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Drachentöter - Die "Stasi-Gedenkstätten" rüsten auf - ISBN 978-3-360-02070-3 |
Münchhausens Erben - Lügen, Erfindungen, Verleumdungen: In Berlin-Hohenschönhausen und anderen zu »Gedenkstätten« umfunktio-nierten ehemaligen U-Haftanstalten des MfS bedient man sich zur Diskreditierung der DDR aller verfügbaren Mittel
Von Herbert Kierstein und Gotthold Schramm in Junge Welt
Hieronymus Carl Friedrich von Münchhausen erlangte durch sein
Erzähltalent weltweite Berühmtheit und die Bezeichnung Lügenbaron. Über
100 phantasievolle Geschichten stammen aus seiner Feder oder werden ihm
zugeordnet, darunter der legendäre Ritt auf der Kanonenkugel über einer
belagerten Stadt oder sein Ziehen am eigenen Schopf, um sich und sein
Pferd aus einem Sumpf zu retten. 700 Buchausgaben in 30 Sprachen,
Theaterstücke und Filme sind Zeugnisse des Weltruhms des Lügenbarons.
Diese angeblich auf eigenen Erlebnissen und denen anderer Personen
beruhenden Geschichten haben eines gemeinsam: Sie sind von Anfang bis
Ende erlogen und führen physische und biologische Voraussetzungen ad
absurdum.
Ähnlich verhält es sich auch in der gegenwärtigen Aufarbeitungsindustrie zur DDR-Geschichte, insbesondere in den Darstellungen der Meinungsmacher über die Untersuchungshaftanstalten des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS). Erfundenes gehört hier zum festen Repertoire. Allerdings besteht ein grundlegender Unterschied: Der alte Münchhausen und seine Zeitgenossen wollten den Menschen Freude, Spaß und Unterhaltung bringen. Die Motive der neuen Generation von Lügenbaronen werden dagegen von Haß und Verleumdung gegenüber der DDR bestimmt, die jede objektive Bewertung und Einschätzung ausschließen.
In den Büchern »Freischützen des Rechtsstaates« und im soeben erschienenen »Drachentöter«1 sind Beispiele für solche Geschichten der Meinungsmacher enthalten, die als Tatsachen verkündet werden. Es sind bösartige Verdächtigungen, Unterstellungen und Wunschdenken der neuen Akteure, die keinerlei Beweise für ihre Behauptungen liefern können.
Ähnlich verhält es sich auch in der gegenwärtigen Aufarbeitungsindustrie zur DDR-Geschichte, insbesondere in den Darstellungen der Meinungsmacher über die Untersuchungshaftanstalten des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS). Erfundenes gehört hier zum festen Repertoire. Allerdings besteht ein grundlegender Unterschied: Der alte Münchhausen und seine Zeitgenossen wollten den Menschen Freude, Spaß und Unterhaltung bringen. Die Motive der neuen Generation von Lügenbaronen werden dagegen von Haß und Verleumdung gegenüber der DDR bestimmt, die jede objektive Bewertung und Einschätzung ausschließen.
In den Büchern »Freischützen des Rechtsstaates« und im soeben erschienenen »Drachentöter«1 sind Beispiele für solche Geschichten der Meinungsmacher enthalten, die als Tatsachen verkündet werden. Es sind bösartige Verdächtigungen, Unterstellungen und Wunschdenken der neuen Akteure, die keinerlei Beweise für ihre Behauptungen liefern können.
Die angebliche Wasserfolter
Seit Gründung der »Gedenkstätte« Hohenschönhausen im Jahre 1994 in der
ehemaligen zentralen Untersuchungshaftanstalt des Ministeriums für
Staatssicherheit gehört die angebliche Durchführung von Wasserfolter zu
einer der wesentlichen Beschuldigungen gegenüber dem MfS. Noch im Jahre
2005 berief man sich als Quelle für die »Rekonstruktion« von
Wasserfolterzellen auf Skizzen eines gewissen Karl-Heinz Reuter, der
behauptet, als Gefangener 1947 beim Bau solcher Zellen eingesetzt
gewesen zu sein.
Damals erklärten »Referenten« des Leiters der »Gedenkstätte«, Hubertus Knabe, also jene Damen und Herren, die die Besuchergruppen durch die Ausstellung führen und die Gruselgeschichten erzählen –, daß noch keine Opfer gefunden wurden, welche in diesen Zellen gefoltert worden waren. Belegt ist die Anmerkung eines »Referenten«, daß vermutlich die Opfer diese Tortur nicht überlebt haben. Woher stammten dann aber die den Besuchern detailreich geschilderten Foltermethoden?
