| Auswahl von Exponaten aus dem Bereich des Ministeriums für Staatssicherheit aus dem DDR-Kabinett-Bochum. |
von Prof. Dr. Heinz Karl, Berlin
Da die von den Westmächten und dem westdeutschen Separatstaat
ausgehenden Aktivitäten zur politischen Unterminierung und wirtschaftlichen
Zerrüttung der neuen Ordnung im Osten, um sie zu beseitigen, nach Gründung der
DDR keineswegs eingestellt, sondern verstärkt wurden, beschloß die
Provisorische Volkskammer der DDR am 8. Februar 1950 die Bildung des
Ministeriums für Staatssicherheit (MfS). Die Hauptabteilungen bzw. Abteilungen,
in die sich das MfS gliederte, befaßten sich mit der Sicherung der
Volkswirtschaft und des Verkehrswesens, der Spionageabwehr, der Sicherung der
Volkspolizei und des Staatsapparates gegen feindliche Infiltration, der Fahndung
nach Nazi- und Kriegsverbrechern, der Beobachtung (Enttarnung) und Festnahme von
Agenten, der Untersuchung einschlägiger Straftaten (einschließlich von Fällen
der Schwerpunktkriminalität) und dem Personenschutz.
Zum Minister für Staatssicherheit wurde der bisherige
sächsische Innenminister Wilhelm Zaisser ernannt, der 1920 als Führer einer
Arbeiterwehr an der Niederschlagung des Kapp-Putsches und 1936 bis 1938 am Kampf
gegen den Faschismus in Spanien als Kommandeur der 13. Internationalen Brigade
und Ausbildungschef der Internationalen Brigaden teilgenommen hatte.
Staatssekretär wurde der bisherige Leiter der Hauptverwaltung zum Schutze der
Volkswirtschaft, Erich Mielke, ebenfalls Spanienkämpfer. Als Stellvertreter des
Ministers tätig waren unter anderem Hermann Gartmann, Spanienkampfer, und Otto
Waller, der die gesamten zwölf Jahre des Faschismus als Gefängnis- und
KZ-Häftling verbracht hatte. Als Hauptabteilungsleiter bzw. Abteilungsleiter im
MfS arbeiteten so auch Gustav Borrmann (Teilnehmer an den bewaffneten Kämpfen
gegen Freikorps und Kapp-Putschisten, führender Funktionär im Roten
Frontkämpferbund und KZ-Häftling), Franz Gold (Teilnehmer am Slowakischen
Nationalaufstand), Richard Großkopf (12 Jahre Zuchthaus und KZ), Karl Kleinjung
(Spanienkämpfer und Partisan in Bjelorußland), Kurt Köhler (12 Jahre KZ) und
Artur Paczinski (12 Jahre Gefängnis und KZ). Bezirksverwaltungen des MfS
leiteten unter anderem Rolf Markert (nach illegaler Arbeit 10 Jahre Zuchthaus
und KZ), Gustav Szinda (Kommandeur der 11. Internationalen Brigade in Spanien)
und Erich Wichert (12 Jahre Zuchthaus und KZ).(1)
Die zeitlich parallel zum MfS aufgebauten entsprechenden
Behörden der BRD waren anders strukturiert und unterschieden sich in ihrem
Personalbestand grundlegend vom MfS. Eine wesentliche Rolle in ihrem System
spielten das auf Grund des "Bundesgesetzes über die Zusammenarbeit des
Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes" vom 28.
Juli 1950 geschaffene Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und die
Landesämter für Verfassungsschutz (LfV). Über ihre Aufgaben sagte ein
zweifellos kompetenter Gewährsmann, Bundesinnenminister Gerhard Schröder, ganz
eindeutig: "Nach meiner Meinung ist der gewählte Name
('Verfassungsschutz') wenig glücklich. Bei der den Ämtern gestellten Aufgabe
handelt es sich um Staatssicherheit."(2) Mit dem Verfassungsschutz wirkte
zusammen der Polizeiliche Staatsschutz, formiert in dem durch Gesetz vom 8.
März 1951 geschaffenen Bundeskriminalamt (BKA) mit der Sicherungsgruppe Bonn,
den Landeskriminalämtern (LKA) und den in jedem Kreis tätigen Kommissariaten
der Politischen Polizei. LfV und LKA unterstanden den Innenministern der
Länder, hatten aber dem BfV und dem BKA zuzuarbeiten. Diese sowie der
Bundesgrenzschutz unterstanden der Aufsicht des Bundesinnenministers. Darüber
hinaus wurde die geheimdienstliche Tätigkeit durch das Bundeskanzleramt (sein
Chef war Dr. Hans Globke) koordiniert.
