![]() |
| Grenzschild von der Staatsgrenze der DDR aus dem Bestand des DDR-Kabinett-Bochum. |
Warum sich die BRD auf den Kampfbegriff "innerdeutsche Grenze" versteifte
Die Sprache des Kalten Krieges
Die irreführende Vokabel "innerdeutsch" wurde von 1945 bis 1990, wird aber auch nach der Annexion der DDR durch die BRD als ein ideologisierter Kampfbegriff mit stereotyper Beharrlichkeit angewendet. Er unterstellt, daß die DDR - ein souveräner und gleichberechtigter deutscher Staat - von der BRD nicht als Ausland zu betrachten war. Das kam einer Leugnung ihrer Staatlichkeit gleich.
Im allgemeinen, aber auch im amtlichen Sprachgebrauch der BRD, wurden die Begriffe Zonengrenze bzw. innerdeutsche Grenze aufrechterhalten. Daran änderte sich auch nichts, nachdem der Grundlagenvertrag abgeschlossen und beide deutsche Staaten als Mitglieder in die UNO aufgenommen worden waren.
Passiert man heute die Grenze zwischen den alten Bundesländern und dem früheren Territorium der DDR, kann man Schilder mit der Aufschrift entdecken: "Hier verlief bis 1989 die innerdeutsche Grenze."
Neben der Verwendung des irrigen Begriffs innerdeutsch wird in diesem Falle auch die Tatsache geleugnet, daß die Staatsgrenze zwischen BRD und DDR bis zur Annexion im Oktober 1990 fortbestand. Die politische Bedeutung einer strikten Trennung des Grenzregimes als eines staatsrechtlichen und des Verlaufs der Staatsgrenze als eines völkerrechtlichen Problems kommt hier besonders deutlich zum Ausdruck.
Im Entwurf der Regierung der UdSSR für einen Friedensvertrag mit Deutschland aus dem Jahre 1959 gibt es keine "innerdeutschen" oder "Zonen"-Grenzen.
Klar definierte Hoheitsgebiete
Unter Hinweis auf eine beigefügte topographische Karte werden die Hoheitsgebiete beider deutscher Staaten im Artikel 8 "durch die Linie voneinander abgegrenzt, die am 1. Januar 1956 bestanden" hat. In einem Gutachten des Ausschusses für Auswärtige Angelegenheiten der DDR-Volkskammer vom 9. Februar 1959 wurde hervorgehoben, daß die Grenzregelungen der Artikel 8 bis 12 des Entwurfs von den bestehenden Grenzen ausgehen, die ein friedliches Zusammenleben mit den Nachbarstaaten gewährleisten.
Damit war selbstverständlich auch die Staatsgrenze DDR-BRD gemeint, ohne daß sie besonders genannt wurde.
Die DDR sei immer davon ausgegangen, sichere Grenzen trügen dazu bei, daß "weder in unserer Zeit noch in Zukunft ein Krieg von deutschem Boden ausgehen kann", erklärte 1964 der DDR-Staatsratsvorsitzende Walter Ulbricht.
Zu jener Zeit wurden noch Begriffe wie "Demarkationslinie zwischen der DDR und den westlichen Besatzungszonen Deutschlands", "Gebiet der DDR und des demokratischen Sektors von Groß-Berlin", "Interzonenreiseverkehr", "Grenze zwischen der DDR und der Deutschen Bundesrepublik" in Titeln von Rechtsvorschriften der DDR verwendet.
Später hieß es dann Westgrenze der DDR, Staatsgrenze der DDR, Staatsgrenze zwischen der DDR und Westberlin und schließlich 1990 (unter massivem "Einfluß" der BRD) innerdeutsche Grenzen. Unabhängig von der Bezeichnung war es eine Staatsgrenze zwischen zwei damals noch bestehenden deutschen Staaten.
Im Februar 1972 erklärte das SED-Politbüromitglied Hermann Axen im Gespräch mit dem seinerzeitigen französischen Außenminister Schuman: "Der Begriff innerdeutsch ist nicht nur Unsinn, sondern gefährlicher Unsinn. Es gibt keine innerdeutschen Grenzen, sondern Grenzen zwischen der DDR und der BRD. Es gibt keine innerdeutschen Konflikte. Und die Bombe, die von der BRD auf die DDR abgeworfen würde, jede feindliche Handlung gegen unsere Grenze und unser Territorium, wären nicht innerdeutsch, sondern Aggression im Sinne des Völkerrechts. Die Beziehungen zwischen der DDR und BRD sind ebensowenig innerdeutsch wie die Beziehungen zwischen Frankreich und Kanada innerfranzösisch genannt werden können, nur weil es französisch sprechende Kanadier gibt."