Im Jahre 2008 waren die Skizzen von Reuter verschwunden, und die Erklärung lautete – wie ein Amateurvideo einer Führung dokumentiert – nunmehr: »Diese drei Zellen ab hier sind keine Originalzellen, sondern es sind Rekonstruktionen, also Nachbauten, nach Angaben von Häftlingen, die da mal drin waren. Und das sind reine Folterzellen. In der ersten Zelle wurden Häftlinge an der Balkenlage zum Fragezeichen krumm geschlossen. Es tropfte ihnen Wasser auf den Kopf. Sie kennen das alle, die ersten zehn Tropfen sind erfrischend, danach ist es dann wie Keulenschläge. In den nächsten beiden Zellen wurden die Wände und der Fußboden mit Teilen von alten Förderbändern ausgeklebt. Der Häftling wurde nackt bei völliger Dunkelheit dort reingestellt. Ständig eimerweise mit kaltem Wasser übergossen, bis das Wasser die Höhe der Schwelle erreichte. Und da niemand wußte, ob er einen Tag, drei Tage, fünf Tage oder sieben Tage in diesem Wasser stehen oder liegen mußte, seine Extremente da hinterlassen mußte, war das natürlich eine fürchterliche Tortur. Keiner wußte: Vergessen sie mich, muß ich hier verrecken oder was?«
Dieser Videoausschnitt wurde während einer Buchbesprechung im Dezember 2009 öffentlich wiedergegeben und an anwesende »Referenten« aus Hohenschönhausen die Frage gestellt, wer denn die Häftlinge waren, die da mal drin waren?
Vera Lengsfeld, seit 2008 Trägerin des Bundesverdienstkreuzes am Bande, verkündete, in ihren »Führungen« die Besucher auf Darstellungen von Walter Janka, Erich Loest, Walter Kemponski und Werner Tübke hinzuweisen.
Überprüft man diese Referenzen, stellt sich heraus: Janka schreibt vom »Hörensagen« und von Örtlichkeiten, die es in Hohenschönhausen nie gegeben hat, die anderen haben die Untersuchungshaftanstalt des MfS nie von innen gesehen. Bei der Vorstellung eines weiteren Buches im März 2010 trat, unerwartet für alle Anwesenden, ein ehemaliger »Referent« aus Hohenschönhausen auf und äußerte sich zum Thema Wasserfolter: »Einen Satz zu Hohenschönhausen. Ich war da eine Zeitlang Zeitzeuge, was dann beendet wurde, weil ich mich an das gehalten habe, was ich erlebt habe. [Ruf aus dem Kreis der Zuhörer: »deutlich bitte«.] Das kann ich ganz deutlich sagen. Die nachgebauten Wasserzellen, die halte ich für absoluten Humbug. Die hat es nicht gegeben.« Keiner der zum Zeitpunkt dieser Aussage anwesenden »Referenten« aus der »Gedenkstätte« erhob Widerspruch – auch Frau Lengsfeld nicht.
Im September 2010, also sechs Monate nach diesem Ereignis, wurde eine weitere Besucherführung in Hohenschönhausen auf Video aufgezeichnet. Zur Herkunft der Wasserfolterzellen berief sich der »Referent« nun wieder auf Karl-Heinz Reuter als Zeugen und fügte hinzu: »Da die Stasi-Leute genügend Zeit hatten, sämtliche Akten zu vernichten, können wir im Moment gar nicht sagen, wie oft diese Methode hier überhaupt angewandt wurde. Es besteht Forschungsbedarf …«
Ein anderer »Referent« wußte im Juni 2012 zu berichten, daß die Wassertropfenfolter nur einmal angewandt wurde, weil sie angeblich zu langwierig war. Bei einer der anderen Wasserfolterzellen habe sich im Original noch ein 1,5 Meter tiefer Schacht befunden, der geflutet wurde. Auf die Frage einer Besucherin, ob dabei auch Menschen zu Tode gekommen sind, antwortete der »Referent«: »Von 100 Inhaftierten hat vielleicht einer oder eine mal im Wasser gestanden. Die haben kurz mal reingeguckt und gesagt: Alles klar, alles klar, wo soll ich unterschreiben …«
Daß es sich dabei nicht um Erkenntnisse durchgeführter Forschung handeln konnte, offenbarte noch am gleichen Tage ein weiterer »Referent«: »Diese Wasserfolterzellen sind nicht original. Die Originale hat die Stasi 1951 zerstören lassen. Das hört sich erstmal human an. Was meinen Sie warum? Die Stasi hatte nämlich eigene Methoden.«
Wasserfolter wird in allen zu »Gedenkstätten« umfunktionierten ehemaligen U-Haftanstalten der DDR getreu dem großen Vorbild Hohenschönhausen thematisiert. In Dresden und Gera wird sie allerdings räumlich in Bereichen verortet, zu denen Untersuchungsgefangene des MfS keinen Zugang hatten. Das Foto eines Fischbeckens in Gera (in den 1980er Jahren von Anglern der Dienststelle im Personalbereich errichtet) muß dabei als »Beweis« für die vermeintliche Wasserfolter herhalten. Im November 2005 wurde in einem Einführungsvideo behauptet, daß ein Zeuge existiere, der 1952 (!) gesehen haben will, wie darin ein Häftling gefoltert wurde. In Halle und Rostock sucht man vergeblich die Tatorte, an denen »bezeugte« Wasserfolter erfolgt sei.
Damals erklärten »Referenten« des Leiters der »Gedenkstätte«, Hubertus Knabe, also jene Damen und Herren, die die Besuchergruppen durch die Ausstellung führen und die Gruselgeschichten erzählen –, daß noch keine Opfer gefunden wurden, welche in diesen Zellen gefoltert worden waren. Belegt ist die Anmerkung eines »Referenten«, daß vermutlich die Opfer diese Tortur nicht überlebt haben. Woher stammten dann aber die den Besuchern detailreich geschilderten Foltermethoden?
