sehr gern verschwiegen und demagogisch in ihr Gegenteil umgedeutet wird.
Diese Politik drehte sich 1952 um die völlige Einbeziehung der BRD in die Europäische Verteidigungsgemeinschaft (EVG), um die Aufstellung einer „Europa"-Armee unter Teilnahme westdeutscher Kontingente und um die Vorbereitung des späteren Eintritts in die NATO. Sie wurde von Maßnahmen begleitet, wie der Gründung des "Forschungsbeirats für Fragen der Wiedervereinigung Deutschlands", der ein wirtschaftliches Sofortprogramm für den „Tag X" der Wiedervereinigung und entsprechende Empfehlungen zu erstellen hatte. Seine Arbeitsergebnisse dienten 1989/90 als Fahrplan, als Anleitung für die Übernahme der DDR.
Die Remilitarisierung führte auch zu inneren Auseinandersetzungen in der BRD. Die KPD stimmte im Bundestag gegen die Unterzeichnung des Vertrages über die EVG, gegen die Remilitarisierung und gegen die aufzubringende Finanzierung. Sie organisierte und beteiligte sich an machtvollen Demonstrationen gegen diese Politik. Am 11. Mai 1952 wurde in Essen der 21jährige Philipp Müller von der Polizei erschossen. Gleichzeitig werden sämtliche Militärstützpunkte auf dem Territorium Deutschlands liquidiert.
Die DDR und die Sowjetunion wollten ein anderes, auf keinen Fall ein remilitarisiertes Deutschland. Am 9. Januar 1952 unterbreitete die Volkskammer der DDR dem Bonner Bundestag und der deutschen Öffentlichkeit einen Gesetzentwurf über die Durchführung gesamtdeutscher freier Wahlen zu einer Nationalversammlung, der sich auf das Wahlgesetz der Weimarer Republik stützte.
Mitte Februar wandte sich die Regierung der DDR an die Regierungen der Signatarmächte des Potsdamer Abkommens mit der Bitte, beschleunigt einen Friedensvertrag mit Deutschland vorzubereiten. Die Bundesregierung wurde in einem Schreiben aufgefordert, sich diesem Vorschlag anzuschließen.
Am 10. März 1952 meldete sich die Sowjetunion mit einer Note an die drei Westmächte zu Wort. Auch dieser Schritt macht deutlich, die Teilung Deutschlands entsprach nicht sowjetischen Absichten. Der Vorschlag sah vor, die Frage eines Friedensvertrages mit Deutschland sofort aufzugreifen, damit ein vorbereiteter Friedensvertragsentwurf einer entsprechenden internationalen Konferenz vorgelegt werden könne. Der Friedensvertragsentwurf sollte unter unmittelbarer Beteiligung Deutschlands, vertreten durch eine gesamtdeutsche Regierung, ausgearbeitet werden. Deshalb müsse auch die Frage einer gesamtdeutschen Regierung geprüft werden. Die Sowjetunion ihrerseits lege einen „Entwurf über die Grundlagen eines Friedensvertrages mit Deutschland" zur Prüfung vor.
Die UdSSR begründete ihren Vorschlag wie folgt: „Die Notwendigkeit, den Abschluss eines Friedensvertrages mit Deutschland zu beschleunigen, wird dadurch diktiert, dass die Gefahr einer Wiederherstellung des deutschen Militarismus, der zwei Weltkriege entfesselt hat, nicht beseitigt ist, weil die entsprechenden Beschlüsse der Potsdamer Konferenz immer noch nicht durchgeführt sind. ... Der Abschluss eines Friedensvertrages mit Deutschland wird für das deutsche Volk die Bedingungen eines dauerhaften Friedens herbeiführen, die Entwicklung Deutschlands als eines einheitlichen, unabhängigen, demokratischen und friedliebenden Staates in Übereinstimmung mit den Potsdamer Beschlüssen fördern und dem deutschen Volk die Möglichkeit einer friedlichen Zusammenarbeit mit anderen Völkern sichern." Ausdrücklich heißt es, dass die „Vorbereitung eines Friedensvertrages unter der Beteiligung Deutschlands, vertreten durch eine gesamtdeutsche Regierung, erfolgen muss."