Unterstellungsverhältnisse und Zusammenarbeitsregelungen
sicherten trotz formeller Trennungen ein einheitliches und flächendeckendes
Wirken dieses Überwachungs- und Repressionsapparates. Es wurde vor allem nach
Verabschiedung des Ersten Strafrechtsänderungsgesetzes (des berüchtigten
"Blitzgesetzes") vom 11. Juli 1951 intensiviert.
Als "sich die ersten Dienststellen des Verfassungsschutzes
mit Personal füllten", schreibt der bundesdeutsche Geheimdienstforscher
Heinz Höhne, "kamen die meisten operativen Mitarbeiter" von der
Gestapo. Sie "bestimmten praktisch die Arbeit des Verfassungsschutzes,
speziell des BfV. An der Spitze der operativen Mitarbeiter des Bundesamtes
standen 16 ehemalige Angehörige der Gestapo und des SD, von deren Existenz
freilich die alliierten Kontrolleure nichts wußten. 'Kamen die
Verbindungsoffiziere in das Haus', so weiß ein BfV-Insider, 'gab es Alarm, und
alles ging auf Tauchstation, in nahe Cafés oder nach Hause. Sie kehrten erst
zurück, wenn die Luft wieder rein war.'"(3)
Der erste – vor allem von den Briten durchgesetzte –
Präsident des BfV, Dr. Otto John, ein Nazigegner aus dem Umfeld des 20. Juli
1944, blieb eine Ausnahme. Prägend für das BfV war sein Nachfolger, der
frühere Nazi-Staatsanwalt Hubert Schrübbers. Johns Stellvertreter Albert Radke
kam aus Hitlers militärischer Abwehr und war an der Untersuchung gegen die
Teilnehmer des 20. Juli beteiligt. Ein anderer Vizepräsident des BfV, Dr. Ernst
Brückner, war – wie Schrübbers – früherer Nazi-Staatsanwalt. Unter den
Abteilungsleitern des BfV waren der SS-Sturmbannführer Dr. Wilhelm Ludwig und
der SS-Hauptsturmführer im Reichssicherheitshauptamt (RSHA) Richard Gercken.
Leitende Positionen im BfV nahmen auch der "Sonderbeauftragte des
Präsidenten des BfV", SS-Obersturmbannführer Dr. Gustav Halswick, der in
Frankreich in Abwesenheit verurteilte frühere SD- und Gestapochef von Paris,
SS-Obersturmbannführer Kurt Lischka, SS-Sturmbannführer Paul Opitz aus dem
RSHA, SS-Sturmbannführer Kurt Fischer, die SS-Hauptsturmführer Erich Wenger,
Werner Aretz, Johannes Strübing (der Leiter der Ermittlungen gegen die
"Rote Kapelle") und Alfred Wurbs (wegen seiner Kriegsverbrechen auf
dem Balkan und in Norwegen bis 1956 – mit Wissen der Bundesregierung – unter
einem Decknamen) aus dem RSHA, SS-Obersturmführer Karl-Heinz Siemens aus der
"Leibstandarte Adolf Hitler" und SS-Hauptscharführer Gustav
Barschdorf aus dem RSHA (1974 als Kriegsverbrecher verurteilt) ein.
Das LfV Hessen leitete Harald Spehr aus dem RSHA, das LfV
Saarland SS-Standartenführer Erich Ehrlinger (1962 zu 12 Jahren Haft
verurteilt, aber bereits 1965 entlassen). In Bayern schützte
SS-Obersturmbannführer Adolf Puchta aus dem RSHA die Verfassung, unterstützt
von Leonhard Halmannseger aus dem RSHA, in Niedersachsen SS-Sturmbannführer
Walter Odewald aus dem RSHA. Im aufsichtsführenden Bundesinnenministerium
leitete Walter Bargatzky aus dem Nazi-Reichsjustizministerium die Abteilung
Öffentliche Sicherheit.(4)
Am Aufbau des BKA hatte sein späterer langjähriger Präsident
Paul Dickopf entscheidenden Anteil – SS-Untersturmführer und für die Abwehr
in der Schweiz tätig, seit 1944 US-Agent. Ihm zur Seite stand als
Vizepräsident SS-Hauptsturmführer Rolf Holle aus dem RSHA. Der wichtigste Mann
neben ihnen war SS-Sturmbannführer Dr. Bernhard Niggemeyer aus dem RSHA.