Im Jahre 2008 waren die Skizzen von Reuter verschwunden, und die Erklärung lautete – wie ein Amateurvideo einer Führung dokumentiert – nunmehr: »Diese drei Zellen ab hier sind keine Originalzellen, sondern es sind Rekonstruktionen, also Nachbauten, nach Angaben von Häftlingen, die da mal drin waren. Und das sind reine Folterzellen. In der ersten Zelle wurden Häftlinge an der Balkenlage zum Fragezeichen krumm geschlossen. Es tropfte ihnen Wasser auf den Kopf. Sie kennen das alle, die ersten zehn Tropfen sind erfrischend, danach ist es dann wie Keulenschläge. In den nächsten beiden Zellen wurden die Wände und der Fußboden mit Teilen von alten Förderbändern ausgeklebt. Der Häftling wurde nackt bei völliger Dunkelheit dort reingestellt. Ständig eimerweise mit kaltem Wasser übergossen, bis das Wasser die Höhe der Schwelle erreichte. Und da niemand wußte, ob er einen Tag, drei Tage, fünf Tage oder sieben Tage in diesem Wasser stehen oder liegen mußte, seine Extremente da hinterlassen mußte, war das natürlich eine fürchterliche Tortur. Keiner wußte: Vergessen sie mich, muß ich hier verrecken oder was?«
Dieser Videoausschnitt wurde während einer Buchbesprechung im Dezember 2009 öffentlich wiedergegeben und an anwesende »Referenten« aus Hohenschönhausen die Frage gestellt, wer denn die Häftlinge waren, die da mal drin waren?
Vera Lengsfeld, seit 2008 Trägerin des Bundesverdienstkreuzes am Bande, verkündete, in ihren »Führungen« die Besucher auf Darstellungen von Walter Janka, Erich Loest, Walter Kemponski und Werner Tübke hinzuweisen.
Überprüft man diese Referenzen, stellt sich heraus: Janka schreibt vom »Hörensagen« und von Örtlichkeiten, die es in Hohenschönhausen nie gegeben hat, die anderen haben die Untersuchungshaftanstalt des MfS nie von innen gesehen. Bei der Vorstellung eines weiteren Buches im März 2010 trat, unerwartet für alle Anwesenden, ein ehemaliger »Referent« aus Hohenschönhausen auf und äußerte sich zum Thema Wasserfolter: »Einen Satz zu Hohenschönhausen. Ich war da eine Zeitlang Zeitzeuge, was dann beendet wurde, weil ich mich an das gehalten habe, was ich erlebt habe. [Ruf aus dem Kreis der Zuhörer: »deutlich bitte«.] Das kann ich ganz deutlich sagen. Die nachgebauten Wasserzellen, die halte ich für absoluten Humbug. Die hat es nicht gegeben.« Keiner der zum Zeitpunkt dieser Aussage anwesenden »Referenten« aus der »Gedenkstätte« erhob Widerspruch – auch Frau Lengsfeld nicht.
Im September 2010, also sechs Monate nach diesem Ereignis, wurde eine weitere Besucherführung in Hohenschönhausen auf Video aufgezeichnet. Zur Herkunft der Wasserfolterzellen berief sich der »Referent« nun wieder auf Karl-Heinz Reuter als Zeugen und fügte hinzu: »Da die Stasi-Leute genügend Zeit hatten, sämtliche Akten zu vernichten, können wir im Moment gar nicht sagen, wie oft diese Methode hier überhaupt angewandt wurde. Es besteht Forschungsbedarf …«
Ein anderer »Referent« wußte im Juni 2012 zu berichten, daß die Wassertropfenfolter nur einmal angewandt wurde, weil sie angeblich zu langwierig war. Bei einer der anderen Wasserfolterzellen habe sich im Original noch ein 1,5 Meter tiefer Schacht befunden, der geflutet wurde. Auf die Frage einer Besucherin, ob dabei auch Menschen zu Tode gekommen sind, antwortete der »Referent«: »Von 100 Inhaftierten hat vielleicht einer oder eine mal im Wasser gestanden. Die haben kurz mal reingeguckt und gesagt: Alles klar, alles klar, wo soll ich unterschreiben …«
Daß es sich dabei nicht um Erkenntnisse durchgeführter Forschung handeln konnte, offenbarte noch am gleichen Tage ein weiterer »Referent«: »Diese Wasserfolterzellen sind nicht original. Die Originale hat die Stasi 1951 zerstören lassen. Das hört sich erstmal human an. Was meinen Sie warum? Die Stasi hatte nämlich eigene Methoden.«
Wasserfolter wird in allen zu »Gedenkstätten« umfunktionierten ehemaligen U-Haftanstalten der DDR getreu dem großen Vorbild Hohenschönhausen thematisiert. In Dresden und Gera wird sie allerdings räumlich in Bereichen verortet, zu denen Untersuchungsgefangene des MfS keinen Zugang hatten. Das Foto eines Fischbeckens in Gera (in den 1980er Jahren von Anglern der Dienststelle im Personalbereich errichtet) muß dabei als »Beweis« für die vermeintliche Wasserfolter herhalten. Im November 2005 wurde in einem Einführungsvideo behauptet, daß ein Zeuge existiere, der 1952 (!) gesehen haben will, wie darin ein Häftling gefoltert wurde. In Halle und Rostock sucht man vergeblich die Tatorte, an denen »bezeugte« Wasserfolter erfolgt sei.
