Vorwürfe über »Zwangsarbeit« von Gefangenen dienen einzig der
weiteren Delegitimierung des »Unrechtsstaates«.
Ein Gespräch mit Hans
Bauer. Das Interview führte Rainer Rupp.
Hans Bauer war bis 1990 stellvertretender Generalstaatsanwalt der
DDR. Heute arbeitet er als Rechtsanwalt in Berlin. Er ist ehrenamtlicher
Vorsitzender der Gesellschaft für Rechtliche und Humanitäre
Unterstützung (GRH) mit Sitz in Berlin, die gegen politische
Strafverfolgung und Kriminalisierung von DDR-Bürgern kämpft und sich für
Rehabilitierung, Gerechtigkeit und Historische Wahrheit einsetzt.
Der Begriff »Zwangsarbeit« wird normalerweise mit dem
Hitlerfaschismus und den Verbrechen der Nazis assoziiert. Unter
Ausnutzung dieser Gedankenverbindung haben die bürgerlichen Medien in
den vergangenen Wochen ihre Leser und Zuschauer urplötzlich mit
reißerischen Berichten über »Zwangsarbeit in DDR-Gefängnissen«
überschwemmt. Was steckt hinter dieser Offensive?
Angesichts der umfassenden, bisheriger Lügen und Halbwahrheiten über die
DDR wird es in der Tat immer schwieriger, Neues über den angeblichen
»Unrechtsstaat« zu erfinden. Da ist den Auftragsforschern der
Herrschenden jedes Mittel recht, um von den sozialen Ungerechtigkeiten
und Verbrechen ihres maroden Systems abzulenken. Zugleich sind die
»Experten« bemüht, mit immer neuen Entdeckungen von »DDR-Unrecht« sich
noch viele Jahre hochdotierte Posten zu sichern. Gleichzeitig wird mit
der »Zwangsarbeit«-Offensive eine neue Gruppe von Menschen geschaffen,
die sich mit Aussicht auf Entschädigung nur zu gern als »Opfer« zur
Verfügung stellen und erzählen, was von ihnen erwartet wird.
Was konkret wird der DDR vorgeworfen?
Daß nach den Gesetzen der DDR rechtskräftig zu Freiheitsentzug
verurteilte Straftäter, darunter auch politische, im Gefängnis einer
Arbeit nachgehen mußten. Die Ausgestaltung der Tätigkeit im
Arbeitsprozeß während des Strafvollzugs war eindeutig geregelt.
Grundsätze des Arbeitsrechts fanden entsprechende Anwendung, so der
Gesundheits- und Arbeitsschutz, die Arbeitszeit, die Entlohnung, der
Einsatz unter Beachtung des Gesundheitszustandes und der fachlichen
Fähigkeiten des Gefangenen sowie die berufliche Qualifizierung.
Gesetzlich geregelt waren Kranken- und Rentenversicherung sowie
Unterhaltsverpflichtungen. Bei Jugendlichen wurde großer Wert auf eine
Berufsausbildung gelegt. Der Arbeitseinsatz erfolgte in volkseigenen und
in gleichgestellten Betrieben.
In den Gefängnissen der Bundesrepublik gilt die Arbeitspflicht ebenso wie früher in der DDR. Wo liegt der Unterschied?
Ganz klar, in der DDR »mußten« die Gefangenen für die sozialistische
Wirtschaft ihres Landes arbeiteten. Laut Definition der »Experten« heute
ist das Zwangsarbeit gewesen, denn die Gefangenen waren gezwungen, für
einen »Unrechtsstaat« und nicht wie in der BRD für einen freiheitlich
demokratischen Rechtsstaat zu arbeiten.
Aus der wissenschaftlichen Literatur geht hervor, daß die DDR
fast ein ganzes Jahrzehnt vor der BRD den modernen, humanitären
Strafvollzug eingeführt hat. Und selbst im Internetlexikon Wikipedia
kann man lesen: »In der DDR trat das Strafvollzugs- und
Wiedereingliederungsgesetz (SVWG) am 12. Januar 1968 in Kraft, welches
explizit den Erziehungsgedanken im Vollzug enthält. Ab 1977 wurde mit
dem in Kraft getretenen Strafvollzugsgesetz (StVollzG) in der BRD
Resozialisierung als vorrangiges Ziel der sozialen Integration vor den
sonstigen Aufgaben des Vollzugs betont.«
Nun ja, die Fakten sind klar! Aber zur Umsetzung des politischen
Auftrags der Delegitimierung und Verteufelung des Sozialismus in der DDR
werden sie konsequent ignoriert. Natürlich war in den Hungerjahren nach
dem Ende des von den Nazis entfachten Kriegs auch der Strafvollzug in
der DDR kein Zuckerschlecken. Es fehlte an allem, insbesondere auch an
ausgebildetem Personal, das die schon von Karl Liebknecht entwickelte
und schon früh von der DDR-Führung aufgegriffene Idee des erzieherischen
Strafvollzugs – mit dem Ziel der vollwertigen Wiedereingliederung in
die Gesellschaft – hätte umsetzen können. Aber das Bemühen darum war von
Anfang an vorhanden und konnte bereits 1968 in Gesetzesform gegossen
und schrittweise umgesetzt werden.
Dagegen herrschten nach 1945 – wie überall im Justizapparat der BRD – auch im Strafvollzug weiterhin Nazimethoden und Nazigesinnung, oft mit dem gleichen Personal, bis in die 1970er Jahre. Fortschrittlichen Strafvollzugsreformern wie Albert Krebs ist es zu verdanken, daß nach einem langen Kampf – ich zitiere aus dem im Westen erschienenen Buch »Strafvollzug in der Praxis« von Hans Dieter Schwind und Günter Blau – »die fast überall noch vorhandenen Reste des nationalsozialistischen Vergeltungsvollzugs 1977« überwunden wurden.