Die Teilnehmer: Großbritannien, Sowjetunion, USA, Frankreich (die Großmächte), Polen, Tschechoslowakei, Belgien, Holland (Nachbarstaaten) und die anderen Staaten, die sich mit ihren Streitkräften am Krieg mit Deutschland beteiligt haben.
Politische Grundsätze:
Deutschland wird als einheitlicher Staat wieder hergestellt. Das geeinte Deutschland gewinnt die Möglichkeit, sich als unabhängiger, demokratischer, friedliebender Staat zu entwickeln.
Sämtliche Besatzungsmächte müssen spätestens ein Jahr nach Inkrafttreten des Friedensvertrages aus Deutschland abgezogen werden.
Freie Betätigung für demokratische Parteien und Organisationen.
Auf dem Territorium Deutschlands dürfen Organisationen, die der Demokratie, der Sache der Erhaltung des Friedens feindlich sind, nicht bestehen.
Deutschland verpflichtet sich, keinerlei Koalitionen oder Militärbündnisse einzugehen, die sich gegen irgendeinen Staat richten, der mit seinen Streitkräften am Krieg gegen Deutschland teilgenommen hat.
Das Territorium Deutschlands ist durch die Grenzen bestimmt, die durch die Beschlüsse der Potsdamer Konferenz festgelegt wurden.
Wirtschaftliche Leitsätze:
Deutschland werden für die Entwicklung seiner Friedenswirtschaft, die der Hebung des Wohlstandes des deutschen Volkes dienen soll, keinerlei Beschränkungen auferlegt.
Keinerlei Beschränkungen werden auch in Bezug auf den Handel mit anderen Ländern, die Seeschifffahrt und den Zugang zu Weltmärkten auferlegt.
Militärische Grundsätze:
Es wird Deutschland gestattet sein, eigene Streitkräfte (Land-, Luft- und Seestreitkräfte) zu besitzen, die für die Verteidigung des Landes notwendig sind.
Es sollte auch das Ersuchen Deutschlands unterstützt werden, Mitglied der Vereinten Nationen zu werden.
Niemand kann in Abrede stellen, dass es sich bei den Vorschlägen der Sowjetunion für einen Friedensvertrag mit Deutschland um ein gewichtiges Ereignis der damaligen Zeit handelt. Die sowjetischen Vorschläge waren Angebote für einen Verhandlungsfrieden. Deutschland hätte auf der Konferenz klare und präzise Vorschläge machen können. Der Friede wäre kein Diktatfrieden geworden. Dass es nicht so kam, lag einzig an der Adenauer-Regierung, an den sie stützenden Kreise der Konzerne, des Militarismus und der Reaktion sowie an den Westmächten. Bei einer vom Antikommunismus freien Betrachtung der sowjetischen Vorschläge ergibt sich, dass sie reale Chancen für eine friedliche Lösung der deutschen Frage boten.
Der Entwurf für einen Friedensvertrag enthielt keinerlei Bedingungen, die das wiedervereinigte Deutschland in ein militärisches Bündnissystem einbezogen hätten. Die geforderte militärische Neutralität Deutschlands kam dem Sicherheitsbedürfnis aller an einer deutschen Friedensregelung beteiligten Staaten entgegen.
Der Entwurf enthielt auch keine Bestimmungen über die künftige ökonomische und soziale Struktur des wiedervereinigten Deutschland, wie es auch heute noch wider besseren Wissens unterstellt wird.
Seine Bestimmungen richteten sich allerdings gegen jene Politik, deren Ziele die Wiederherstellung des deutschen Militarismus und seine Einbeziehung in das vom Antikommunismus beherrschte Militärbündnis des Westen war.
Prof. Dr. Anton Latzo

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