Stehfolter ohne Tatort
Erzwungenes Stehen in engen Zellen oder Käfigen als Strafe, zur
Disziplinierung und letztlich auch als Folter reicht bis in die Zeit der
Inquisition zurück. Der Publizist Egmont R. Koch hat etwa durch
Dokumentationen ins öffentliche Bewußtsein gebracht, daß sich der
US-amerikanische Geheimdienst CIA seit seiner Gründung dieser und
anderer Foltermethoden bedient.2 Aber die Meinungsmacher suggerieren:
Bei der »Stasi« war es noch weitaus schlimmer!
Obwohl in keiner U-Haftanstalt des MfS dafür geeignete Örtlichkeiten bzw. Vorrichtungen aufgefunden werden konnten und keine Opfer, die der Stehfolter ausgesetzt waren, genannt werden können, wird durch die »Referenten« das MfS durch die Behauptung, es habe diese Praktik angewandt, verleumdet.
An einem Durchgang, der früher den Zugang zu einem Lagerraum verschloß, wurde in der »Gedenkstätte« Hohenschönhausen seit Jahren der »anschauliche Beweis« über praktizierte Stehfolter geführt. Aus dem Vortrag eines »Referenten« vom Januar 2008: »Einen Freiwilligen bräuchte ich. Darf ich Sie bitten, ganz spontan als Freiwilliger zu mir zu kommen? Stellen Sie sich doch bitte mal hier rein, mit dem Gesicht zu mir. Hinter Ihnen ist die Mauer. Vor Ihnen geht die Tür zu. Und jetzt bleiben Sie in dieser Stellung zehn Stunden oder auch 20. Und dann geht die Tür auf, und dann tut Ihnen jeder Muskel weh. Und dann wollen Sie nie wieder rein. Jeder reagiert anders auf seine Verhaftung. Wenn jetzt einer anfing zu toben: Ihr Bullenschweine, ihr Russenknechte, mit mir könnt Ihr das nicht machen. Ach, kommen Sie mal, stellen Sie sich mal hier rein, bleiben Sie mal zehn Stunden hier stehen oder auch 20 Stunden. Dann sagt der das nie wieder. Und wenn er später gefragt wird, so ganz süffisant: Wollen Sie das Protokoll unterschreiben oder noch mal stehen? Dann unterschreibt er auch jedes Protokoll …«
Im September 2010 machte ein »Referent« einen doppelten Salto. Er widerrief, daß es sich bei diesem 16 Jahre lang als »Tatort« deklarierten Bereich um eine Stehfolterzelle handelte. Zugleich behauptete er aber, daß es mehrere »winzige« »Stehzellen« gegeben hätte. Wo sich diese befänden, ließ er offen. Exakt an der bisher beschriebenen Örtlichkeit führte er wörtlich aus: »Da gibt es einen ehemaligen Häftling, der glaubt, daß dieses Loch mal als Stehzelle benutzt wurde. (…) Ich halte das Ganze für unwahrscheinlich, ach nee, ich muß Ihnen sagen, inzwischen weiß man sogar, daß es keine Stehzelle war. Es gibt einige Kollegen, die dies glaubten und so erzählten. Inzwischen hat man bestätigt, daß es mal ein Durchgang war zu einer Zelle, in der man für kurze Zeit weggeschlossen werden konnte. Aber es gab winzige Stehzellen hier in Hohenschönhausen, die man benutzt hat …«
Im Juni 2012 machte ein anderer »Referent« am gleichen Ort aus der nicht existenten Stehfolterzelle einen »Kühlschrank«, wie nachfolgender O-Ton belegt: »Sollte das nicht ausreichen, und ich muß feststellen, daß Sie unheimlich renitent sind, daß Sie mir noch diesen zeigen (Mittelfinger – d.A.), naja dann kommen Sie in den Kühlschrank. (…) Mit Kühlschrank ist nicht die Temperatur gemeint. Wir reden über die Größe einer solchen Zelle. Von diesen Kühlschränken gab es fünf, verteilt im ganzen Gefängnis. Die anderen vier sind überhaupt nicht mehr sichtbar. Aber eine ist noch sichtbar, nur nicht mehr vollständig. (Im Video ist zweifelsfrei der bisherige »Tatort für Stehfolter« zu erkennen – d.A.). Dieser Kühlschrank ist zufällig entstanden, nämlich durch einen Umbau. Das hier ist der Türrahmen. Aber es ist hier drin auch niemand verstorben, aber es hätte fast geklappt. Es betraf unseren ältesten Mitstreiter, der auf Grund eines Schlaganfalles im Rollstuhl sitzt, aber hier oben (zeigt auf Kopf – d.A.) ist er noch klar …« Ein neuer Begriff für alte Lügen. So funktioniert diese Art von Meinungsmache. Doch damit ist das Repertoire zur Kriminalisierung des Untersuchungsorgans des MfS nicht erschöpft.
