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Mittwoch, 10. August 2011

Historisches Stichwort: Alleinvertretungsanspruch der BRD

Seit Gründung der DDR am 7. Oktober 1949 erhob die BRD einen Alleinvertretungsanspruch, das heißt der westdeutsche Staat reklamierte für sich das Recht, für alle Deutschen zu sprechen und allein das deutsche Volk zu vertreten.

Gestützt wurde diese Position insbesondere durch die NATO unter Führung der USA, die mit der am 23. Mai 1949 gegründeten BRD nach dem Petersberger Abkommen vom November 1949 diplomatische Beziehungen unterhielt. Dieses Abkommen ermöglichte der BRD die Einrichtung konsularischer Vertretungen in anderen Staaten und später die Einrichtung von Botschaften.

Die Haupt-Elemente des Alleinvertretungsanspruchs der BRD:

1.) Verweigerung der Staatlichen Anerkennung der DDR.

2.) Übertragung dieser Haltung auf die Beziehungen zu Drittstaaten durch Anwendung der "Hallstein-Doktrin"Hallstein-Doktrin". Diese wurde im September 1955 von Konrad Adenauer auf der Grundlage einer gemeinsamen Studie des damaligen Staatssekretärs im Außenministerium, Walter Hallstein, und des Leiters der Politischen Abteilung im gleichen Ministerium, Wilhelm Grewe, verkündet. Sie besagte, dass die Bundesregierung keine diplomatischen Beziehungen zu Staaten herstellen bzw. die diplomatischen Beziehungen zu Staaten abbrechen werde, welche die DDR anerkennen.

3.) Rechtsnachfolgeanspruch für das Deutsche Reich. Dies bedeutete die Fortführung ehemals "gesamtdeutscher" Unternehmen sowie die Verwendung von deren Marken und Patenten

4.) Nicht-Anerkennung der DDR-Staatsbürgerschaft. Dies drückte sich u.a. darin aus, dass aus der Staatsbürgerschaft der DDR entlassene Bürger und Übersiedler umgehend einen bundesdeutschen Pass bekamen und Rentenansprüche für in der DDR geleistete Arbeitsjahre erhielten. Bei längeren Besuchen in der BRD war es bis in die sechziger Jahre Praxis, "Begrüßungsschreiben" an DDR-Bürger zu senden.

Der Alleinvertretungsanspruch wurde bis zum Anschluß der DDR an die BRD beibehalten. Ende der achtziger Jahre sprach man von einer sogenannten "Obhutspflicht", wonach DDR-Bürger, die sich in Botschaften der BRD meldeten, quasi automatisch als Bundesbürger behandelt wurden.

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