Personalchef des BKA war SS-Hauptsturmführer Eduard Michael. Eine leitende
Tätigkeit im BKA übten die SS-Hauptsturmführer Georg Franz Fischer, Gerhard
Freitag, Kurt Griese, Kurt Lach, Rudolf Thomsen und SS-Obersturmführer Heinrich
Erlen aus sowie der Cheffahnder Kurt Amend und der Chef des Erkennungsdienstes
Heinz Drescher, die die gleichen Funktionen bereits im faschistischen
Reichskriminalpolizeiamt innegehabt hatten.(5) Man kann wohl dem seinerzeitigen
stellvertretenden Vorsitzenden des Zentralrats der Juden in Deutschland, Michel
Friedman, zustimmen, wenn er konstatierte: "Das Bundeskriminalamt – 2001
50 Jahre alt geworden – wurde von NS-Verbrechern aufgebaut. Noch in den 60er
Jahren hatte die Mehrzahl der leitenden BKA-Beamten braune Westen, darunter
Schreibtischtäter des Reichssicherheitshauptamtes und Einsatzgruppenleiter der
SS. Keiner von ihnen hat je Reue gezeigt, geschweige denn Trauer."(6)
Eine besondere Rolle im BKA spielte die nach dem Vorbild des
unmittelbar Hitler unterstehenden Reichssicherheitsdienstes gestaltete
Sicherungsgruppe Bonn. Ihr stellvertretender Leiter war der bei der
Judenverfolgung in Polen, Libyen, Tunesien und Italien aktive
SS-Sturmbannführer Theodor Saevecke, im BKA zunächst Leiter der Abteilung
Hoch- und Landesverrat. In der Sicherungsgruppe Bonn leitend tätig waren auch
die SS-Obersturmführer Dr. Ochs und Ewald Peters.
Leiter des LKA waren in Niedersachsen SS-Sturmbannführer Dr.
Walter Zirpins, in Nordrhein-Westfalen SS-Hauptsturmführer Dr. Bernhard Wehner,
in Schleswig-Holstein Kriminalrat Kurt Zillmann aus dem RSHA (unterstützt von
SS-Hauptsturmführer Arno Besekow und Manfred Adam, Kriminalkommissar im RSHA)
und in Baden-Württemberg Paul Feddersen, Kriminalkommissar im RSHA. Das
Politische Kommissariat des Kölner Polizeipräsidiums leitete der ehemalige
Leiter des "Judenreferates" der Gestapoleitstelle Düsseldorf, Hermann
Waldbillig.(7)
Alte Nazikader saßen in polizeilichen Schlüsselfunktionen. So
leitete die Polizeiabteilung im Innenministerium des Landes Rheinland-Pfalz der
SS-Untersturmführer Josef Altmeyer aus der "Leibstandarte Adolf
Hitler". Die Landespolizei Schleswig-Holsteins kommandierte
SS-Sturmbannführer Günther Bock. Viele Hunderte SS-, SD- und Gestapoleute,
Offiziere der faschistischen Schutzpolizei und Gendarmerie bis zum Generalsrang
bekleideten polizeiliche Führungsfunktionen aller Ebenen.(8) In
Nordrhein-Westfalen kamen bereits 1948 56% der höheren Polizeibeamten aus der
NSDAP und der SS.(9)
Anmerkungen
(1) Vgl. Duell im Dunkeln – Spionage und Gegenspionage im
geteilten Deutschland, Berlin 1994, S. 26/27.
(2) G. Gemballa: Geheimgefährlich. Dienste in Deutschland,
Köln 1990, S. 24.
(3) H. Höhne: Der Krieg im Dunkeln (Augsburg 1998), S. 509.
(4) Vgl. Duell im Dunkeln, S. 28-30; K Eichner/G. Schramm (Hg.):
Angriff und Abwehr (Berlin 2007), S. 119/120.
(5) Vgl. Eichner/Schramm: Angriff und Abwehr, S. 128-130,
136-138, 140-142.
(6) Vgl. D. Schenk: Die braunen Wurzeln des BKA, Frankfurt a.M.
2003 (Rücktitel).
(7) Vgl. R. Gössner: Die vergessenen Justizopfer des Kalten
Krieges, Hamburg 1994, S. 43; Eichner/Schramm: Angriff und Abwehr, S. 144-146,
238, 241, 249.
(8) Vgl. Eichner/Schramm: Angriff und Abwehr, S. 239, 242,
238-282.
(9) Vgl. R. Gössner: Die vergessenen Justizopfer, S. 202.
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