Achtung der territorialen Integrität
In einer gemeinsamen Erklärung über eine Unterredung des Staatsratsvorsitzenden Erich Honecker mit Bundeskanzler Helmut Kohl, die am 12. März 1985 in Moskau stattfand, hieß es unmißverständlich: "Die Unverletzlichkeit der Grenzen, die Achtung der territorialen Integrität und der Souveränität aller Staaten in Europa in ihren gegenwärtigen Grenzen sind eine grundlegende Bedingung für den Frieden."
Während eines Besuchs von Bundesminister Seiters Anfang Juli 1989 in Berlin erklärte DDRAußenminister Oskar Fischer unwidersprochen, es sei generell notwendig, "die Grenze als eine Grenze zwischen zwei souveränen Staaten zu achten; die Bezeichnung 'innerdeutsche Grenze' verschleiert diesen Sachverhalt."
Schon aus diesem Grunde mutet es wie ein Witz an, wenn in der Anordnung der bereits untergehenden DDR über die Aufhebung der Personenkontrollen an den Staatsgrenzen 1990 auf einmal von "innerdeutschen Grenzen" die Rede ist.
Selbstverständlich hatte all das nichts mit einer Destabilisierung der DDR zu tun!
Bei einem Treffen des Staatsratsvorsitzenden mit Seiters am 4. Juli 1989 stellte Erich Honecker ohne Einspruch seines Gesprächspartners fest: "Eine Politik der Veränderung der Grenzen ist illusionär. Die Philosophie des Fortbestandes des Deutschen Reiches in den Grenzen von 1937 ist nicht haltbar; das Deutsche Reich ist untergegangen. Seit 1949 gibt es zwei deutsche Staaten."
Egon Krenz, der Honecker in diesem Amt folgte, stellte am 20. November 1989 in Berlin bei einem Gespräch mit dem Bundesminister fest, die DDR mache die Grenzen durchlässiger, was aber nicht bedeute, daß sie in Frage gestellt würden. Das gelte auch für die Grenze in Berlin.
In einem Gespräch Kohls mit US-Außenminister Baker am 12. Dezember 1989 sagte der Bundeskanzler, die Grenzfrage sei wichtig. Es gehe ihm um eine "friedliche Änderung der Grenzen" im Sinne der KSZE-Schlußakte.
Grundlagenvertrag markierte neuen Abschnitt
Die Bedeutung des Grundlagenvertrages besteht darin, daß er als "Kernstück eines ganzen Geflechts von Vereinbarungen und Regelungen, die das Verhältnis zwischen der DDR und der BRD auf eine normale gutnachbarliche Basis stellen sollten", angesehen wurde. Seine Regelungen trugen Kompromißcharakter und waren ausgewogen, so daß man - wie DDR-Botschafter Karl Seidel konstatierte - "kaum etwas hinzufügen oder wegnehmen konnte, ohne das ganze Gebäude aus dem Gleichgewicht zu bringen".
Der Grundlagenvertrag und dessen Regelungen zur Grenzproblematik trugen dazu bei, die fundamentale Frage zu beantworten, ob die Beziehungen zwischen den beiden deutschen Staaten völker- oder staatsrechtlichen Charakter trugen.
Sie enthielten insofern einen Trick, als bei weitläufiger Auslegung auch Grenzveränderungen darunter verstanden werden konnten ...
Auch nach Unterzeichnung und Inkrafttreten des Grundlagenvertrages ging es in der Auseinandersetzung zwischen den beiden deutschen Staaten vorrangig um Folgevereinbarungen auf verschiedenen Gebieten. Eine Nebenrolle spielten - offenbar aus der Sicht beider Seiten - die Verhandlungen der Grenzkommission und die damit im Zusammenhang stehenden Fragen wie z. B. die Feststellung des Grenzverlaufs in der Elbe, der Abbau der Braunkohlevorkommen im Raum Harbke sowie die Nutzung des Erdgasbestände im Raum Salzwedel.
Trotz dieser "Nebenrolle" wurden die Verhandlungen immer wieder mediengerecht und damit öffentlichkeitswirksam durch Grenzzwischenfälle und Berichte über die Anwendung der Schußwaffe durch DDR-Grenzsicherungskräfte "umrahmt".
Von Gewicht in bezug auf Grenzfragen zwischen beiden deutschen Staaten war ohne Zweifel das unmißverständliche Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Grundlagenvertrag mit der DDR vom 31. Juli 1973. Darin hieß es u. a., daß "das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert" habe und fortbestehe. Die DDR könne "nicht als Ausland angesehen" werden. Bei der Grenze zwischen BRD und DDR handele es sich um eine staatsrechtliche Grenze "ähnlich derer, die zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland verlaufen". Die deutsche Frage bleibe bis zur Herstellung der Einheit offen.