Obwohl in keiner U-Haftanstalt des MfS dafür geeignete Örtlichkeiten bzw. Vorrichtungen aufgefunden werden konnten und keine Opfer, die der Stehfolter ausgesetzt waren, genannt werden können, wird durch die »Referenten« das MfS durch die Behauptung, es habe diese Praktik angewandt, verleumdet.
An einem Durchgang, der früher den Zugang zu einem Lagerraum verschloß, wurde in der »Gedenkstätte« Hohenschönhausen seit Jahren der »anschauliche Beweis« über praktizierte Stehfolter geführt. Aus dem Vortrag eines »Referenten« vom Januar 2008: »Einen Freiwilligen bräuchte ich. Darf ich Sie bitten, ganz spontan als Freiwilliger zu mir zu kommen? Stellen Sie sich doch bitte mal hier rein, mit dem Gesicht zu mir. Hinter Ihnen ist die Mauer. Vor Ihnen geht die Tür zu. Und jetzt bleiben Sie in dieser Stellung zehn Stunden oder auch 20. Und dann geht die Tür auf, und dann tut Ihnen jeder Muskel weh. Und dann wollen Sie nie wieder rein. Jeder reagiert anders auf seine Verhaftung. Wenn jetzt einer anfing zu toben: Ihr Bullenschweine, ihr Russenknechte, mit mir könnt Ihr das nicht machen. Ach, kommen Sie mal, stellen Sie sich mal hier rein, bleiben Sie mal zehn Stunden hier stehen oder auch 20 Stunden. Dann sagt der das nie wieder. Und wenn er später gefragt wird, so ganz süffisant: Wollen Sie das Protokoll unterschreiben oder noch mal stehen? Dann unterschreibt er auch jedes Protokoll …«
Im September 2010 machte ein »Referent« einen doppelten Salto. Er widerrief, daß es sich bei diesem 16 Jahre lang als »Tatort« deklarierten Bereich um eine Stehfolterzelle handelte. Zugleich behauptete er aber, daß es mehrere »winzige« »Stehzellen« gegeben hätte. Wo sich diese befänden, ließ er offen. Exakt an der bisher beschriebenen Örtlichkeit führte er wörtlich aus: »Da gibt es einen ehemaligen Häftling, der glaubt, daß dieses Loch mal als Stehzelle benutzt wurde. (…) Ich halte das Ganze für unwahrscheinlich, ach nee, ich muß Ihnen sagen, inzwischen weiß man sogar, daß es keine Stehzelle war. Es gibt einige Kollegen, die dies glaubten und so erzählten. Inzwischen hat man bestätigt, daß es mal ein Durchgang war zu einer Zelle, in der man für kurze Zeit weggeschlossen werden konnte. Aber es gab winzige Stehzellen hier in Hohenschönhausen, die man benutzt hat …«
Im Juni 2012 machte ein anderer »Referent« am gleichen Ort aus der nicht existenten Stehfolterzelle einen »Kühlschrank«, wie nachfolgender O-Ton belegt: »Sollte das nicht ausreichen, und ich muß feststellen, daß Sie unheimlich renitent sind, daß Sie mir noch diesen zeigen (Mittelfinger – d.A.), naja dann kommen Sie in den Kühlschrank. (…) Mit Kühlschrank ist nicht die Temperatur gemeint. Wir reden über die Größe einer solchen Zelle. Von diesen Kühlschränken gab es fünf, verteilt im ganzen Gefängnis. Die anderen vier sind überhaupt nicht mehr sichtbar. Aber eine ist noch sichtbar, nur nicht mehr vollständig. (Im Video ist zweifelsfrei der bisherige »Tatort für Stehfolter« zu erkennen – d.A.). Dieser Kühlschrank ist zufällig entstanden, nämlich durch einen Umbau. Das hier ist der Türrahmen. Aber es ist hier drin auch niemand verstorben, aber es hätte fast geklappt. Es betraf unseren ältesten Mitstreiter, der auf Grund eines Schlaganfalles im Rollstuhl sitzt, aber hier oben (zeigt auf Kopf – d.A.) ist er noch klar …« Ein neuer Begriff für alte Lügen. So funktioniert diese Art von Meinungsmache. Doch damit ist das Repertoire zur Kriminalisierung des Untersuchungsorgans des MfS nicht erschöpft.
Die Bestrahlungslüge
Das Szenario für diese Beschuldigungen wurde im Dezember 1989 durch das
Bürgerkomitee Gera im Entwurf skizziert: Im Zentrum stand ein in der
U-Haftanstalt des MfS Gera aufgefundenes Durchleuchtungsgerät, wie es
z.B. auch an Flughäfen zur Gepäckkontrolle benutzt wurde. In der UHA
Gera wurde in den 80er Jahren erprobt, inwieweit solche – vom Zoll
ausgemusterten – Geräte zu Sicherheitskontrollen geeignet sind. Durch
das Bürgerkomitee Gera wurde das Gerät aus seiner Halterung genommen und
so positioniert, daß es in Kopfhöhe auf den im gleichen Raum
befindlichen Fotostuhl ausgerichtet war.