Dagegen herrschten nach 1945 – wie überall im Justizapparat der BRD – auch im Strafvollzug weiterhin Nazimethoden und Nazigesinnung, oft mit dem gleichen Personal, bis in die 1970er Jahre. Fortschrittlichen Strafvollzugsreformern wie Albert Krebs ist es zu verdanken, daß nach einem langen Kampf – ich zitiere aus dem im Westen erschienenen Buch »Strafvollzug in der Praxis« von Hans Dieter Schwind und Günter Blau – »die fast überall noch vorhandenen Reste des nationalsozialistischen Vergeltungsvollzugs 1977« überwunden wurden.
Nach sieben Jahren Haft, die ich von 1993 bis 2000 in
verschiedenen Vollzugsanstalten der BRD abgesessen habe [Rainer Rupp
hatte in den 70er und 80er Jahren Informationen aus dem Inneren der NATO
an den Auslandsgeheimdienst der DDR geliefert und war dafür 1993 zu
einer zwölfjährigen Haftstrafe verurteilt worden – jW], kann ich nur
sagen, daß zwischen den hohen, humanitären Ansprüchen auf dem Papier des
BRD-Strafvollzugsgesetzes und der dumpfen Realität des Alltags in den
zu 50 bis 70 Prozent überfüllten Anstalten eine tiefe Kluft klafft. –
Aber wie stehen Sie zu dem Vorwurf der »Zwangsarbeit«-Propagandisten,
daß es der DDR dabei nur um den Profit ging.
Das DDR-Strafvollzugsgesetz (StVG) von 1977 legte fest: »Im Mittelpunkt
des Vollzugs der Strafen mit Freiheitsentzug steht die Erziehung durch
gesellschaftlich nützliche Arbeit.« Das war keine Erfindung der DDR,
sondern entsprach und entspricht auch heute noch modernen Erkenntnissen
der Kriminologie und der Strafrechtswissenschaft. Das StVG und das
Wiedereingliederungsgesetz der DDR von 1977 ließen sich dabei von der
Erkenntnis leiten, daß »gesellschaftlich nützliche Arbeit« – nicht
irgendeine Beschäftigung (!), die im Paragraph 41 Strafvollzugsgesetz
(StVollzG) der BRD sogar als Arbeitspflicht bezeichnet wird –
Verantwortungs- und Pflichtbewußtsein der Menschen stärken und damit die
beste Voraussetzung für eine Resozialisierung darstellt.
Als unfreiwilliger »BRD-Knastexperte« weiß ich, wie froh
Gefangene sind, wenn sie eine Arbeit ergattern können. Arbeit bedeutet
raus aus der Zelle, Kontakt mit anderen Menschen, die Möglichkeit, sich
durch kleine Erfolge zu beweisen. Aber wie in der kapitalistischen
Gesellschaft draußen hat der Mensch hinter Gittern auch kein Recht auf
Arbeit. In der Regel müssen über 50 Prozent der Gefangenen ihre Zeit in
überfüllten Zellen absitzen. So werden die Haftanstalten zu
Kaderschmieden des Verbrechens. Es werden neue Pläne entworfen, deren
Umsetzung durch die fast garantierte Arbeitslosigkeit nach der
Entlassung besonders begünstigt wird. Wie war es in der DDR mit der
Wiedereingliederung der Gefangenen?
Hierfür gab es ganze Programme. Zentraler Punkt war das Recht auf
Arbeit, das jedem DDR-Bürger, auch den Gefangenen, in der Verfassung als
grundlegendes soziales Recht garantiert war. Die Arbeitseinsatzbetriebe
trugen besondere Verantwortung für die Gestaltung des Arbeitseinsatzes
des Gefangenen. Sie hatten Mitarbeiter zu bestimmen, die neben den
sonstigen Voraussetzungen pädagogische Fähigkeiten besaßen, um mit
Gefangenen zu arbeiten, sie anzuleiten und zu kontrollieren. Diese
Mitarbeiter waren keine Angehörigen des Strafvollzugs. Die Arbeit der
Gefangenen wurde überwiegend außerhalb der Strafvollzugseinrichtungen
ausgeübt, oft gemeinsam mit den Mitarbeitern der Betriebe und ohne
besondere Bewachung. Nicht selten wurden die Gefangenen nach ihrer
Entlassung von den Betrieben direkt übernommen.
Wurden diese Erfolge des DDR-Strafvollzugs auch international wahrgenommen?
Als Teilnehmer internationaler Kongresse, darunter von den Vereinten
Nationen, konnte ich persönlich die Wertschätzung vieler Fachleute, auch
aus westlichen Ländern, für unsere Tätigkeit auf diesem Gebiet
erfahren. Der Strafvollzug in der DDR entsprach weltweit hohem Niveau.
Die Erkenntnisse der DDR bei der Vorbeugung von Kriminalität,
einschließlich der Erziehung von Straftätern und der Gestaltung eines
sinnvollen Strafvollzugs, waren gefragt. Kein Gremium der UNO hat jemals
Kritik am Strafvollzug der DDR geübt, schon gar nicht von
»Zwangsarbeit« geredet. Im Gegenteil, in Berichten, Ausschüssen und in
Fachgesprächen fanden unsere Überlegungen zur Gestaltung eines
Strafvollzugs, in dem gesellschaftlich nützliche Arbeit im Zentrum
stand, große Zustimmung. Einige Staaten hatten entsprechend ihren
Möglichkeiten das Beispiel DDR sogar aufgegriffen.

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