Grenzregime -
eine innerstaatliche Angelegenheit
Stets wurde und wird in Rechtswissenschaft, Politik und Medien die Tatsache ignoriert, daß das Grenzregime grundsätzlich eine innere Angelegenheit des Staates ist, von dem es praktiziert wird. Die DDR ging stets davon aus, daß die Festlegung von Grenzübergangsstellen und Transitstrecken sowie das Grenzregime in ihre alleinige souveräne Kompetenz fallen.
Seitens der DDR wurde es als die "Gesamtheit notwendiger, staatsrechtlicher Normen eines Staates zur Gewährleistung der territorialen Integrität und der Unverletzlichkeit seiner Grenzen sowie zur Regelung der Sicherheit und Ordnung in den grenznahen Räumen, der rechtmäßigen Grenzpassage und grenzüberschreitenden Kommunikation in Grenzangelegenheiten sowie des Tätigwerdens der zu diesen Regelungen herangezogenen staatlichen Organe und gesellschaftlichen Kräfte" betrachtet.
Die Sicherungsanlagen, egal in welcher Form, verliefen niemals auf der Grenzlinie, sondern waren begradigt und hatten einen Abstand zum Verlauf der Grenze von mindestens einem Meter, der aber auch mehrere hundert Meter betragen konnte.
Die Errichtung von sechs Meter hohen Mauern auf fremdem Staatsgebiet, wie es Israel gegenüber den Palästinensern praktiziert, wäre mit Sicherungsanlagen der DDR auf BRD-Hoheitsgebiet gleichzusetzen. Wenn der Ort für Grenzübergangsstellen nur mit dem Nachbarn vereinbart werden kann, dann ist die Regelung des Übertritts von Personen (eigenen Staatsbürgern, Staatenlosen und Ausländern) immer eine innere Angelegenheit des Staates, der verlassen oder betreten werden soll.
Selbstverständlich gehörte zum Grenzregime der DDR auch die Sicherung der Seegrenze bzw. der Küste.
In der alten BRD waren Bestandteile des Grenzregimes u. a. der Grenzschutz (Sicherheit der Grenzen, Schutz des Festlandsockels, Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs, Paßnachschau, Grenzfahndung, Gefahrenabwehr im Grenzgebiet bis zu einer Tiefe von 30 Kilometern; Aufgaben im Notstand und Verteidigungsfall; Schutz von Bundesorganen; Unterstützung anderer Bundes- und Landesbehörden; Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten insbesondere im Grenzgebiet.
Aufgaben der Organe beider Seiten
Die Demarkationslinie bzw. Zonengrenze wurde 1945/46 von westlicher Seite mit blau-rot gestreiften Holzpfählen gekennzeichnet. Später wurden dann zusätzlich Stacheldrahtzäune gezogen, um - wie es hieß - "die anhaltende Flucht aus der sowjetisch besetzten Zone in den Westen zu verhindern oder zumindest zu erschweren".
Die westliche Überwachung der Demarkationslinie erfolgte zunächst durch den Einsatz einer Deutschen Hilfspolizei in Zivil. Sie wurde zur Unterstützung der Besatzungstruppen mit einer Armbinde gekennzeichnet und teilweise mit alten Karabinern bewaffnet. Die Demarkationslinie war "offen". Sie konnte in beiden Richtungen ohne Schwierigkeiten - auch von Schmugglern, Schiebern und anderen Kriminellen - passiert werden.
Ab 1948/49 versah der Zollgrenzschutz bzw. Zollgrenzdienst, teilweise beritten, diese Aufgabe. Seit 1951 wurde der Bundesgrenzschutz auch zur Überwachung der Staatsgrenze zwischen der BRD und der DDR eingesetzt.
Im Artikel 87 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes ist geregelt, daß "durch Bundesgesetz ... Bundesgrenzschutzbehörden ... eingerichtet werden (können)". Dieser den BGS betreffende Text des GG wurde während des Zeitraumes von 1949 bis 1990 nicht geändert.
Die Grenzpolizei und später die Grenztruppen der DDR hatten zwei grundsätzliche Aufgaben: Die Grenzsicherung unter Friedensbedingungen zu gewährleisten und bereit zu sein, Gefechtshandlungen zur Verteidigung nicht nur der Staatsgrenze zu führen, sondern das gesamte sozialistische Weltsystem zu schützen und den Weltfrieden zu erhalten.
RA Dr. Klaus Emmerich, Kassel

Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Durch Absenden des Kommentars erkläre ich mich einverstanden, dass meine eingegebenen Daten elektronisch gespeichert und zum Zweck der Kontaktaufnahme verarbeitet und genutzt werden. Mir ist bekannt, dass ich meine Einwilligung jederzeit widerrufen kann. Der weitergehende Datenschutzhinweis für Kommentare befindet sich im Impressum.