Über das Bürgerkomitee Magdeburg gelangte das Foto – noch vor einer Prüfung durch Sachverständige, ob die Strahlung dieses Gerätes für Menschen gesundheitsschädlich ist – in die Hände der Medien. Durch deren Horrorberichte wurden Tausende ehemalige U-Gefangene in unverantwortlicher Weise in Angst und Schrecken versetzt.
Im Verlaufe von zehn Jahren wurden dann Experten und Institute bemüht, zu deren Arbeitsergebnissen die damalige Gauck-Behörde (BStU) im März 2000 schließlich eine Presseerklärung veröffentlichte. Darin steht: »Auf der Grundlage der vorgefundenen Akten muß die Frage, ob das MfS zielgerichtet bzw. vorsätzlich mit Hilfe von Röntgengeräten, anderen radioaktiven Strahlern oder auch radioaktiven Substanzen gegen Oppositionelle vorging, verneint werden. Dieses Ergebnis stützt sich zum einen auf gewonnene Erkenntnisse über die Gründe, die Art und die Funktion der in den Untersuchungshaftanstalten des MfS benutzten Röntgengeräte. Zum anderen trägt es dem Tatbestand Rechnung, daß bisher nicht ein einziges Dokument gefunden wurde, aus dem geschlossen werden könnte, daß das MfS zielgerichtet bzw. vorsätzlich mit Hilfe radioaktiver Strahlen eine gesundheitliche Schädigung von Menschen herbeiführen wollte.«3
Im Widerspruch dazu wurde acht Jahre später Besuchern in Hohenschönhausen dieses Thema wie folgt vermittelt: »Ich sage es ganz vorsichtig, wir können es nicht beweisen. Es hält sich ganz stark die Vermutung, daß Häftlinge während des Fotografierens mit radioaktivem Material bestrahlt wurden. MfS-Offiziere, wenn sie noch leben, schweigen wie ein Grab. Schriftliches gibt es kaum darüber. Was es aber gibt, ist eine Reihe von prominenten Häftlingen, die sehr, sehr zeitig an Blutkrebs, an Leukämie gestorben sind.« Was der »Referent« unter »sehr, sehr zeitig« versteht, erfährt man durch einen Vergleich der Zeitpunkte der Inhaftierung der von ihm namentlich genannten »prominenten Häftlinge« mit denen ihres Todes. Alle Benannten waren in Hohenschönhausen inhaftiert. Rudolf Bahro: inhaftiert August 1977; verstorben Dezember 1997; Gerulf Pannach: inhaftiert November 1976, verstorben Mai 1998; Jürgen Fuchs: inhaftiert November 1976, verstorben Mai 1999. Zur Erinnerung: Erst in den 80er Jahren gab es überhaupt Durchleuchtungsgeräte in einigen U-Haftanstalten des MfS.
Und weiter: Noch im Juni 2012 wurde Besuchern in Hohenschönhausen zur Einstimmung ein Film von Dr. Hubertus Knabe unter dem Titel »Zentrale des Terrors« vorgeführt, in welchem die »Röntgenkanonen« thematisiert werden. Auch mehrfach von Vera Lengsfeld und den Medien verbreitete »Theorien« über anderweitige radioaktive Kontaminierung von unliebsamen Personen stehen im Widerspruch zu den amtlichen Feststellungen der BStU.
Noch elf Jahre nach der zitierten Pressemitteilung der damaligen Gauck-Behörde wird Walter Gerber, der 1980 versucht hatte, mit einem selbstgebauten U-Boot die DDR zu verlassen und 1998 an einem Gehirntumor verstorben ist, als vermutliches »Strahlenopfer« der »Stasi« in der ehemaligen U-Haftanstalt des MfS in Rostock präsentiert. Als Tatort für die Verstrahlung mit einem Röntgengerät wird der Raum angegeben, in welchem die erkennungsdienstlichen Fotos gemacht wurden, genau wie in Gera.
Nachprüfbar aber ist: Zum Zeitpunkt der Festnahme von Gerber existierte in Rostock kein – wie auch immer zu nennendes – Strahlungsgerät. Und zu keiner Zeit hat ein solches im Fotoraum gestanden. Ein gutes Beispiel dafür, wie Demagogie funktioniert. Die Wahrheit ist störend für die Manipulation des Geschichtsbildes über die DDR. Und dies in einer »Gedenkstätte«, welche der Landesvertretung der BStU direkt untersteht. Hatte man in dieser Behörde bereits verdrängt, was 2000 in der Zentrale amtlich festgestellt worden war?
Über das Bürgerkomitee Magdeburg gelangte das Foto – noch vor einer Prüfung durch Sachverständige, ob die Strahlung dieses Gerätes für Menschen gesundheitsschädlich ist – in die Hände der Medien. Durch deren Horrorberichte wurden Tausende ehemalige U-Gefangene in unverantwortlicher Weise in Angst und Schrecken versetzt.
Im Verlaufe von zehn Jahren wurden dann Experten und Institute bemüht, zu deren Arbeitsergebnissen die damalige Gauck-Behörde (BStU) im März 2000 schließlich eine Presseerklärung veröffentlichte. Darin steht: »Auf der Grundlage der vorgefundenen Akten muß die Frage, ob das MfS zielgerichtet bzw. vorsätzlich mit Hilfe von Röntgengeräten, anderen radioaktiven Strahlern oder auch radioaktiven Substanzen gegen Oppositionelle vorging, verneint werden. Dieses Ergebnis stützt sich zum einen auf gewonnene Erkenntnisse über die Gründe, die Art und die Funktion der in den Untersuchungshaftanstalten des MfS benutzten Röntgengeräte. Zum anderen trägt es dem Tatbestand Rechnung, daß bisher nicht ein einziges Dokument gefunden wurde, aus dem geschlossen werden könnte, daß das MfS zielgerichtet bzw. vorsätzlich mit Hilfe radioaktiver Strahlen eine gesundheitliche Schädigung von Menschen herbeiführen wollte.«3
Im Widerspruch dazu wurde acht Jahre später Besuchern in Hohenschönhausen dieses Thema wie folgt vermittelt: »Ich sage es ganz vorsichtig, wir können es nicht beweisen. Es hält sich ganz stark die Vermutung, daß Häftlinge während des Fotografierens mit radioaktivem Material bestrahlt wurden. MfS-Offiziere, wenn sie noch leben, schweigen wie ein Grab. Schriftliches gibt es kaum darüber. Was es aber gibt, ist eine Reihe von prominenten Häftlingen, die sehr, sehr zeitig an Blutkrebs, an Leukämie gestorben sind.« Was der »Referent« unter »sehr, sehr zeitig« versteht, erfährt man durch einen Vergleich der Zeitpunkte der Inhaftierung der von ihm namentlich genannten »prominenten Häftlinge« mit denen ihres Todes. Alle Benannten waren in Hohenschönhausen inhaftiert. Rudolf Bahro: inhaftiert August 1977; verstorben Dezember 1997; Gerulf Pannach: inhaftiert November 1976, verstorben Mai 1998; Jürgen Fuchs: inhaftiert November 1976, verstorben Mai 1999. Zur Erinnerung: Erst in den 80er Jahren gab es überhaupt Durchleuchtungsgeräte in einigen U-Haftanstalten des MfS.
Und weiter: Noch im Juni 2012 wurde Besuchern in Hohenschönhausen zur Einstimmung ein Film von Dr. Hubertus Knabe unter dem Titel »Zentrale des Terrors« vorgeführt, in welchem die »Röntgenkanonen« thematisiert werden. Auch mehrfach von Vera Lengsfeld und den Medien verbreitete »Theorien« über anderweitige radioaktive Kontaminierung von unliebsamen Personen stehen im Widerspruch zu den amtlichen Feststellungen der BStU.
Noch elf Jahre nach der zitierten Pressemitteilung der damaligen Gauck-Behörde wird Walter Gerber, der 1980 versucht hatte, mit einem selbstgebauten U-Boot die DDR zu verlassen und 1998 an einem Gehirntumor verstorben ist, als vermutliches »Strahlenopfer« der »Stasi« in der ehemaligen U-Haftanstalt des MfS in Rostock präsentiert. Als Tatort für die Verstrahlung mit einem Röntgengerät wird der Raum angegeben, in welchem die erkennungsdienstlichen Fotos gemacht wurden, genau wie in Gera.
Nachprüfbar aber ist: Zum Zeitpunkt der Festnahme von Gerber existierte in Rostock kein – wie auch immer zu nennendes – Strahlungsgerät. Und zu keiner Zeit hat ein solches im Fotoraum gestanden. Ein gutes Beispiel dafür, wie Demagogie funktioniert. Die Wahrheit ist störend für die Manipulation des Geschichtsbildes über die DDR. Und dies in einer »Gedenkstätte«, welche der Landesvertretung der BStU direkt untersteht. Hatte man in dieser Behörde bereits verdrängt, was 2000 in der Zentrale amtlich festgestellt worden war?
Hetze gegen MfS-Mitarbeiter
Hubertus Knabe verleumdet die Mitarbeiter des MfS als »Verbrecher, die
250000 Menschen ins Gefängnis gebracht haben«; Walter Momper,
SPD-Funktionär mit rotem Schal, nennt sie »Schergen des Regimes und
Kerkermeister von Hohenschönhausen, die sich aus ihren Löchern erheben«,
und spricht von »Brutalität und Grausamkeit«, Siegmar Faust, ehemaliger
und abgesetzter BStU-Chef in Sachsen, hält das MfS für »schlimmer als
die Gestapo« – um nur einige Beispiele zu nennen. Die Bezeichnung der
ehemaligen Mitarbeiter und IM des MfS als »Stasi-Henker und -Mörder«,
»übelste Kreaturen«, »perverser Auswurf des Bösen«, »Killer« usw. gehört
zum tagtäglichen Sprachgebrauch. Politik, Justiz, Presse, Kirche und
sogar tonangebende Kräfte der Linkspartei greifen diese auf oder aber
schweigen dazu. In Hohenschönhausen und in mehr als 30 staatlich
geförderten Opferverbänden werden immer neue Bezeichnungen erfunden und
in die Öffentlichkeit hinausgeschrien.
Wer glaubt, daß Betroffene seit dem Untergang der DDR eine Chance erhalten hätten, zu den gegen sie erhobenen Vorwürfen und Beschuldigungen sachlich Stellung zu nehmen, ist Opfer der vom Bundeskanzleramt gesteuerten Meinungsmache zur Delegitimierung der DDR. Über staatliche, mediale und gesellschaftliche Netzwerke wird ihnen unterstellt, sie seien uneinsichtig, verweigern sich der Aufarbeitung ihrer »Taten« und verhöhnen die Opfer.
Mediale Vorverurteilung, Ausgrenzung und Kriminalisierung haben ein Ausmaß erreicht, das jede Sachlichkeit und Objektivität ausschließt.
Für ehemalige hauptamtliche und inoffizielle Mitarbeiter des MfS sowie alle, die ein bewußtes Leben in der DDR nicht verleugnen, gilt in der bundesdeutschen »Demokratie« weder der Artikel 1 des Grundgesetzes (»Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller Staatsgewalt«) noch die in Deutschland gesetzlich postulierte Unschuldsvermutung. Erst eine Verurteilung durch ein ordentliches Gericht berechtigt dazu, den Verurteilten als Täter zu bezeichnen. Es liegt in der Absicht der Meinungsmacher, die Mitarbeiter und IM des MfS in ihrer Gesamtheit zu diffamieren und zu kriminalisieren: Ob Reinigungsfrau, Küchenhilfe, ob Mitarbeiter im medizinischen oder technischen Bereich, ob Sekretärin, operativer Mitarbeiter oder Leiter – alles Verbrecher, also Täter. Schuld ist immer persönlich und nicht kollektiv – dies galt in der DDR und gilt auch im heutigen Deutschland, wie durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch in Verfahren gegen MfS-Mitarbeiter bestätigt wurde. Von der Wahrung dieser Rechtsgrundsätze sind die Aufarbeiter meilenweit entfernt.
Wer glaubt, daß Betroffene seit dem Untergang der DDR eine Chance erhalten hätten, zu den gegen sie erhobenen Vorwürfen und Beschuldigungen sachlich Stellung zu nehmen, ist Opfer der vom Bundeskanzleramt gesteuerten Meinungsmache zur Delegitimierung der DDR. Über staatliche, mediale und gesellschaftliche Netzwerke wird ihnen unterstellt, sie seien uneinsichtig, verweigern sich der Aufarbeitung ihrer »Taten« und verhöhnen die Opfer.
Mediale Vorverurteilung, Ausgrenzung und Kriminalisierung haben ein Ausmaß erreicht, das jede Sachlichkeit und Objektivität ausschließt.
Für ehemalige hauptamtliche und inoffizielle Mitarbeiter des MfS sowie alle, die ein bewußtes Leben in der DDR nicht verleugnen, gilt in der bundesdeutschen »Demokratie« weder der Artikel 1 des Grundgesetzes (»Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller Staatsgewalt«) noch die in Deutschland gesetzlich postulierte Unschuldsvermutung. Erst eine Verurteilung durch ein ordentliches Gericht berechtigt dazu, den Verurteilten als Täter zu bezeichnen. Es liegt in der Absicht der Meinungsmacher, die Mitarbeiter und IM des MfS in ihrer Gesamtheit zu diffamieren und zu kriminalisieren: Ob Reinigungsfrau, Küchenhilfe, ob Mitarbeiter im medizinischen oder technischen Bereich, ob Sekretärin, operativer Mitarbeiter oder Leiter – alles Verbrecher, also Täter. Schuld ist immer persönlich und nicht kollektiv – dies galt in der DDR und gilt auch im heutigen Deutschland, wie durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch in Verfahren gegen MfS-Mitarbeiter bestätigt wurde. Von der Wahrung dieser Rechtsgrundsätze sind die Aufarbeiter meilenweit entfernt.
Anmerkungen
1 H. Kierstein, G. Schramm, Freischützen des Rechtsstaats – Wem nützen Stasiunterlagen und Gedenkstätten, edition ost, 2. Auflage, Berlin 2010; H. Kierstein, Drachentöter – Die »Stasi-Gedenkstätten« rüsten auf, spotless, Berlin 2012
2 Egmont R. Koch, Wie die CIA das Foltern lernte, Blätter für deutsche und internationale Politik 3/2008;
vergleiche auch Kubark –
Nachrichtendienstliche Vernehmungen;
Download unter www. lla-jelpke.de/news_detail.php?newsid=636;
Die wissenschaftlichen Grundlagen der Isolationshaft, www.no-racism.net
3 vergl. Presseinformation der BStU vom 17. März 2000: »Einsatz von Röntgenstrahlen und radioaktiven Stoffen durch das MfS gegen Oppositionelle – Fiktion oder Realität?«
3 vergl. Presseinformation der BStU vom 17. März 2000: »Einsatz von Röntgenstrahlen und radioaktiven Stoffen durch das MfS gegen Oppositionelle – Fiktion oder Realität?«
Der Diplomjurist Herbert Kierstein war Mitarbeiter des MfS und als Untersuchungsführer im Bereich Spionagedelikte gegen die DDR eingesetzt. Gotthold Schramm war von 1952 bis 1990 Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit und in der Spionageabwehr tätig
Buchvorstellung »Drachentöter« mit Herbert Kierstein am Donnerstag, 23.8., 19 Uhr, in der jW-Ladengalerie (Torstr. 6, Berlin-Mitte)

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